Hallo zusammen,
meine damalige Stelle wurde aufgrund der Einführung eines neuen Geschäftsverteilungsplans zum 1.02.2022 von EG 9a auf EG 9b TVöD-VKA angehoben.
Zum 1.05.2022 bin ich in eine anderen Niederlassung gewechselt, auf einen Dienstposten mit der EG 10.
Habe ich demnach nicht noch Anspruch auf eine Rückwirkende Zahlung vom 01.2.2022-01.05.2022?
Nach Informationen der Personalabteilung lag mir das "Umsetzungsschreiben" bis zum Wechsel der neuen Stelle nicht vor, so dass ich nicht mehr auf den Dienstposten mit der EG 9b umgesetzt werden konnte!
Ich denke aber, dass es doch nicht mein Verschulden ist und mir die Differenz noch zusteht, oder liege ich da falsch?
Ich bin über jede hilfreiche Antwort dankbar.
Viele Grüße und vielen Dank im Voraus.