Autor Thema: Planstelle - rückwirkende Beförderung  (Read 3781 times)

icheinfachunverbesserlich

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Planstelle - rückwirkende Beförderung
« am: 14.04.2023 15:16 »
Folgender Sachverhalt:
Ein höherwertiger Dienstposten wurde im September 2022 zugewiesen (nach Probezeit). Die Beförderung erfolgt im April 2023 rückwirkend zum 1. Februar 2023.

Ab wann gibt es mehr Geld?

Danke!

xap

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Antw:Planstelle - rückwirkende Beförderung
« Antwort #1 am: 14.04.2023 15:20 »
Rückwirkende Beförderungen sind unzulässig. Man kann aber durchaus rückwirkend in eine Planstelle eingewiesen werden. Das dann maximal 3 Monate. Für diesen Zeitraum erhält man dann auch rückwirkend Besoldung.

icheinfachunverbesserlich

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Antw:Planstelle - rückwirkende Beförderung
« Antwort #2 am: 14.04.2023 15:33 »
Vielen Dank! Ja, das habe ich auch irgendwo so gelesen. Heisst das dann aber 3 Monate vor dem 1.2. oder vor der tatsächlichen Beförderung im April? Eigentlich macht man die Arbeit doch schon seit September bzw. zusätzlich in dem halben Jahr Probezeit noch davor?

Organisator

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Antw:Planstelle - rückwirkende Beförderung
« Antwort #3 am: 14.04.2023 15:41 »
Drei Monate rückwirkend ab der Ernennung. Wenn du für höherwertige Tätigkeiten gleich mehr Geld haben willst, hättest du Tarifbeschäftigter werden müssen ;)

icheinfachunverbesserlich

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Antw:Planstelle - rückwirkende Beförderung
« Antwort #4 am: 14.04.2023 15:47 »
Zu spät!  :)

Herzlichen Dank und ein schönes WE!

EiTee

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Antw:Planstelle - rückwirkende Beförderung
« Antwort #5 am: 14.04.2023 18:44 »
Ab Februar und nicht 3 Monate.

Kurhesse

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Antw:Planstelle - rückwirkende Beförderung
« Antwort #6 am: 06.07.2023 20:39 »
Ab Februar und nicht 3 Monate.

NEIN! Drei Monate ist korrekt. Wenn die Beförderung zum 01.04. erfolgt, kann es ab dem 01.01. mehr Geld geben. Wie schon gesagt, Beförderung geht nicht rückwirkend, aber die Zuweisung einer Planstelle.

Säänn

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Antw:Planstelle - rückwirkende Beförderung
« Antwort #7 am: 07.07.2023 06:17 »
Da die Einweisung rückwirkend zum 1. Februar erfolgte, kann es auch nur ab da rückwirkend Geld geben. Im Januar bestand die Einweisung in den Dienstposten ja auch nicht.

https://www.gesetze-im-internet.de/bho/__49.html#:~:text=Er%20kann%20mit%20R%C3%BCckwirkung%20von,f%C3%BCr%20die%20Bef%C3%B6rderung%20erf%C3%BCllt%20hat.

Heißt im konkreten Fall, dass es Nachzahlungen für die Monate Februar, März und April geben wird

EiTee

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Antw:Planstelle - rückwirkende Beförderung
« Antwort #8 am: 07.07.2023 14:05 »
Da die Einweisung rückwirkend zum 1. Februar erfolgte, kann es auch nur ab da rückwirkend Geld geben. Im Januar bestand die Einweisung in den Dienstposten ja auch nicht.

https://www.gesetze-im-internet.de/bho/__49.html#:~:text=Er%20kann%20mit%20R%C3%BCckwirkung%20von,f%C3%BCr%20die%20Bef%C3%B6rderung%20erf%C3%BCllt%20hat.

Heißt im konkreten Fall, dass es Nachzahlungen für die Monate Februar, März und April geben wird

Somit sollte dem Kurhessen meine Antwort auch klar sein.