Mir stellt sich aber die Frage, ob die Aufgaben nicht gemäß einer Verordnung vielleicht nur von Personen mit einer entsprechenden Ausbildung erfüllt werden können!? Wenn dann diese entsprechenden Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wärst Du wohl nicht geeignet!?
Zitat von: Referentin HR TfK am 22.05.2023 17:46Mir stellt sich aber die Frage, ob die Aufgaben nicht gemäß einer Verordnung vielleicht nur von Personen mit einer entsprechenden Ausbildung erfüllt werden können!? Wenn dann diese entsprechenden Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wärst Du wohl nicht geeignet!?Abgesehen davon, dass seit 6 Wochen seitens des TE nicht geantwortet wurde stellt sich mir die Frage, inwieweit eine solche Verordnung eingruppierungsrelevant sein könnte?
Hallo liebes Forum.Es geht um eine arbeitsrechtliche Frage: Person A wird mit einer 3 jährigen staatlich anerkannten Ausbildung im Sozialwesen und 2 Jahren Berufserfahrung im Sozialwesen angestellt.Im Arbeitsvertrag wurde die Person als Sozialarbeiter eingestellt.Dem Betriebsrat fällt auf,das Person A keinen akademischen Abschluss habe und möchte sie heruntergruppieren mit einem Änderungsvertrag,was auch geschehen ist zusätzlich wurden der Person Aufgabenfelder aberkannt da diese nicht in den Aufgabenbereich fallen.Nach dem Änderungsvertrag kommt AG auf mich zu und spricht mir die anerkannten Aufgabenfelder wieder zu.Komme mir etwas ausgenutzt vor.Ist das denn Rechtens arbeitsrechtlich?lieben dank für eure Antworten