Autor Thema: E13 nach Promotion im Ausland mit 5 Jahren als Wiss. Mitarbeiter - 4 erst nach 3  (Read 1438 times)

JulliSauce

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Frage:

Ich habe meine Promotion im Ausland gemacht und dort 5 Jahre lang als Wissenschaftlicher Mitarbeiter gearbeitet. Danach wurde ich an einer dt. Uni nach TVL-West E13 Stufe 3 eingestellt. Die Hochstufung auf Stufe 4 soll nach drei Jahren erfolgen... müsste sie nicht eigentlich nach einem Jahr erfolgen, da ich bereits fünf Jahre in einer E13-ähnlichen Position (halt im Ausland) verbracht habe? Ich weiß, dass es zu der Frage von Vorerfahrung im Ausland jede Menge Klagen gab, aber so 100% steige ich da nicht durch. Bei Doktoranden von Deutschen Unis, die während der Promotion E13 waren, werden die Jahre an Vorerfahrung doch auch respektiert...oder?

Weiß da jemand mehr?

Organisator

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Bis zu drei Jahre einschlägige Berufserfahrung müssen berücksichtigt werden, alles darüber hinaus wäre im Vorfeld zu verhandeln.

FearOfTheDuck

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Und wenn du dann in Stufe 3 eingestellt worden bist, ist es korrekt, dass du die Stufe in 3 Jahren durchläufst.
Siehe §16 Abs. 3 TV-L.

cyrix42

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Interessant ist für dich §40 (mit den Sonderregelungen zu Angestellten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen) Nr. 5 (welcher eine solche Sonderregelung für den die Einstufung regelnden §16 darstellt) Satz 4:

„Werden Beschäftigte in den Entgeltgruppen 13 bis 15 eingestellt, gilt ergänzend: Zeiten mit einschlägiger Berufserfahrung an anderen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen werden grundsätzlich anerkannt.“

Inwiefern sich dies nur auf Einrichtungen in Deutschland oder auch solche im Ausland bezieht, kann ich dir nicht sagen. Ich würde aber aus Konsistenz-Gründen davon ausgehen, dass, wenn dir überhaupt im Ausland erworbene einschlägige Berufserfahrung anerkannt wurde, dann muss das auch vollständig sein. Ich würde da also mal mithilfe des Personalrats o.ä. gezielt nachfragen — auch mit Verweis auf jenen Satz im TV-L.