Autor Thema: [BE] Amtsarztuntersuchung BAL - Zyste im Kopf entdeckt / untauglich?  (Read 2937 times)

Finanzi92

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Hallo zusammen,

ich bin Anfang 30 und dieses Jahr steht bei mir die Verbeamtung auf Lebenszeit an. Bin als Finanzbeamter im Land Berlin tätig.
Seit 4 Wochen habe ich leider mit diffusem Benommenheitsgefühl / Trisiligkeit zu kämpfen. Kein Schwindel halt ein schwer zu beschreibenden Gefühl im Kopf. Ich wurde von Arzt zu Arzt geschickt (Hausarzt, HNO, Neurologe, Kardiologe) und keiner hat bisher was gefunden. Als nächstes steht der Orthopäde an. Vielleicht ist es auch nur eine Verspannung / Blockade im Nacken.

Im Zuge des Ärztehoppings hat man auch ein MRT vom Kopf gemacht. Ansich ohne Befund. Allerdings wurde als Nebendiagnose eine kleine Zyste am Kopf festgestellt. Die soll aber nicht für die Beschwerden verantwortlich sein. Laut den Ärzten wird so etwas nicht weiter behandelt. Viele sollen mit so etwas Leben ohne es überhaupt zu wissen.

Tja nun steht allerdings demnächst der Amtsarzt an und ich bin nervlich total am Ende. Natürlich soll man alle Vorerkrankungen angeben, aber auch diesen Zufallsbefund? Ich habe nun enorme Angst das ich hierdruch aus dem Beamtenverhältnis entlassen werde.
Auch der damit verbundene Rückwechsel in die GKV macht mir sorgen.
Hat jemand mit diesem Thema Erfahrungen gemacht? Kann eine Zyste im Kopf die Untauglichkeit in einem Bürojob als Beamter bedeuten? Und falls das Urteil des Amtsarztes negativ ausfällt macht es Sinn ggf. dagegen anzugehen?

Vielen dank für eure Meinungen! 

RsQ

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Ist denn der Befund als Diagnose ausformuliert? Oder (offenbar) so belanglos, dass es nur mündlich erwähnt wurde? Also eine Feststellung ohne weitergehenden Behandlungsbedarf oder sonstige Folgen kann man m. E. sicher außer Acht lassen.

Finanzi92

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Ist denn der Befund als Diagnose ausformuliert? Oder (offenbar) so belanglos, dass es nur mündlich erwähnt wurde? Also eine Feststellung ohne weitergehenden Behandlungsbedarf oder sonstige Folgen kann man m. E. sicher außer Acht lassen.

Im Hauptbefund wo es um den "Schwindel" geht wird geschrieben, dass alles ok ist und man nichts findet was die Symptome erklärt. Im dortigen Fließtext zur Beschreibung des Kopfes wird auch kurz die Zyste erwähnt (also das sie existiert).

Dann gibt es noch einen extra Punkt Nebendiagnosen, wo sie explizit erwähnt wird. Das dies nicht weiter behandlet wird wurde mir allerdings nur mündlich erklärt.

Ich habe halt Angst, dass wenn ich das nicht Angebe und man in 20 oder 10 Jahren doch behandelt / operiert werden muss ich wegen Täuschung belangt werde.

Andererseits sind die Amtsärzte auch keine Neurologen/Radiologen und wenn man wegen so etwas rausfliegt obwohl es einen nicht beeinträchtigt oder für einen selbst weitere Folgen hat würde mich das schon stark belasten

Kleeblatt

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und warum lässt du es nicht behandeln?
weg und gut ist?

dae123

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Es müsste ja gezeigt werden, dass du mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig wirst.

Wenn die meisten mit einem solchen Befund ein normales Leben führen und selbst im Falle einer OP nicht zwingend davon auszugehen ist, dass die Personen dienst-/erwerbsunfähig werden... dann solltest du da nichts zu befürchten haben.

Ich habe mal ein wenig gegoogelt und Folgendes gefunden:"Die Komplikationsrate der mikrochirurgischen und endoskopischen Operationstechniken ist niedrig."
https://neurochirurgie.insel.ch/erkrankungen-spezialgebiete/liquorstoerungen/arachnoidalzyste

Selbst im Falle einer OP ist also davon auszugehen, dass alles mit überwiegender Wahrscheinlichkeit "gut geht".

Am besten ein kurzes Schreiben des behandelnden Arztes beschaffen, in dem das geschildert wird, was dir mündlich mitgeteilt wurde.

Der Schwindel mit nicht bekannter Ursache wäre für den Amtsarzt da wohl eher von Bedeutung. Hier wäre es gut, wenn eine Ursache bekannt ist bzw. eine Diagnose gestellt wurde sowie ein Plan, wie mit dem Schwindel umgegangen wird.

Letztendlich ist in beiden Fällen anzuraten, sich Bescheinigungen von den behandelnden Ärzten einzuholen. Amtsärzte vertrauen solchen Schreiben weitaus mehr als deinen persönlichen Aussagen.

Edit:
Die Wahrscheinlichkeit, dass man dich "rausschmeißt" ist gering. Im worst case könnte ich mir vorstellen, dass die Lebenszeitverbeamtung verschoben wird, bis eine Klärung erfolgt ist. Ich spekuliere da aber gerade nur... Hast du eine Rechtsschutz? Für den Fall der Fälle, falls doch etwas schief gehen sollte.

Finanzi92

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und warum lässt du es nicht behandeln?
weg und gut ist?

Die Behandlung wäre eine Operation am Kopf. So einen schwerwiegenden Eingriff macht man nur, wenn es auch massive Beschwerden gibt. Wenn die Zyste existiert, aber keinerlei Problem verursacht, kann man damit problemlos Leben.

Es müsste ja gezeigt werden, dass du mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig wirst.

Wenn die meisten mit einem solchen Befund ein normales Leben führen und selbst im Falle einer OP nicht zwingend davon auszugehen ist, dass die Personen dienst-/erwerbsunfähig werden... dann solltest du da nichts zu befürchten haben.

Ich habe mal ein wenig gegoogelt und Folgendes gefunden:"Die Komplikationsrate der mikrochirurgischen und endoskopischen Operationstechniken ist niedrig."
https://neurochirurgie.insel.ch/erkrankungen-spezialgebiete/liquorstoerungen/arachnoidalzyste

Selbst im Falle einer OP ist also davon auszugehen, dass alles mit überwiegender Wahrscheinlichkeit "gut geht".

Am besten ein kurzes Schreiben des behandelnden Arztes beschaffen, in dem das geschildert wird, was dir mündlich mitgeteilt wurde.

Der Schwindel mit nicht bekannter Ursache wäre für den Amtsarzt da wohl eher von Bedeutung. Hier wäre es gut, wenn eine Ursache bekannt ist bzw. eine Diagnose gestellt wurde sowie ein Plan, wie mit dem Schwindel umgegangen wird.

Letztendlich ist in beiden Fällen anzuraten, sich Bescheinigungen von den behandelnden Ärzten einzuholen. Amtsärzte vertrauen solchen Schreiben weitaus mehr als deinen persönlichen Aussagen.

Edit:
Die Wahrscheinlichkeit, dass man dich "rausschmeißt" ist gering. Im worst case könnte ich mir vorstellen, dass die Lebenszeitverbeamtung verschoben wird, bis eine Klärung erfolgt ist. Ich spekuliere da aber gerade nur... Hast du eine Rechtsschutz? Für den Fall der Fälle, falls doch etwas schief gehen sollte.


Tja und mit den Bescheinigungen vom Arzt fängt es schon an... Mein Hausarzt hat hierzu gesagt, dass er "kein Experte" ist. Er hat sich nur auf den vorhandenen Befund vom Radiologen bezogen, der schlicht und ergreifend nur beschreibt das dort etwas vorhanden ist. Ob mein Hausarzt das mündlich gesagte auch niederschreibt wage ich zu bezweifeln. Ich habe allerdings noch einen Termin bei einem Neurologen, vielleicht kann der sein Diagnose und Aussage verschriftlichen.

Bzgl. des Schwindels...das ist vielleicht das falsche Wort. Es ist eher ein Gefühl der kurzen Benommenheit. Ich kippe aber nicht Kreislaufmäßig weg oder mir dreht sich alles. Es ist einfach ein schwer zu beschreibendes sporadisches Gefühl.
Ich war natürlich bei mehreren Ärzten. Aber einen Befundbericht bekam ich da nie. Waren immer nur persönliche Gespräche.

Ja ich bin in der Gewerkschaft und habe darüber eine Rechtsschutz.

Ich weiß halt nur nicht ob ich das alles überhaupt angeben soll.... Man kann das ja alles überhaupt nicht greifen und kein Arzt konnte hierzu eine Diagnose stellen.
Die Zyste ist nun ein dummer Zufallsbefund. Ob man das nun angeben muss, falls in der Zukunft hier mal doch operiert werden muss.... ich weiß es halt nicht.

Ich denke mal ein Amtsarzt wird ja auch nur in der Zukünft tätig, wenn ich aufeinmal 5 Monate krank bin oder Dienstunfähig werde. Und auch da ist ja die Frage was für Befunde dann angefordert werden...

Bin da zwiegespalten. Man soll ja auch keine schlafenden Hunde wecken. Andererseits will ich natürlich auch keine vorsätzlichen Falschangaben machen dir mir dann später den Job kosten.

Bzgl. des Rauswurfs. Ich bin ehrlichgesagt davon ausgegangen, dass man mir dann vom Land Berlin ein Angestelltenverhältnis anbietet. Ob ich dann einfach zwei weitere Jahre Probezeitbeamter bin....da bin ich überfragt. Aber mit solchen banalen Fragen kann man sich ja auch nicht an eine Rechtsschutz wenden..!?

dae123

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Der Hausarzt wird dir so ein Schreiben wohl auch nicht ausstellen. Den Neurologen kannst du ja darum bitten und die Unterlagen dort mithinnehmen. Er kann es ja schließlich auch abrechnen.

Letztendlich stellt sich nur eine Frage: Musst du es angeben? Ja oder nein? Ich würde es in beiden Fällen bejahen unabhängig von der genauen Gestaltung des Fragebogens, falls es denn einen gibt.
Wenn du von einem Arzt zum anderen gehst, kannst du später nicht behaupten, dass dir nicht klar war, dass du es angeben musst. Das ist nicht glaubhaft.

Würde die Nichtangabe Konsequenzen haben? Sehr wahrscheinlich nicht. Aber was, wenn doch? Das entscheidest allein du.

Ich halte das Risiko bzgl. des Amtsarztes für recht überschaubar und würde mich da gar nicht so verrückt machen. Es wäre halt gut, wenn du bis dahin bzgl. der Benommenheit eine Diagnose hast. Aber das kann man ja nicht erzwingen.

dae123

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Bzgl. des Rauswurfs. Ich bin ehrlichgesagt davon ausgegangen, dass man mir dann vom Land Berlin ein Angestelltenverhältnis anbietet. Ob ich dann einfach zwei weitere Jahre Probezeitbeamter bin....da bin ich überfragt. Aber mit solchen banalen Fragen kann man sich ja auch nicht an eine Rechtsschutz wenden..!?

Du kannst dich von einem Anwalt beraten lassen, wenn du das möchtest. Wieso auch nicht?

Die Feststellung der Nichteignung (aus gesundh. Gründen) ist kein kleiner Akt. Das passiert nicht mal eben so und erfolgt nur, wenn man sich auch ziemlich sicher ist, dass es vor Gericht Bestand hat.

Finanzi92

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Wie ist das denn eigentlich, wann wird denn nach der Verbeamtung ein Amtsarzt hinzugezogen?
Nur bei hohen Krankheitstagen? Also wenn ich 2-3 Monate am Stück krank bin?
Wenn Rehamaßnahmen oder Kuren beantragt werden? Aber sowas wird ja eigentlich mit der PKV / Beihilfe abgerechnet...

Talion

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Bei der Ernennung zum Beamten auf Probe geht es zum ersten Mal zum Amtsarzt, dann auch nochmals vor der Lebenszeitverbeamtung. Bist Du dann BaL, dann wird der Amtsarzt hinzugezogen, wenn es um Dienstunfähigkeit, lange Krankheitszeiten etc. geht.

Max

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Zitat
Seit 4 Wochen habe ich leider mit diffusem Benommenheitsgefühl / Trisiligkeit zu kämpfen.
Das scheint mir gravierender als die Zyste.
Dein Ärztehopping macht auch klar,  dass es eine Beschwerde ist und es würde mich stark wundern wenn nicht nach Beschwerden gefragt würde.