Es ist verständlich, dass die Mitarbeiter, die nicht in der bevorzugten Abteilung arbeiten, ebenfalls eine Erhöhung der Ballungsraumzulage beantragt haben. Der AG ist jedoch nicht verpflichtet, diesem Antrag nachzukommen, da es sich um eine Entscheidung handelt, die aufgrund des Beschlusses der Geschäftsführung nur für eine bestimmte Abteilung gilt.