Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Private Krankenversicherung - Barmenia
Saxum:
Bevor ich es vergesse, nur ein Gedanke auf diesem Wege, über die Höhe des "KH+" könntest du theoretisch auch die Wahlleistungen im Krankenhaus (teilweise) abdecken. Jedoch wie gesagt ich würde tatsächlich mich bemühen hier gegebenenfalls eine anonyme Risikovorabfrage bei anderen Versicherern machen ob hier was besseres rauskommt und die Barmenia bzw. deinen Berater (?) dazu drängen den Antrag aufgrund des Fehlers seitens des Beraters zurückzunehmen / nichtig zu machen.
Mit A13 und Beihilfe wirst du voraussichtlich ganz bestimmt nicht von etwaigen Beitragssteigerungen "leiden", besonderes auch nicht im Ruhestand mit 70% Beihilfe, auch wenn dieser frühzeitig erfolgt, da "nur" 30 % bei der PKV abgesichert werden müssen. Beitragssteigerungen gibt es auch bei den gesetzlichen Versicherungen manchmal sogar einhergehend mit weitgehenden Leistungskürzungen, die ja nicht "vertraglich garantiert" sind.
Bleibst du bei der GKV musst du bedenken, dass du hier - meines Wissens nach - dann als freiwilliger Versicherter den vollen Beitragssatz auf alle Einkommensarten zahlen musst. Durch die pauschale Beihilfe ist das zumindest für die Versorgungsbezüge (Ruhestand) gut, jedoch sofern du andere Einkommensarten hast wie Mieten, Aktien, Anlagen etc. fallen auf diese nochmals derzeit ca. 14% für die GV an.
Zuletzt, zugegeben durch eine PKV Studie, sind die Beitrage in der GKV im durchschnitt 3,4 % pro Jahr gestiegen und die in der PKV um 2,8 % pro Jahr. Hie wie dort gibt es also Beitragssteigerungen, bei den PKV merkt man teilweise "heftiger" weil diese erst nach einer, gesetzlich vorgeschriebenen, mind. 5% Änderung erfolgen dürfen.
Wenn du in die Suchmaschine deiner Wahl "Beitragssteigerung GKV vs PKV" eingibst wirst du zu den entsprechenden Artikeln kommen.
Wenn es dir um die "beste Leistung" geht, wäre soweit hier die PKV für mich insoweit besser, dass hier die vertraglich Vereinbarten Leistungen nicht weggestrichen werden können. In vielen PKV Verträgen ist sogar die Klausel vorhanden, dass bei Minderung oder Wegfall eines Beihilfeanspruchs dieser dann bei einem Antrag innerhalb von 6 Monaten dann ohne Gesundheitsprüfung angepasst werden kann - natürlich mit entsprechender Beitragsanpassung, aber ohne erneute Gesundheitsprüfung. So würde man dann wohl keine Nachteile erfahren, wenn man die wegfallende Beihilfe so PKV-seitig ausgleichen kann.
In den meisten Fällen werden die Versicherer das leisten was auch vertraglich geleistet worden ist, wenn im Vertrag also etwa steht, dass für Hilfsmittel ein Leistungskatalog besteht, dann leistet die Versicherung auch nur das was im Leistungskatalog steht (sehe ich bei der Barmenia nicht). Natürlich kann es eventuell Diskussionen geben bei der Frage was "medizinisch sinnvoll" ist, das ist aber genauso bei der GV, wo du dann immer wieder einen Widerspruch einlegen musst und dabei noch einen stärker beschränkten "wirtschaftlichen" Leistungskatalog hat.
Konkret auf deinen Beispiel mit "Physiotherapie", müsstet du dann in den Versicherungsbedingungen nachschauen. Da sind die Heilmittel als "ambulante Heilbehandlung" zusammengefasst und ich sehe da jetzt nur eine einzige Einschränkung, nämlich sofern "nichtärztliche Leistungserbringer" zum Zuge kommen, werden diese Kosten bis höchstens 1,1fachen Satz der beihilfefähigen Höchstbeträge des Bundes erstattet werden.
Eine Anzahlbeschränkung gibt es für die Heilmittel hier offenkundig nicht, liegt auch bei den meisten Versicherern nicht vor (wenn dann eher Hilfsmittel, Psychotherapie, Kuren o.ä.). JEDOCH gibt es in meiner Erinnerung eine Rechtsprechung, dass Heilmittel nicht als "Dauermaßnahme" ausgelegt sind, darauf wird man dann sich vermutlich berufen wenn man weit über die durchschnittliche Anzahl an Heilmitteln in Anspruch nimmt. Diese Rechtsprechung findet man sicher in den Tiefen des Netztes. Sagen wir mal so vereinfacht als "Faustformel", was die Beihilfe leistet, leistet in der Regel auch die Versicherung problemlos - außer der Vertrag hat irgendeine Einschränkung vorgesehen oder man hat einen Leistungsausschluss vereinbart.
Du hast im übrigen eine PN, ansonsten bitte ich - auch wenn ich mich wiederhole - nochmals tatsächlich hier insoweit aktiv zu werden nicht nur in der Frage ob man zur PKV wechselt sondern ob woanders bessere Angebote gibt und die Öffnungsaktion bei der Barmenia nicht doch nichtig gemacht werden kann. Allerdings musst du die Frist für die Öffnungsaktion beachten, 6 Monate ab erstmaliger Ernennung müssten es sein, bei erfolgreichem "nichtigmachen" würde die ja ab dem 01.02. erneut wieder laufen (weil der antrag ja "nie gestellt worden ist").
Saxum:
Zusätzlich, zum vorherigen Beitrag von mir, um aber eine andere Möglichkeit reinzuwerfen, wobei dann ein Mehrbeitrag zusätzlich zur GKV anfällt und natürlich nicht vor Leistungseinschränkungen der GKV schützt, außer vielleicht etwas teilweise bei den privaten Zusatzversicherungen durch die "vertragliche vereinbarte Leistung".
Man könnte auch sich bei einer GKV versichern lassen und über die Option § 13 Absatz 2 Satz 1 SGB V diese auf Kostenerstattung umstellen. Diese kann man im übrigen nach einer Mindestlaufzeit von einem Quartal wieder einstellen lassen.
Dann kann man ambulant bei Ärzten auch als regulärer Privatpatient auftreten, man bekommt eine Rechnung und reicht diese dann bei der Krankenkasse ein. Diese würde dann die Kostenteile übernehmen, welche diese üblicherweise übernähme und man kriegt die Rechnung mit einem Vermerk der gezahlten Leistungen der Krankenkasse zurück.
Dann gibt es 3 Möglichkeiten für die Restkosten:
- Selbst aus der eigenen Tasche bezahlen.
- Wahltarife der GKV, welche nach jeweiliger Satzung dann die ambulanten Kosten ganz oder teilweise übernehmen. Mir sind hier da gerade die TK, Securvita und die Knappschaft bekannt die einen solchen Wahltarif anbieten. Jedoch können Wahltarife natürlich jederzeit wieder von der GKV eingezogen werden / aus der Satzung gestrichen werden und sind keine "vertraglich garantierten Leistungen". Dafür entfällt bei denen aber die Gesundheitsprüfung bzw. es gibt keine Gesundheitsfragen
- private Zusatzversicherung, welche Gesundheitsfragen haben aber dafür auch vertraglich garantierte Leistungen anbieten. Ich meine nicht diese "Budgettarife" sondern schon richtige "ambulante Kostenerstattungstarife" das sind beispielsweise (alphabetisch ohne Wertung) ARAG 182, Barmenia AK+, DKV KAMP oder BMG, Münchener Verein 723, R+V AGU, SDK AG80, Signal Iduna AmbulantTop und ähnliche. Diese übernehmen dann prozentual oder komplett die Restkosten, auch je nachdem ob die GKV eine Vorleistung erbracht hat oder nicht.
clarion:
Mit A13 landet man schon nach weniger Stufe jenseits der Beitragsbemessungsgrenze und die steigt auch von Jahr zu Jahr, siehe auch
https://www.krankenkassen.wiki/cms/gkv/info/grundlagen/gkv/bbg/entwicklung-der-beitragsbemessungsgrenze
Beitragsstabil ist die GKV somit auch nicht!
Saxum:
Dazu ist auch zu sagen, dass meiner Kenntnis nach, besonderes die günstigen "Lock-Einsteiger-Tarife" dann die meisten Beitragssprünge hatten, da diese nicht langfristig kalkuliert waren sondern eben für den Einstieg gedacht waren in der Hoffnung, dass der Versicherungsnehmer dann in einen der stärkeren Tarife wechselt. Da aber viele lieber "um Geld zu sparen" drin bleiben und eine sparsame Kalkulation angewendet wurde, kann es wohl zu stärkeren Beitragssprüngen kommen, wenn plötzlich vielleicht ab einem bestimmten Alter des Kollektives dann viele Kosten anfallen, weil plötzlich sehr viele Behandlungen bedürften haben, was so nicht ursprünglich kalkuliert war.
Darüber hinaus gibt es ja die seit 2000 bestehende gesetzliche Regelung, dass es einen Beitragszuschlag von 10% gibt. Dieser soll ja im späteren Ruhestand zwei Effekte haben, zum einen findet eine Direktgutschrift statt der den Beitrag stabilisieren oder senken soll und zum anderen fällt der 10% Zuschlag ja dann weg, was wiederum eine "Beitragsersparnis" darstellt.
Zudem kriegt man ja im Ruhestand als Fürsorge der Dienstherr*in 70% Beihilfe, eine 30% Restkostenversicherung fällt da weniger schwer ins Gewicht.
"Beschwerden" im Internet gibt es am allermeisten wenn irgend etwas mal nicht funktioniert oder bekommen hat, Lob kriegt man eher selten zu lesen. Das trifft auf alle Unternehmen zu, gleich ob die in der Versicherungsbranche tätig sind oder nicht. Man kennt ja den blöden Spruch "Nicht gemeckert/gesagt ist genug gelobt".
GentleGiant:
Ich kann hier als Privatversicherter bei der Barmenia vielleicht etwas beitragen.
Im Rahmen meiner Verbeamtung auf Probe habe ich mich auf Anraten meines Versicherungsmaklers für die Barmenia entschieden. Er hat mir anhand seiner Erfahrungen in der Praxis sehr anschaulich dargestellt, dass es der langfristigen Beitragsstabilität zuträglich ist, lieber von vornerein einen leistungsstarken und etwas teureren Tarif zu wählen, anstatt einen Billigheimer auszuwählen der dann sukzessive teurer wird (ähnlich wie @Saxum das beschreibt).
Gleichwohl sich meine Rechnungserstattungen bisher maximal im niedrigen vierstelligen Bereich bewegt haben, gab es nie Probleme oder Unklarheiten. Ich empfinde die unkomplizierte Einreichung der Rechnungen per App als sehr komfortabel und habe mit dem Kundenservice bislang auch nur gute Erfahrungen machen dürfen.
Wie es im Alter mit deutlich teureren und langwierigen Behandlungen aussieht kann ich natürlich nicht sagen, aber bislang ziehe ich ein positives Fazit. Meine Rahmendaten: 32 Jahre, kein Risikozuschlag, Beihilfeergänzungszuschlag, 342 Euro monatlich.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version