Autor Thema: Lpvg Freistellung Personalräte  (Read 1245 times)

Markus1979

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Lpvg Freistellung Personalräte
« am: 16.04.2023 10:37 »
Guten Morgen,
eine Person kann Mitglied im Hpr und auch Pr sein. Wie sieht das Ganze aus, wenn die betroffene Person für eine der beiden Vertretungen voll freigestellt wurde? Kann sie dann überhaupt noch im anderen Gremium Mitglied sein?
Die Freistellung erfolgt zur Erfüllung des Amtes (hier stellvertretender Vorsitzender) und nicht um in einer Dienststelle ein anderes Gremium zu unterstützen.  :o

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Antw:Lpvg Freistellung Personalräte
« Antwort #1 am: 16.04.2023 18:23 »
Interessante Frage. Aber warum sollte das was mit der Freistellung zu tun haben?

Markus1979

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw:Lpvg Freistellung Personalräte
« Antwort #2 am: 16.04.2023 21:30 »
Tatsächlich weil es darum gerade einen Konflikt zwischen Gewerkschaften und Verwaltungen gibt. Die Dienststelle bezieht sich auf die bestehende Freistellung im Hpr. Die dortige Dienststelle sagt die volle Freistellung muss reduziert werden wenn auch eine pr Mitgliedschaft besteht da sie ja nicht vollumfänglich für den eigentlichen Zweck (stellvertretender Vorsitzender hpr) genutzt wird. 
Eine reguläre Teilnahme am örtlichen Personalrat ist keine Aufgabe des Hpr.  Somit wäre eine volle Freistellung nicht mehr gerechtfertigt.

Im Internet kann ich dazu nichts finden.

NWB

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 130
Antw:Lpvg Freistellung Personalräte
« Antwort #3 am: 16.04.2023 23:55 »
So wie ich es sehe, muss die Freistellung gegenüber der DST-Leitung angezeigt werden. Es könnte ja auch 90% öPR und 10% HPR Freistellung angezeigt werden, so es denn auf dieser Ebene noch Freistellungsmöglichkeiten gibt.
Im Übrigen ist es nicht Sache der Dienststelle, zu kontrollieren, was die voll freigestellte Person in ihrer Dienstzeit anstellt und wie sie das Amt ausführt. Das dürfte ein unzulässiger Eingriff in die Unabhängigkeit der Personalvertretung sein.
Zu guter letzt dient eine Vernetzung im hpr auch der Sache auf Ortsebene.
Insofern kann ich da gerade beim besten Willen kein Problem drin sehen.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Antw:Lpvg Freistellung Personalräte
« Antwort #4 am: 17.04.2023 07:28 »
Tatsächlich weil es darum gerade einen Konflikt zwischen Gewerkschaften und Verwaltungen gibt. Die Dienststelle bezieht sich auf die bestehende Freistellung im Hpr. Die dortige Dienststelle sagt die volle Freistellung muss reduziert werden wenn auch eine pr Mitgliedschaft besteht da sie ja nicht vollumfänglich für den eigentlichen Zweck (stellvertretender Vorsitzender hpr) genutzt wird. 
Eine reguläre Teilnahme am örtlichen Personalrat ist keine Aufgabe des Hpr.  Somit wäre eine volle Freistellung nicht mehr gerechtfertigt.

Im Internet kann ich dazu nichts finden.
Mal Dumm gefragt:
Was hat die Gewerkschaft damit zu schaffen?

Aber davon ab.

Wenn jemand im öPR gewählt wurde, dann steht ihm eine Freistellung zu.
Wenn jemand im HPR gewählt wurde ebenfalls.
MWn ist es doch so, dass jeder im PR "automatisch" gewisse Freistellungsprozente bekommt und ein gewisses Prozentzahl vom PR frei auf die Mitgliederverteilt wird, je nach Aufgaben etc. (Vorsitzende, Vertretungen, Schriftführer etc.)

Man hat ja nur eine Dienststelle und die muss dann die Freistellung akzeptieren, egal ob vom HPR oder öPR.
Und mehr als 100% Freiststellung gibt es nicht.  ;D

Wo ist also das Problem, wenn jemand im HPR und öPR ist, dann ist das so, weil die Wahl so ist, da kann die Dienststelle nicht daherkommen und sagen, du darfst nur HPR und nicht öPR (wie jemand das organisiert bekommt ist ja ein PR internes Problem) und wie die "freien" Prozente Verteilt werden geht die DS nichts an.

Beamter

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 164
Antw:Lpvg Freistellung Personalräte
« Antwort #5 am: 17.04.2023 10:49 »
Mal Dumm gefragt:
Was hat die Gewerkschaft damit zu schaffen?

Aber davon ab.

Wenn jemand im öPR gewählt wurde, dann steht ihm eine Freistellung zu.
Wenn jemand im HPR gewählt wurde ebenfalls.
MWn ist es doch so, dass jeder im PR "automatisch" gewisse Freistellungsprozente bekommt und ein gewisses Prozentzahl vom PR frei auf die Mitgliederverteilt wird, je nach Aufgaben etc. (Vorsitzende, Vertretungen, Schriftführer etc.)



Nein, einer Person steht keineswegs automatisch eine Freistellung zu. Das Gremium beschließt die Verteilung der zustehenden Arbeitszeit explizit auf ausgewählte Mitglieder und beantragt diese dann bei der Dienststelle.

NWB

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 130
Antw:Lpvg Freistellung Personalräte
« Antwort #6 am: 17.04.2023 15:32 »
Die Freistellung wird angezeigt. Wenn sie sich der Höhe nach innerhalb des vom LPVG vorgegebenen Rahmen bewegt, hat die DST kein Ermessen, sondern muss diese berücksichtigen.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Antw:Lpvg Freistellung Personalräte
« Antwort #7 am: 18.04.2023 07:59 »
Mal Dumm gefragt:
Was hat die Gewerkschaft damit zu schaffen?

Aber davon ab.

Wenn jemand im öPR gewählt wurde, dann steht ihm eine Freistellung zu.
Wenn jemand im HPR gewählt wurde ebenfalls.
MWn ist es doch so, dass jeder im PR "automatisch" gewisse Freistellungsprozente bekommt und ein gewisses Prozentzahl vom PR frei auf die Mitgliederverteilt wird, je nach Aufgaben etc. (Vorsitzende, Vertretungen, Schriftführer etc.)



Nein, einer Person steht keineswegs automatisch eine Freistellung zu. Das Gremium beschließt die Verteilung der zustehenden Arbeitszeit explizit auf ausgewählte Mitglieder und beantragt diese dann bei der Dienststelle.
Jaein.
Nicht automatisch freigestellt, aber sie sind von ihrer dienstlichen Tätigkeit befreit, soweit es zur ordnungsgemäßen Durchführung der personalvertretungsrechtlichen Aufgaben erforderlich ist. 
Und dafür wird bei uns angenommen, dass die dafür notwendige Zeit bei einem "einfaches" Mitglied 10% einer Vollzeitstelle ist.
Die darüber hinaus bestehende Freistellung von einer Person (oder 100%) werden dann entsprechend frei gusto aufgeteilt. 

woodcockskirt

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Lpvg Freistellung Personalräte
« Antwort #8 am: 21.04.2023 13:46 »
Ja, es ist möglich, dass eine Person sowohl Mitglied im Hauptpersonalrat als auch im Personalrat ist, selbst wenn sie für eine dieser Vertretungen vollständig freigestellt wurde.

Die Freistellung erfolgt zur Erfüllung des Amtes und nicht um in einer Dienststelle ein anderes Gremium zu unterstützen.