Tatsächlich weil es darum gerade einen Konflikt zwischen Gewerkschaften und Verwaltungen gibt. Die Dienststelle bezieht sich auf die bestehende Freistellung im Hpr. Die dortige Dienststelle sagt die volle Freistellung muss reduziert werden wenn auch eine pr Mitgliedschaft besteht da sie ja nicht vollumfänglich für den eigentlichen Zweck (stellvertretender Vorsitzender hpr) genutzt wird.
Eine reguläre Teilnahme am örtlichen Personalrat ist keine Aufgabe des Hpr. Somit wäre eine volle Freistellung nicht mehr gerechtfertigt.
Im Internet kann ich dazu nichts finden.
Mal Dumm gefragt:
Was hat die Gewerkschaft damit zu schaffen?
Aber davon ab.
Wenn jemand im öPR gewählt wurde, dann steht ihm eine Freistellung zu.
Wenn jemand im HPR gewählt wurde ebenfalls.
MWn ist es doch so, dass jeder im PR "automatisch" gewisse Freistellungsprozente bekommt und ein gewisses Prozentzahl vom PR frei auf die Mitgliederverteilt wird, je nach Aufgaben etc. (Vorsitzende, Vertretungen, Schriftführer etc.)
Man hat ja nur eine Dienststelle und die muss dann die Freistellung akzeptieren, egal ob vom HPR oder öPR.
Und mehr als 100% Freiststellung gibt es nicht.
Wo ist also das Problem, wenn jemand im HPR und öPR ist, dann ist das so, weil die Wahl so ist, da kann die Dienststelle nicht daherkommen und sagen, du darfst nur HPR und nicht öPR (wie jemand das organisiert bekommt ist ja ein PR internes Problem) und wie die "freien" Prozente Verteilt werden geht die DS nichts an.