Autor Thema: Abschaffung Steuerklassen III/V  (Read 7107 times)

AnVo

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Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
« Antwort #30 am: 17.04.2023 06:28 »
Selten so ein Schwachsinn wie von egertp gelesen.

Das deutsche Steuerrecht ist für mich als Laie (mit ein paar Erfahrungen aufgrund der Steuererklärung) zwar unnötig kmplex, aber auf so einen Blödsinn muss man erst einmal kommen. Am Ende wird die Steuerlast unabhängig der Klasse berechnet und mit deiner "Vorauszahlung" verrechnet.

Meine Frau und ich haben seit Jahren die Steuerklassen 4/4 mit Faktor. Wenn man in etwa weiß, was man verdient kann man dort die Steuerlast ganz gut auf die Monate aufteilen. Bisher haben wir dann auch immer eine vierstellige Rückzahlung erhalten, weil durch z.B. Werbungskosten die Steuerlast noch etwas zurückgeht. Einziges Manko, das muss man halt spätestens alle zwei Jahre anpassen. Geht inzwischen online über Elster aber recht fix.

Der Nachteil mir Elterngeld ist glaube ich gar nicht mehr so relevant, aber da kenne ich mich zu wenig aus. War bei uns damals egal, weil ich in Elternzeit gegangen bin, damit meine Frau fertig studieren konnte. Als Beamter im h.D. muss man da aufgrund der Deckelung sowieso große Einbußen in Kauf nehmen.

MoinMoin

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Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
« Antwort #31 am: 17.04.2023 07:13 »
Selten so ein Schwachsinn wie von egertp gelesen.

Das deutsche Steuerrecht ist für mich als Laie (mit ein paar Erfahrungen aufgrund der Steuererklärung) zwar unnötig kmplex, aber auf so einen Blödsinn muss man erst einmal kommen. Am Ende wird die Steuerlast unabhängig der Klasse berechnet und mit deiner "Vorauszahlung" verrechnet.

Meine Frau und ich haben seit Jahren die Steuerklassen 4/4 mit Faktor. Wenn man in etwa weiß, was man verdient kann man dort die Steuerlast ganz gut auf die Monate aufteilen. Bisher haben wir dann auch immer eine vierstellige Rückzahlung erhalten, weil durch z.B. Werbungskosten die Steuerlast noch etwas zurückgeht. Einziges Manko, das muss man halt spätestens alle zwei Jahre anpassen. Geht inzwischen online über Elster aber recht fix.

Der Nachteil mir Elterngeld ist glaube ich gar nicht mehr so relevant, aber da kenne ich mich zu wenig aus. War bei uns damals egal, weil ich in Elternzeit gegangen bin, damit meine Frau fertig studieren konnte. Als Beamter im h.D. muss man da aufgrund der Deckelung sowieso große Einbußen in Kauf nehmen.
Korrekt erkannt und auf den Punkt gebracht.
Wenn du vierstellige Rückzahlung erhältst, schon mal gedacht deine Werbungskosten einzutragen und so monatlich das Geld zubekommen?

DeepBlue

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Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
« Antwort #32 am: 17.04.2023 08:06 »
Ruhig Brauner!
Bitte nicht immer gleich alle verrückt machen:
https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/steueraenderung/familienbesteuerung-statt-ehegattensplitting-das-steht-im-koalitionsvertrag

So schnell werden die Grünen nicht noch eine Gesetz durchdrücken! Nach allen Schwachsinnsgesetzen der letzten Zeit.

egertp

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Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
« Antwort #33 am: 17.04.2023 09:43 »
Selten so ein Schwachsinn wie von egertp gelesen.

Das deutsche Steuerrecht ist für mich als Laie (mit ein paar Erfahrungen aufgrund der Steuererklärung) zwar unnötig kmplex, aber auf so einen Blödsinn muss man erst einmal kommen. Am Ende wird die Steuerlast unabhängig der Klasse berechnet und mit deiner "Vorauszahlung" verrechnet.

Meine Frau und ich haben seit Jahren die Steuerklassen 4/4 mit Faktor. Wenn man in etwa weiß, was man verdient kann man dort die Steuerlast ganz gut auf die Monate aufteilen. Bisher haben wir dann auch immer eine vierstellige Rückzahlung erhalten, weil durch z.B. Werbungskosten die Steuerlast noch etwas zurückgeht. Einziges Manko, das muss man halt spätestens alle zwei Jahre anpassen. Geht inzwischen online über Elster aber recht fix.

Der Nachteil mir Elterngeld ist glaube ich gar nicht mehr so relevant, aber da kenne ich mich zu wenig aus. War bei uns damals egal, weil ich in Elternzeit gegangen bin, damit meine Frau fertig studieren konnte. Als Beamter im h.D. muss man da aufgrund der Deckelung sowieso große Einbußen in Kauf nehmen.
Entweder ihr alle hier wollt nicht verstehen oder ihr seid irgendwie nicht in der Lage den Betrug hinder dieser Änderung verstehen.
Erstens 3/5 im Vergleich zu 4/4 macht einen Fetten Netto-Unterschied.

Mit 3/5 musste ich höchstens 20-50 Euro nachzahlen an FA.

So mit 4/4 werden mit locker 6000 Euro Netto fehlen(450-500 Euro Nettoverlust /monat)
Hier sehe ich leichtsinnige Kommentare wie folgt:
Steuerlast bleibt gleich, ändert sich nicht,keine Sorge!!
So dies ist das alle größter Betrug wobei es teilweise stimmt da die Steuerlast für die Familie gleich bleiben würde,aber das Netto-Geld wird am Ende fehlen.

So wenn 3/5 zu 4/4 keinen Unterschied,warum denn diese Änderung?

Ateuerlast wird so verteilt damit ich als Alleinverdiener mehr Steuer zahle.

Sagt dieser Gesetzt dass Am Ende das Netto Geld gleich bleiben würde in der Familie??
Natürlich nicht und dies ist ein Beteug,eine Abzocke vom höchsten Niveau.

egertp

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Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
« Antwort #34 am: 17.04.2023 09:47 »
Wenn du deine Steuer machst, kriegst du auch die 6000 Euro zurück. Genau so und nicht anders. Mit Steuerklasse 3 gewinnst du nichts, du ziehst die Rückerstattung nur vor.

Google mal Steuerfreibeträge, ggf. kannst du den monatlichen Ausfall damit kompensieren, indem du etwa Werbungskosten vorziehst.

Zitat von: egertpdlink=topic=120495.msg291526#msg291526 date=1681662596
egetrp:Kannst du bitten näher erläutern, worin deiner Meinung der konkrete Betrug ist?
Mir scheint es eher, so, dass du die steuerlichen Zusammenhänge der Steuerklassen nicht verstanden hast.
Hallo
Es wird gesagt hier dass ich die Sache nicht verstehe.

Ok

Wenn eine Famillie mit einem Alleinverdiener.

Die andere Person ist nicht in der lage zu arbeiten!!
Also geht nicht im Motivation bei Frauen überhaupt.

Ich verdiene ca 80,000 im Jahr.

So mit der 4/4 wird locker 400-450
Euro weniger ausmachen netto.

Natürlich die anderw person wird natürlich nicht arbeiten können.

So im Jahr werden uns fehlen 5000-6000Euro fehlen netto.
Natürlich mein man wird nichts in der tasche haben.

So werden wir dies 5000-6000 Euro netto zurückbekommen????
Natürlich nie


Und höchstens  was wir nachzahlen mussten war einmalig nur 20 Euro.nur 20 Euro.

Also was sagst du,ich verstehe hier nicht???

Sas Geld netto wird fehlen.
Und geht in die Kasse des Staates.

In Namen der Motivation der frauen sie demotivieren mich als frau hart zu arbeiten

Werbungskosten sind immer gleich.

Soll ich jetzt Werbungskosten erfinden damit ich mein 6000Euro zurückbekomme???
Spinnt ihr hier alle langsam??

Dies ist mein Geld, es hier wird geklaut und manche machen so lustige Witze mir Werbungskosten.

MoinMoin

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Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
« Antwort #35 am: 17.04.2023 10:03 »
Entweder ihr alle hier wollt nicht verstehen oder ihr seid irgendwie nicht in der Lage den Betrug hinder dieser Änderung verstehen.
Erstens 3/5 im Vergleich zu 4/4 macht einen Fetten Netto-Unterschied.
monatlich ja, jährlich, nach der EST NEIN.
Mit Faktor ebenfalls monatlich NEIN!

wenn du nicht in der Lage bist monatlich und jährlich zu unterscheiden, dann bist du selber Schuld. Aber schreibe nichts von einem vermeidliche Betrug, nur weil du einen Rechner nicht korrekt anwenden willst.

Tota

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Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
« Antwort #36 am: 17.04.2023 10:30 »
Es ist wirklich unglaublich wie man solchen Müll schreiben kann! Jeder, der schon mal selber eine Steuererklärung gemacht hat, sollte das wirklich wissen, dass es am Ende keinen Unterschied macht, ob man 3/5 oder 4/4 als Steuerklasse hat.

Am Ende macht man ja gerade deswegen eine Steuererklärung. Deshalb muss man auch mit 3/5 eine abgeben, weil es meistens eine Nachzahlung gibt. Bei 4/4 ist die Abgabe freiwillig, weil es eigentlich immer große Erstattungen gibt. Blöd sind die, die halt keine Erklärung dann abgeben und das Geld herschenken. Vielleicht spekulieren sie ja da drauf...

Allerdings mit Lohnersatzleistungen wie Elterngeld macht es schon einen Unterschied, ob man vorher in 3,4 oder 5 war. Das könnte bei einigen zum Nachteil gereichen

Amtsschimmelreiter

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Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
« Antwort #37 am: 17.04.2023 11:18 »
Seit Jahren lese ich hier mit und bin oftmals froh über den tollen Input, die Hilfestellungen und Informationen in diesem Forum. Manchmal, selten, aber schon manchmal bin ich aber auch sprachlos. Dann schüttel ich den Kopf und schweige in mich hinein.

Nach dem, was ich hier gerade mehrfach gelesen habe, musste ich allerdings lauthals loslachen und mich denn doch mal im Forum registrieren.

Sorry, eigentlich will ich nicht so arrogant hier starten. Aber ein offenbar verheiratetes Forumsmitglied verdient angeblich ca. 80.000 € brutto jährlich und hat
- trotz eines recht ordentlichen Amtes bei guter Besoldung und einiger Berufserfahrung (z.B. A14, Stufe 4 bei zwei Kindern) noch nie eine Steuererklärung abgegeben,
- das Konzept dieser Steuererklärung als "Jahresendabrechnung" nicht verstanden
- will es auch nach eingehender Erläuterung nicht verstehen
- schriftsprachliche Probleme und
- zweifelt schließlich noch das rechtmäßige Handeln der Kollegen in den Finanzämtern an.

Herrgott, lass egertp in einer sibirischen Trollfrabrik arbeiten. Wenn das der Prototyp einer erfahrenen Bundesbeamtin im höheren Dienst sein soll, müsste ich die Beiträge in den Unterforen zur Übertragung des Tarifabschlusses und zur amtsangemessenen Alimentierung plötzlich mit einer ganz neuen Demut lesen.

Aber lustig war's trotzdem.




Amtsschimmel

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Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
« Antwort #38 am: 17.04.2023 14:01 »
Ihr Forumsname verunsichert mich.  ;)
Ansonsten Zustimmung.

Seit Jahren lese ich hier mit und bin oftmals froh über den tollen Input, die Hilfestellungen und Informationen in diesem Forum. Manchmal, selten, aber schon manchmal bin ich aber auch sprachlos. Dann schüttel ich den Kopf und schweige in mich hinein.

Nach dem, was ich hier gerade mehrfach gelesen habe, musste ich allerdings lauthals loslachen und mich denn doch mal im Forum registrieren.

Sorry, eigentlich will ich nicht so arrogant hier starten. Aber ein offenbar verheiratetes Forumsmitglied verdient angeblich ca. 80.000 € brutto jährlich und hat
- trotz eines recht ordentlichen Amtes bei guter Besoldung und einiger Berufserfahrung (z.B. A14, Stufe 4 bei zwei Kindern) noch nie eine Steuererklärung abgegeben,
- das Konzept dieser Steuererklärung als "Jahresendabrechnung" nicht verstanden
- will es auch nach eingehender Erläuterung nicht verstehen
- schriftsprachliche Probleme und
- zweifelt schließlich noch das rechtmäßige Handeln der Kollegen in den Finanzämtern an.

Herrgott, lass egertp in einer sibirischen Trollfrabrik arbeiten. Wenn das der Prototyp einer erfahrenen Bundesbeamtin im höheren Dienst sein soll, müsste ich die Beiträge in den Unterforen zur Übertragung des Tarifabschlusses und zur amtsangemessenen Alimentierung plötzlich mit einer ganz neuen Demut lesen.

Aber lustig war's trotzdem.

Amtsschimmelreiter

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Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
« Antwort #39 am: 17.04.2023 14:57 »
Ihr Forumsname verunsichert mich.  ;)

Ooops.  ;D
Keine böse Absicht!

Big T

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Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
« Antwort #40 am: 18.04.2023 11:29 »
Ich glaube, egertp, Du befürchtest eine Abschaffung des Ehegattensplittings?

Dies wird ggf. in FERNER Zukunft passieren (ggf. zugunsten eines Familiensplittings, also Familie mit Kindern).
Davor wird es aber einen gesellschaftlichen sowie politischen Austausch geben, der uns mit Sicherheit nicht verborgen bleibt:-)

Von Betrug kann aber keine Rede sein!

Kurzfristig ändert sich nix, auch nicht an den Steuerklassen.

PolareuD

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Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
« Antwort #41 am: 18.04.2023 11:45 »
@ egertp

Die Gesamtsteuerschuld ergibt sich ausschließlich aus dem Jahreseinkommen eines Ehepaars und wird im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung ermittelt. Die monatliche Steuerlast entspricht einem Abschlag auf die Gesamtjahressteuerschuld. Die Höhe des Abschlags ergibt sich aus der Steuerklasse. Bei Steuerklasse III ist die monatliche Abschlagszahlung geringer als bei Steuerklasse IV. Das wird aber bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung wieder ausgeglichen. Auch bei Alleinverdienern, da in der gemeinsam veranlagten Einkommensteuerklärung die Freibeträge pro Person gezählt werden. Das Steuerfreiexistenzminimum von ca. 10.000 EUR gilt ebenfalls pro Person (bei Erwachsenen). In Summe ist die Gesamtsteuerlast gleich. Inwieweit die moantliche Steuerlast durch Wegfall der Steuerklasse III/V mit der Klasse IV/IV mit Faktor kompensiert werden kann, kann ich leider nicht beurteilen.

shimanu

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Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
« Antwort #42 am: 18.04.2023 11:56 »

So bei lir ist die Frage ob FA gleicht mir die 6000-7000. am Ende
Da mir werden locker Netto 450-550. netto monatlich fehlen.


Ja wie oft denn noch. mit 3/5 zahlst du als Alleinverdiener monatlich weniger Steuern voraus.
Mit 4/4 zahlst du monatlich mehr Steuern voraus.
Im nächsten Jahr machst du deine Steuererklärung und es wird ausgerechnet, wieviel deine Familie im Jahr an Steuren zu zahlen hat. Davon wird die Differenz von dem genommen, was du bereits im Voraus gezahlt hast.

Bei 3/5 hast du als Hauptverdiener weniger Steuern im Voraus gezahlt, also bekommst du weniger erstattet bzw. wirst eher was nachzahlen müssen.

Bei 4/4 hast du als Hauptverdiener im Jahr mehr Steuern monatlich im Voraus gezahlt als in 3/5 und wirst so eine höhere Erstattungbekommen.


Bitte einfach verstehen: DU zahlst monatlich Steuern im Voraus! Am Ende des Jahres wird alles durch die Steuererklärung glatt gezogen.
JA das Finanzamt wird dir in deinem Fall als Alleinverdiener in 4/4 mehr erstatten als in 3/5 vorher.

Jetzt verstanden?

Das Finanzamt wird dich nicht betrügen. Das Finanzamt hat keine mafiösen Strukturen und zahlt einfach keine zuviel gezahlten Steuern nicht zurück, sondern arbeitet in Deutschland nach geltenden Gesetzen.

CoTrainer

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Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
« Antwort #43 am: 18.04.2023 12:03 »
Oder noch einfacher:

III/V: Du hast nach deinen Aussagen monatlich 400-500 mehr netto. Dafür ggf eine Nachzahlung bei der Steuererklärung.

IV/IV: ja, diesen gesamten!!!!! Betrag bekommst du durch die Steuererklärung vom FA zurück. Dann halt auf einmal und nicht über die Monate verteilt! So schwierig ist das nicht.

Am Ende hast du gleich welcher StKL gleichviel Steuer gezahlt!

Tota

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Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
« Antwort #44 am: 18.04.2023 18:15 »
Vieleicht beruhigt dich das egertp:

Bin seit zwei Jahren auch Alleinverdiener, meine Frau ist bei unseren Kindern zuhause.

Ich habe heuer die Steuererklärung schon gemacht und bereits auch den Bescheid für 2022:

Mit Kirchensteuer sind es knapp 8.000 Euro Erstattung! Steuerklasse 4.

Hätte ich auf die Steuerklasse 3 gewechselt, hätte ich halt monatlich mehr gehabt. Mir ist es aber lieber ich bekomme was raus als müsste ich etwas nachzahlen!