Hallo lieberes Forum… ich hätte da mal ne Frage für einen Bekannten.
Angenommen Beamter A ist im gD (auf Lebenszeit, bei einer Bundesbehörde X ) verbeamtet. Nach einem nebenberuflichen durchgeführten Masterabschluss wird der Wechsel in den hD angestrebt.
Eine hD-Stelle im gleichen Haus (Behörde X) scheint recht sicher zu sein. Jedoch steht ebenfalls eine hD-Stelle bei einer anderen Bundesbehörde (Behörde Y) in Aussicht (welche präferiert wird). Dies kann allerdings noch ein paar Monate bis Antritt dauern.
Nun die Frage:
Wenn Beamter A die Stelle in Behörde X (mit verbundenen Laufbahnwechsel) annimmt und 2,3,4 Monate später eine Zusage für hD-Stelle bei Behörde Y erhält, kann diese dann noch angenommen/angetreten werden?
Hintergrund der Frage: der mit dem Stellenantritt verbundene Laufbahnwechsel „hält“ Beamten A für 2,5 bzw. 3 Jahre weiterhin im Status eines gD-Beamten. Erst nach dieser Zeit wird er in die Laufbahn des hD übernommen. Kann in dieser Zeit ein Stellen-/Behördenwechsel durchgeführt werden?
Danke vorab…