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Nahtlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei Beamten
Magda:
Hallo zusammen,
ich bin schon einige Jahre Beamtin und bekomme von meinem Hausarzt bei Krankheit lediglich einen 3-Zeiler auf Blanko-Papier mit Stempel der Arztpraxis, dass ich von X bis Y arbeitsunfähig erkrankt bin.
In den vergangenen Jahren lag natürlich hin und wieder auch mal ein WE zwischen den AU. Nun hat es mich vor Kurzem richtig erwischt und ich war 1 1/2 Wochen erkrankt und habe 2 AU eingereicht, Dienstag bis Freitag (Arztbesuch war am Mittwoch) und Montag bis Freitag (Arztbesuch war am Montag). Den folgenden Montag war ich wieder arbeitsfähig.
Meine Personalstelle meldete sich zeitnah und verlangte per bösem Brief eine AU fürs Wochenende. Rechtsgrundlage ist auf meine Rückfrage hin ein Merkblatt, nachdem ab dem 4. Krankheitstag eine AU vorgelegt werden muss (ohne Nennung weiterer Rechtsgrundlagen).
Ich habe die AU letztendlich nachträglich beim Hausarzt angefordert und eingereicht. Ich finde dieses Vorgehen dennoch weiterhin seltsam, da sich die vorangegangenen Sachbearbeiter nicht an meinen AU gestört haben. Meines Wissens nach sind nahtlose AU für den Krankengeldbezug wichtig, aber das betrifft mich als Beamtin nicht.
Waren meine bisherigen Sachbearbeiter einfach Schnarchnasen oder hat mein neuer Sachbearbeiter etwas falsch verstanden? ;)
Opa:
Aus deiner Erläuterung verstehe ich den Sachverhalt so, dass du tatsächlich durchgehend auch über das Wochenende krank warst. Insofern ist es
- formell richtig, dass durchgehend zu bescheinigen ist
- dienstrechtlich potentiell relevant, in erster Linie bei der Berechnung einer möglichen amtsärztlichen Beurteilung der Dienstfähigkeit, die nach eine Anzahl von Krankheitstagen innerhalb einer bestimmten Frist einzuleiten ist (z.B. mehr als 3 Monate innerhalb von 6 Monaten im Bereich des BMI)
- für die Fristberechnung eine BEM-Angebots von Bedeutung.
Wenn ein Personalsachbearbeiter das bislang nicht so eng gesehen hat, würde ich ihn gleichwohl nicht als Schnarchnase bezeichnen, weil es anhand der Aktenlage möglicherweise sehr eindeutig erkennbar war, dass es sich nur um saisonale Infekte o.ä. gehandelt hat.
Eher unüblich finde ich die Bescheinigung des Arztes, der ja wohl zweifelsfrei feststellen und somit auch bescheinigen konnte, dass die Dienstunfähigkeit durchgehend vorlag.
Magda:
--- Zitat von: Opa am 16.04.2023 14:33 ---Aus deiner Erläuterung verstehe ich den Sachverhalt so, dass du tatsächlich durchgehend auch über das Wochenende krank warst. Insofern ist es
- formell richtig, dass durchgehend zu bescheinigen ist
- dienstrechtlich potentiell relevant, in erster Linie bei der Berechnung einer möglichen amtsärztlichen Beurteilung der Dienstfähigkeit, die nach eine Anzahl von Krankheitstagen innerhalb einer bestimmten Frist einzuleiten ist (z.B. mehr als 3 Monate innerhalb von 6 Monaten im Bereich des BMI)
- für die Fristberechnung eine BEM-Angebots von Bedeutung.
Wenn ein Personalsachbearbeiter das bislang nicht so eng gesehen hat, würde ich ihn gleichwohl nicht als Schnarchnase bezeichnen, weil es anhand der Aktenlage möglicherweise sehr eindeutig erkennbar war, dass es sich nur um saisonale Infekte o.ä. gehandelt hat.
Eher unüblich finde ich die Bescheinigung des Arztes, der ja wohl zweifelsfrei feststellen und somit auch bescheinigen konnte, dass die Dienstunfähigkeit durchgehend vorlag.
--- End quote ---
Strenggenommen waren es zwei verschiedene Erkrankungen, wobei sie schon kausal zusammen hingen. Wäre Samstag ein Arbeitstag gewesen, wäre ich allerdings ins Büro gegangen.
Opa:
Aufgrund dieser Präzisierung des Sachverhalts, wonach zumindest am Samstag keine Dienstunfähigkeit vorlag, stelle ich fest, dass sowohl die Forderung des Personalsachbearbeiters nach einer durchgehenden Bescheinigung unbegründet war als auch die durch den Arzt daraufhin ausgestellte Bescheinigung unzutreffend war.
Dienstunfähigkeit ist nur zu melden und zu bescheinigen, wenn auch tatsächlich Dienstunfähigkeit vorliegt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen arbeitsfreien Tag handelt.
Magda:
--- Zitat von: Opa am 16.04.2023 17:23 ---Aufgrund dieser Präzisierung des Sachverhalts, wonach zumindest am Samstag keine Dienstunfähigkeit vorlag, stelle ich fest, dass sowohl die Forderung des Personalsachbearbeiters nach einer durchgehenden Bescheinigung unbegründet war als auch die durch den Arzt daraufhin ausgestellte Bescheinigung unzutreffend war.
Dienstunfähigkeit ist nur zu melden und zu bescheinigen, wenn auch tatsächlich Dienstunfähigkeit vorliegt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen arbeitsfreien Tag handelt.
--- End quote ---
D.h. wenn ich Samstag und Sonntag krank bin und theoretisch nicht arbeiten kann, müsste ich mich schon ab Samstag krank melden?
Ich hab mich bisher immer erst ab dem ersten Arbeitstag krank gemeldet.
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