Wenn die Beförderung an Sperrzeiten hängt, sollten diese unabhängig von der Stufenzugehörigkeit sein. Sprich ein Jahr ist ein Jahr, egal ob sich an deiner Stufe was ändert. Was für deine Beförderung gilt, kann dir nur deine personalverwaltende Dienststelle sagen.
Zur Stufengehörigkeit müsstet du wahrscheinlich in das Änderungsgesetzt schauen, wenn du davon betroffen warst. Ich vermute aber, dass es ab dem 1.12. gerechnet wird, da die neue Stufe 1 ja die alte Stufe 3 war, und du sozusagen nicht zurückgestuft, sondern hochgestuft wurdest, deine Stufe aber umbenannt. Hier hilft aber ein Blick ins Gesetz oder auf die Bezügemitteilung.