Autor Thema: [BW] Stufenberechnung nach Besoldungsreform  (Read 1078 times)

gruenewiese22

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[BW] Stufenberechnung nach Besoldungsreform
« am: 17.04.2023 08:32 »
Hallo,

ich bin Beamtin und derzeit noch in A9. Ich besetze aber eine A10-Stelle. Ich bin auf Lebenszeit verbeamtet seit dem 01.10.2022. Während der Probezeit (2 Jahre; 01.01.2020 - 30.09.2022) wurde ich nach A7 Stufe 1 besoldet.
Vom 01.10.2022 an wurde ich nach A8 Stufe 2 besoldet. Dann kam die Besoldungsreform. Ich bin seit dem 01.12.2022 in A9, aber wieder in Stufe 1. Soweit so gut.
Nach einem Jahr in A9 sollte ich dann (endlich) im Endamt mit A10 angekommen sein.

Nun aber meine Fragen:

- Steige ich bereits ab dem 01.10.2023 in A10 oder erst ab dem 01.12.2023?

- Und wann wird meine Stufe von 1 auf 2 angehoben? Laut Tabelle nach 3 Jahren. Rechnet man dann hier ab dem 01.10.2020? Sprich Stufe 2 ab dem 01.10.2023?

Vielen Dank vorab.

Liebe Grüße
Gruenewiese22
« Last Edit: 21.04.2023 04:24 von Admin2 »

Archivsekretärin

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Antw:Stufenberechnung nach Besoldungsreform in BW
« Antwort #1 am: 17.04.2023 09:56 »
Erstmal krass, dass du kurz vor der Höhergruppierung durch die Reform noch befördert wurdest. Zu mir meinte man, das ginge nicht mehr…

Beförderungen sind aber meines Wissens nicht automatisiert. D.h. (wieder, meines Wissens!!) könntest du auch 5,10 oder 15 Jahre auf A9 sitzen bleiben. Es gibt kein Recht auf Beförderung.

Wann die nächste Stufenerhöhung kommt, kannst du deinem letzten Gehaltszettel entnehmen.
« Last Edit: 17.04.2023 10:10 von Archivsekretärin »

Poincare

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Antw:Stufenberechnung nach Besoldungsreform in BW
« Antwort #2 am: 17.04.2023 11:48 »
Wenn die Beförderung an Sperrzeiten hängt, sollten diese unabhängig von der Stufenzugehörigkeit sein. Sprich ein Jahr ist ein Jahr, egal ob sich an deiner Stufe was ändert. Was für deine Beförderung gilt, kann dir nur deine personalverwaltende Dienststelle sagen.

Zur Stufengehörigkeit müsstet du wahrscheinlich in das Änderungsgesetzt schauen, wenn du davon betroffen warst. Ich vermute aber, dass es ab dem 1.12. gerechnet wird, da die neue Stufe 1 ja die alte Stufe 3 war, und du sozusagen nicht zurückgestuft, sondern hochgestuft wurdest, deine Stufe aber umbenannt. Hier hilft aber ein Blick ins Gesetz oder auf die Bezügemitteilung.