Nein. Weder noch.
Nur bei einer Neueinstellung wäre es möglich dir entsprechend eine höher Stufe zu geben, als die du derzeitig hast.
Es bleibt die von Organisator benannte Stufenlaufzeitverkürzung nach §17.2. Die ist aber relativ unwahrscheinlich, da du dafür eine erheblich überdurchschnittliche Leistung beim AG erbracht haben musst.
Und da du noch keine Leistung in der EG erbracht hast, wird es dem AG schwer fallen dieses Verkürzung anzuwenden.
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Wenn ich es richtig verstehe, hieße es dass dann aber, dass ich durch Höhergruppierung in Stufe 3 verbleibe und die Stufenlaufzeit von vorne beginnt? Das ist jetzt nicht wirklich attraktiv, dass ich dann wieder 3 Jahre in Stufe 3 bleiben soll, weil ich jetzt einen höherwertigen Job mache. Oder habe ich was falsch verstanden?