Autor Thema: Inflationsausgleichprämie  (Read 140079 times)

G105

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§ 2 bzw. § 3 Absatz 2 Satz 3 TV Inflationsausgleich iVm § 24 Absatz 2 TVöD.

Ok jetzt habe ich es auch gefunden, vielen Dank ;-)

Matzeee123

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Antw:Inflationsprämie
« Antwort #151 am: 02.05.2023 17:02 »
Servus, und kommt dann die Einmalzahlung im Juni einfach zum Gehalt dazu, also Ende Juni?? Oder gibt es eine Sonderzahlung?? Da ich glaub am Anfang mal gelesen hab dass es zu 01.06 sogar ausgezahlt wird??

Lg

Micolash

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Antw:Inflationsprämie
« Antwort #152 am: 02.05.2023 17:05 »
Servus, und kommt dann die Einmalzahlung im Juni einfach zum Gehalt dazu, also Ende Juni?? Oder gibt es eine Sonderzahlung?? Da ich glaub am Anfang mal gelesen hab dass es zu 01.06 sogar ausgezahlt wird??

Lg

Mit dem Junigehalt, welches üblicherweise Ende Juni ausbezahlt wird.

Hasolo

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Antw:Inflationsprämie
« Antwort #153 am: 02.05.2023 19:37 »
Hallo, ich habe im Öffentlichen Dienst TVöD VKA einen Minijob 520€. Werde ich hier auch Anspruch auf die Inflationsprämie haben? Danke für eure Hilfe

McOldie

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Antw:Inflationsprämie
« Antwort #154 am: 02.05.2023 19:59 »

ja, entsprechend der Teilzeit, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind
Die Frage wurde hier schon mehrfach im Forum beantwortet

MarieH

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Antw:Inflationsprämie
« Antwort #155 am: 02.05.2023 21:30 »
Die Fragen werden immer wilder. :D

Koschte

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Inflationsausgleichprämie
« Antwort #156 am: 05.05.2023 08:31 »
Hallo, gibt es diese Prämie auch für ein rundes Beschäftigungsverhältnis? Wenn man sich in befristeter Erwerbsminderungsrente befindet?
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

SiegVibe

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #157 am: 05.05.2023 09:07 »
Wenn im Zeitraum 01.01.23 - 31.05.2023 Anspruch auf Entgelt für mindestens einen Tag bestand, ja.

§ 2 Abs. 1 TV Inflationsausgleich: "Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten eine einmalige Sonderzahlung mit dem Entgelt für den Monat Juni 2023 (Inflati-onsausgleich 2023), wenn ihr Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 An-spruch auf Entgelt bestanden hat."

Koschte

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #158 am: 05.05.2023 09:43 »
Es war nur Krankengeld
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

McOldie

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #159 am: 05.05.2023 11:22 »
krankengeld ist auch Entgelt im Sinne dieses Tarifvertrages

afzeipv

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #160 am: 05.05.2023 14:07 »
Ich war seit 2014 angestellt bis Ende März 2023. Dann war ich bei einem anderen Arbeitgeber in der freien Wirtschaft und komme jetzt  am 1.7.2023 wieder zurück. Da ich nur 3 Monate weg war kann man mich scheinbar wieder so einstellen dass ich keine Probezeit habe und in der gleichen Entgeltgruppe die Erfahrungsstufenlaufzeit auch weiterläuft. Ich war sozusagen nur pausiert zwischen April und Juni . Bekomme ich nun die 1200 Euro Prämie zeitanteilig für die ersten 3 Monate ? Oder sogar voll ? Würde es etwas ändern wenn ich schon zum 15.6. zurück käme ?

Umlauf

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #161 am: 05.05.2023 14:27 »
Bedingung ist der 1. Mai.

Es werden nur die monatlichen Zahlungen werden.

DNZRGN

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Antw:Inflationszahlung in Elternzeit
« Antwort #162 am: 05.05.2023 15:47 »
Hi, extra hier angemeldet um zu wissen, ob ich berechtigt bin für die 1240€

War Juli 2022 Schwanger und seitdem Beschäftigungsverbot da ich in der KiTa arbeite.
Unser Baby kam am 9.4.2023 auf die Welt, war also davor und bis zum 15.6 in Mutterschutz. Bekomme ich die Prämie und wie schaut es mit den 220€ aus?

Echt schade diese Regelungen, dass AN die aussetzen MÜSSEN um das Geld was Ihnen zusteht bangen müssen.

LG

Micolash

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #163 am: 05.05.2023 16:03 »
Ich war seit 2014 angestellt bis Ende März 2023. Dann war ich bei einem anderen Arbeitgeber in der freien Wirtschaft und komme jetzt  am 1.7.2023 wieder zurück. Da ich nur 3 Monate weg war kann man mich scheinbar wieder so einstellen dass ich keine Probezeit habe und in der gleichen Entgeltgruppe die Erfahrungsstufenlaufzeit auch weiterläuft. Ich war sozusagen nur pausiert zwischen April und Juni . Bekomme ich nun die 1200 Euro Prämie zeitanteilig für die ersten 3 Monate ? Oder sogar voll ? Würde es etwas ändern wenn ich schon zum 15.6. zurück käme ?

Es hätte nur was geändert wenn du am 01.05. zurückgekommen wärst.

McOldie

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Antw:Inflationszahlung in Elternzeit
« Antwort #164 am: 05.05.2023 17:05 »
Auf die Einmalzahlung besteht Anspruch.
Für Monate ab Juli 23, in denen ein Entgelt (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld st Entgelt in diesem Sinne), besteht auch ein Anspruch auf die monatlichen Zahlungen