Hallo,ich bin als Saisonkraft (Vollzeit, 01.04. bis 30.09.23) auf dem Bauhof einer kleinen Kommune tätig.Bekomme ich die 1240 € Inflationsausgleichszahlung und die weiteren 200 € monatlich bis September ebenfalls?Grußsonwik
Hallo,wollte in meinem Fall auch mal kurz nachfragen, ob mir die Inflationsausgleichsprämie bezahlt wird.seit Februar 2023 im Krankengeldbezugim April 2023 letztmalig Krankengeldzuschuss erhaltenreguläres Entgelt wurde bis Ende Januar gezahltArbeitsverhältnis besteht/bestand am 01.05.2023Kann ich also mit der Zahlung Ende Juni rechnen?
Vielen Dank für die Antwort. Und wie verhält es sich mit den monatlichen 220€ ab Juli? In diesen Monaten habe ich keinen Anspruch auf Entgelt, noch auf Krankengeldzuschuss. Ich erhalte lediglich das Krankengeld von der Krankenkasse.
Zitat von: Nerostar am 31.05.2023 14:03Vielen Dank für die Antwort. Und wie verhält es sich mit den monatlichen 220€ ab Juli? In diesen Monaten habe ich keinen Anspruch auf Entgelt, noch auf Krankengeldzuschuss. Ich erhalte lediglich das Krankengeld von der Krankenkasse.Anspruch besteht nur, wenn an mindestens 1 Tag in dem Kalendermonat ein Entgelt gezahlt wird. Also in Ihrem Fall kein Anspruch
Zitat von: McOldie am 31.05.2023 14:37Zitat von: Nerostar am 31.05.2023 14:03Vielen Dank für die Antwort. Und wie verhält es sich mit den monatlichen 220€ ab Juli? In diesen Monaten habe ich keinen Anspruch auf Entgelt, noch auf Krankengeldzuschuss. Ich erhalte lediglich das Krankengeld von der Krankenkasse.Anspruch besteht nur, wenn an mindestens 1 Tag in dem Kalendermonat ein Entgelt gezahlt wird. Also in Ihrem Fall kein AnspruchSteht im Tarifvertrag wirklich gezahlt? oder doch nur Anspruch auf Entgelt?Es muss ein Anspruch bestehen