Das Spielchen habe ich schon lang durch, dann wird das Geld wieder zurücküberwiesen und man wird nett vom Personalrat oder Bereich Personal eingeladen zu Gesprächen. Nur weil man sein Gehalt nicht annimmt.
Zitat von: TworeckA link=topic=120689.msg298962#msg298962 date=1683543599Hallo,meine Freundin war dieses Jahr in Mutterschutz und ist ab April 23 in Elternzeit gegangen und bekommt auch ab April 23 nur Elterngeld.Ab April ruht ihr Arbeitsvertrag, bekommt aber Elterngeld.Besteht ein Anspruch auf die 1.240 Euro, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 besteht, aber ruht?Bis April 23 hat sie Entgelt vom AG erhalten. Ab Ende April Elterngeld.Gilt Elterngeld auch als Entgelt, sodass sie die Sonderzahlung von 220 € monatlich auch erhalten kann?Wenn das Verhältnis vom 01.05.2023 maßgeblich ist für die Zahlung der Inflationsprämie von 1240€ und man seitdem April 23 in Elternzeit gegangen ist.... welche Inflationsprämie bekommt man nun?Das Arbeitsverhältnis besteht am 01.05, der aber ruht und man man hat bis zum März 23 Entgelt vom AG erhalten!!!Bitte um Eure Antworten
Hallo,meine Freundin war dieses Jahr in Mutterschutz und ist ab April 23 in Elternzeit gegangen und bekommt auch ab April 23 nur Elterngeld.Ab April ruht ihr Arbeitsvertrag, bekommt aber Elterngeld.Besteht ein Anspruch auf die 1.240 Euro, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 besteht, aber ruht?Bis April 23 hat sie Entgelt vom AG erhalten. Ab Ende April Elterngeld.Gilt Elterngeld auch als Entgelt, sodass sie die Sonderzahlung von 220 € monatlich auch erhalten kann?
Zitat von: Warnstreik am 08.05.2023 13:20Zitat von: TworeckA link=topic=120689.msg298962#msg298962 date=1683543599Hallo,meine Freundin war dieses Jahr in Mutterschutz und ist ab April 23 in Elternzeit gegangen und bekommt auch ab April 23 nur Elterngeld.Ab April ruht ihr Arbeitsvertrag, bekommt aber Elterngeld.Besteht ein Anspruch auf die 1.240 Euro, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 besteht, aber ruht?Bis April 23 hat sie Entgelt vom AG erhalten. Ab Ende April Elterngeld.Gilt Elterngeld auch als Entgelt, sodass sie die Sonderzahlung von 220 € monatlich auch erhalten kann?Wenn das Verhältnis vom 01.05.2023 maßgeblich ist für die Zahlung der Inflationsprämie von 1240€ und man seitdem April 23 in Elternzeit gegangen ist.... welche Inflationsprämie bekommt man nun?Das Arbeitsverhältnis besteht am 01.05, der aber ruht und man man hat bis zum März 23 Entgelt vom AG erhalten!!!Bitte um Eure AntwortenJa
Ja, einfach den Tarifvertrag zur Einmalzahlung lesen. Ist kein Hexenwerk
Zitat von: Umlauf am 20.05.2023 11:36Ja, einfach den Tarifvertrag zur Einmalzahlung lesen. Ist kein HexenwerkDas freut uns, dass sie darauf Anspruch hat. Wir konnten uns nicht genau einen Reim draus machen, da sie noch nie in so einem Tarifvertrag angestellt war beziehungsweise im öffentlichen Dienst oder Stadtwerkeunternehmen. Mit dem TVöD wussten wir es ja, aber TV V waren wir uns nicht sicher Demnach für die Einmalzahlung mit dem Juni Gehalt, also zum 30. Juni, 1. Juli kommen ☺️Danke