Inflationsausgleichprämie

Begonnen von Denntist, 17.04.2023 14:12

« vorheriges - nächstes »

Schmitti

Zitat von: DerAndere am 18.05.2023 17:27Das Spielchen habe ich schon lang durch, dann wird das Geld wieder zurücküberwiesen und man wird nett vom Personalrat oder Bereich Personal eingeladen zu Gesprächen. Nur weil man sein Gehalt nicht annimmt.
Da die Inflationsausgleichsprämie erst noch bevorsteht, ist das so zu verstehen, dass du auch andere Prämien (oder Entgeltbestandteile?) schon abgelehnt und zurücküberwiesen hast?

Dann haben wir hier also entweder den Traum aller Arbeitgeber, oder jemandem ist langweilig und er meint damit andere veräppeln zu können.

TworeckA

Zitat von: Warnstreik am 08.05.2023 13:20
Zitat von: TworeckA link=topic=120689.msg298962#msg298962


date=1683543599

Hallo,
meine Freundin war dieses Jahr in Mutterschutz und ist ab April 23 in Elternzeit gegangen und bekommt auch ab April 23 nur Elterngeld.

Ab April ruht ihr Arbeitsvertrag, bekommt aber Elterngeld.

Besteht ein Anspruch auf die 1.240 Euro, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 besteht, aber ruht?

Bis April 23 hat sie Entgelt vom AG erhalten. Ab Ende April Elterngeld.

Gilt Elterngeld auch als Entgelt, sodass sie die Sonderzahlung von 220 € monatlich auch erhalten kann?

Wenn das Verhältnis vom 01.05.2023 maßgeblich ist für die Zahlung der Inflationsprämie von 1240€ und man seitdem April 23 in Elternzeit gegangen ist.... welche Inflationsprämie bekommt man nun?

Das Arbeitsverhältnis besteht am 01.05, der aber ruht und man man hat bis zum März 23 Entgelt vom AG erhalten!!!

Bitte um Eure Antworten

PRLVR

Hallo Zusammen,


ich habe eine Anfrage einer Kollegin bekommen, Krankenschwester nach TVÖD-P.

Sie ist seit 6 Monaten krankgeschrieben und somit im Krankengeld - hat sie Anspruch auf den Inflationsausgleich in Höhe der 1240 € ?


Besten Dank

TimWagner

Hallo ihr,
Weiß jemand, wann genau der Inflationsausgleich ausgezahlt wird?
Mit dem Mai oder Junigehalt?

SusiE


Bastel

Lesen und verstehen ist schwierig oder?

IrgendwasmitHandwerk

Zahlung mit den Bezügen im Juni, bei mir z.B. letzter Werktag im Juni. Ab den Julibezügen dann mit dem monatlichen Inflationszahlungen.

Secret

Zitat von: TworeckA am 19.05.2023 10:55
Zitat von: Warnstreik am 08.05.2023 13:20
Zitat von: TworeckA link=topic=120689.msg298962#msg298962


date=1683543599

Hallo,
meine Freundin war dieses Jahr in Mutterschutz und ist ab April 23 in Elternzeit gegangen und bekommt auch ab April 23 nur Elterngeld.

Ab April ruht ihr Arbeitsvertrag, bekommt aber Elterngeld.

Besteht ein Anspruch auf die 1.240 Euro, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 besteht, aber ruht?

Bis April 23 hat sie Entgelt vom AG erhalten. Ab Ende April Elterngeld.

Gilt Elterngeld auch als Entgelt, sodass sie die Sonderzahlung von 220 € monatlich auch erhalten kann?

Wenn das Verhältnis vom 01.05.2023 maßgeblich ist für die Zahlung der Inflationsprämie von 1240€ und man seitdem April 23 in Elternzeit gegangen ist.... welche Inflationsprämie bekommt man nun?

Das Arbeitsverhältnis besteht am 01.05, der aber ruht und man man hat bis zum März 23 Entgelt vom AG erhalten!!!

Bitte um Eure Antworten

Ja

WilliWillsWissen

Hallo, meine Lebensgefährtin arbeitet seit dem 1. Februar 2023 bei einem Stadtwerke Unternehmen. Die haben den Tarifvertrag TV V.
Bekommt sie die Inflationsprämie in Höhe von Einmalzahlung 1.240 € und danach die 220 € monatlich? Wir werden nicht ganz schlau aus der Sache

Danke für die Hilfe

Umlauf

Ja, einfach den Tarifvertrag zur Einmalzahlung lesen. Ist kein Hexenwerk

McOldie

ja, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, d.h am 1.5. 23 im Arbeitsverhältnis, und Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber  für mindestens 1 Tag in 2023 (auch der Krankengeldzuschuss zählt dazu) nach dem TVöD.

WilliWillsWissen

Zitat von: Umlauf am 20.05.2023 11:36
Ja, einfach den Tarifvertrag zur Einmalzahlung lesen. Ist kein Hexenwerk
Das freut uns, dass sie darauf Anspruch hat. Wir konnten uns nicht genau einen Reim draus machen, da sie noch nie in so einem Tarifvertrag angestellt war beziehungsweise im öffentlichen Dienst oder Stadtwerkeunternehmen. Mit dem TVöD wussten wir es ja, aber TV V waren wir uns nicht sicher

Demnach für die Einmalzahlung mit dem Juni Gehalt, also zum 30. Juni, 1. Juli kommen ☺️
Danke

Umlauf

Zitat von: WilliWillsWissen am 20.05.2023 16:37
Zitat von: Umlauf am 20.05.2023 11:36
Ja, einfach den Tarifvertrag zur Einmalzahlung lesen. Ist kein Hexenwerk
Das freut uns, dass sie darauf Anspruch hat. Wir konnten uns nicht genau einen Reim draus machen, da sie noch nie in so einem Tarifvertrag angestellt war beziehungsweise im öffentlichen Dienst oder Stadtwerkeunternehmen. Mit dem TVöD wussten wir es ja, aber TV V waren wir uns nicht sicher

Demnach für die Einmalzahlung mit dem Juni Gehalt, also zum 30. Juni, 1. Juli kommen ☺️
Danke

Richtig

Technik2023

Hey, kurze Frage:

Frau Schwanger. Beschäftigungsverbot voll seid 20.01.23. Die 1240€ würde sie ja laut Verdi bekommen. Wie schauts aus mit der monatlichen Zahlung bis zur Geburt? Bekommt sie diese auch?

Danke

Umlauf

Bis zum Ablauf des Mutterschutzes besteht der Anspruch auf die Zahlungen.