Autor Thema: Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit, jeden zweiten Freitag frei  (Read 2445 times)

tommyno

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Hallo,

ich hoffe es kann hier jemand meine Frage beantworten.

Ich arbeite jetzt in einem Teilzeitmodell mit 36,5 Std. / Woche.
Das heißt für mich ich habe jeden zweiten Freitag frei.
Nun meine Frage welchen Urlaubsanspruch habe ich, ich denke die 30 Tage, oder liege ich da falsch???

Danke im Voraus für jede Antwort.

Maggus

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Hallo,

der Urlaubsanspruch von 30 Tagen hat eine 5-Tage-Woche zur Grundlage.
Du hast allerdings eine 4- bzw. 5-Tage-Woche im Wechsel vereinbart. Damit reduziert sich auch der Urlaubsanspruch für jeden zusätzlichen freien Arbeitstag um 1/260 des Regelurlaubs von 30 Tagen. Bei 26 zusätzlichen arbeitsfreien Tagen im Jahr, reduziert sich der Urlaubanspruch um 3 Tage auf 27 Urlaubstage (26/260).

McOldie

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Hallo,

der Urlaubsanspruch von 30 Tagen hat eine 5-Tage-Woche zur Grundlage.
Du hast allerdings eine 4- bzw. 5-Tage-Woche im Wechsel vereinbart. Damit reduziert sich auch der Urlaubsanspruch für jeden zusätzlichen freien Arbeitstag um 1/260 des Regelurlaubs von 30 Tagen. Bei 26 zusätzlichen arbeitsfreien Tagen im Jahr, reduziert sich der Urlaubanspruch um 3 Tage auf 27 Urlaubstage (26/260).
Dies ist meines Erachtens im Ergebnis nicht richtig.
Sofern sich die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers jede Woche gleichmäßig (oder zumindest regelmäßig wiederkehrend) auf eine bestimmte Anzahl von Arbeitstagen pro Kalenderwoche verteilt, sollten zur Umrechnung des Urlaubs die Anzahl der individuell pro Woche zu leistenden Arbeitstage des Arbeitnehmers (z. B. drei Tage pro Woche) zu fünf Arbeitstagen pro Woche ins Verhältnis gesetzt werden. Dieses Verhältnis ist anschließend auf den tariflichen Gesamtjahresurlaub von 30 Tagen zu übertragen. Daraus ergibt sich folgende Formel auf Basis der Wochenarbeitstage:
30 Urlaubstage × individuelle Arbeitstage pro Woche
5 Arbeitstage je Woche

Dies ergibt 24 Arbeitstage als individueller Urlaubsanspruch.Angewendet werden kann diese Formel der Berechnung auf Basis der Wochenarbeitstage immer dann, wenn sich eine durchschnittliche Tagewoche feststellen lässt, z. B. bei einer klassischen Teilzeitbeschäftigung mit fester Arbeitszeit an bestimmten Wochentagen.
Als Urlaubstag zählt dann auch nur der jeweilge Wochentag an dem dienstplanmäßig zu arbeiten ist.


MoinMoin

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Dies ist meines Erachtens im Ergebnis nicht richtig.
Sofern sich die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers jede Woche gleichmäßig
Aber hier ist es doch nicht gleichmäßig jede Woche sondern gleichmäßig im 2 Wochenturnus.
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/urlaub-berechnung-teilzeit-sonderfaelle-341-unregelmaessig-verkuerzte-arbeitszeit_idesk_PI42323_HI2713480.html

Praxis-Beispiel
Unterschiedliche Anzahl von Wochenarbeitstagen
Arbeitet ein Arbeitnehmer abweichend von der ansonsten geltenden regelmäßigen 5-Tage-Woche innerhalb der ersten Woche 5 Tage (43 Stunden) und innerhalb der zweiten Woche 4 Tage (35 Stunden) und ist ein Jahresurlaub von 30 Urlaubstagen vereinbart, ergibt sich folgende Berechnung der tatsächlichen Urlaubstage für diesen Arbeitnehmer:

30 Urlaubstage × 9 Arbeitstage / 10 Regelwochenarbeitstage = 27 Arbeitstage Urlaub


tommyno

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Danke,

aber scheinbar habe ich einen gravierenden Teil vergessen, es ist nicht regelmäßig, es kann sein das ich vier Wochen hintereinander Freitags arbeite oder mal zwei oder wie geschrieben jeden 2. Freitag nur.

Das macht dann bestimmt einen Unterschied oder??

ISN

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27 Urlaubstage halte ich auch für richtig, aber nur, wenn der freie Tag alle 2 Wochen fest vereinbart ist, also die abzuleistenden Stunden an den anderen Tagen zu leisten sind. Wenn der freie Freitag dagegen zu Minusstunden führt, darf der Urlaub nicht gekürzt werden.

tommyno

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Ja das ist bei mir der Fall,

ich habe Mo.-Do. immer 8,5 Std. und jeden Freitag 2,5 Std.

Wenn ich Freitags nicht arbeite dann bekomm ich 2,5 Std. minus wenn ich Freitags arbeite sind es 2,5 Std. gut.

Danke für Eure Bemühungen!!!!!!

MoinMoin

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Wenn du eine 5 Tage Woche hast (Sollarbeitszeit) und die freien Tage nur durch Gleitzeit entstehen, dann hast du 30 Tage Urlaub.
Dann sollte das: "Das heißt für mich ich habe jeden zweiten Freitag frei."
also heißen: Ich mache jeden zweiten Tag frei.  ;D

Ist eine für den Urlaub großer Unterschied.


McOldie

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Bei meiner ersten Antwort hatte ich überlesen, dass nur jeder 2. Freitag frei wäre.
Bei der Berechnung des Uraubsanspruchs ist die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage aber von Bedeutung, d.h. bei einer Abweichung von der 5-Tage-Woche errechnet sich der Urlaubsanspruch anders.
Offenbar gibt es hier aber keine offizielle Absprache zur Arbeitszeitverteilung, sondern es wird je nach Bedarf mit dem unmittelbaren Vorgesetzten geregelt. Insoweit könnte man der Auffassung von MoinMoin folgen. Dann muss man sich aber auch gefallen lassen, dass der Freitag auch als Urlaubstag angerechnet wird. Probleme könnte es aber geben, wenn nur Donnerstag der Urlaub genommen wird und der folgende Freitag eigentlich frei sein sollte.

MoinMoin

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Bei meiner ersten Antwort hatte ich überlesen, dass nur jeder 2. Freitag frei wäre.
Bei der Berechnung des Uraubsanspruchs ist die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage aber von Bedeutung, d.h. bei einer Abweichung von der 5-Tage-Woche errechnet sich der Urlaubsanspruch anders.
Offenbar gibt es hier aber keine offizielle Absprache zur Arbeitszeitverteilung, sondern es wird je nach Bedarf mit dem unmittelbaren Vorgesetzten geregelt. Insoweit könnte man der Auffassung von MoinMoin folgen. Dann muss man sich aber auch gefallen lassen, dass der Freitag auch als Urlaubstag angerechnet wird. Probleme könnte es aber geben, wenn nur Donnerstag der Urlaub genommen wird und der folgende Freitag eigentlich frei sein sollte.
Das eigentlich frei sein sollte gibt es in dem Sinne nicht.
Denn so wie ich es verstanden habe, gibt es keinen Dienstplan, sondern ganz normaler Zeitausgleich, der so abgesprochen wurde.
Ob man den Freitag frei (oder einen anderen Tag) machen kann, weil man Zeitausgleich nimmt, hängt alleinig an der Dienstvereinbarung.
Bei uns z.B.  müssen ganztägige Zeitausgleiche, hier egal ob 8,5 h Mo-Do oder 2,5 h Fr, immer vom Vorgesetzten genehmigt werden.
Wie das beim TE geregelt wissen wir nicht.
Ich würde aber als AG ein Freitags ZA frei, bei Mo-Do Urlaub nicht unbedingt jedesmal genehmigen.