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Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit, jeden zweiten Freitag frei

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tommyno:
Hallo,

ich hoffe es kann hier jemand meine Frage beantworten.

Ich arbeite jetzt in einem Teilzeitmodell mit 36,5 Std. / Woche.
Das heißt für mich ich habe jeden zweiten Freitag frei.
Nun meine Frage welchen Urlaubsanspruch habe ich, ich denke die 30 Tage, oder liege ich da falsch???

Danke im Voraus für jede Antwort.

Maggus:
Hallo,

der Urlaubsanspruch von 30 Tagen hat eine 5-Tage-Woche zur Grundlage.
Du hast allerdings eine 4- bzw. 5-Tage-Woche im Wechsel vereinbart. Damit reduziert sich auch der Urlaubsanspruch für jeden zusätzlichen freien Arbeitstag um 1/260 des Regelurlaubs von 30 Tagen. Bei 26 zusätzlichen arbeitsfreien Tagen im Jahr, reduziert sich der Urlaubanspruch um 3 Tage auf 27 Urlaubstage (26/260).

McOldie:

--- Zitat von: Maggus am 17.04.2023 14:55 ---Hallo,

der Urlaubsanspruch von 30 Tagen hat eine 5-Tage-Woche zur Grundlage.
Du hast allerdings eine 4- bzw. 5-Tage-Woche im Wechsel vereinbart. Damit reduziert sich auch der Urlaubsanspruch für jeden zusätzlichen freien Arbeitstag um 1/260 des Regelurlaubs von 30 Tagen. Bei 26 zusätzlichen arbeitsfreien Tagen im Jahr, reduziert sich der Urlaubanspruch um 3 Tage auf 27 Urlaubstage (26/260).

--- End quote ---
Dies ist meines Erachtens im Ergebnis nicht richtig.
Sofern sich die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers jede Woche gleichmäßig (oder zumindest regelmäßig wiederkehrend) auf eine bestimmte Anzahl von Arbeitstagen pro Kalenderwoche verteilt, sollten zur Umrechnung des Urlaubs die Anzahl der individuell pro Woche zu leistenden Arbeitstage des Arbeitnehmers (z. B. drei Tage pro Woche) zu fünf Arbeitstagen pro Woche ins Verhältnis gesetzt werden. Dieses Verhältnis ist anschließend auf den tariflichen Gesamtjahresurlaub von 30 Tagen zu übertragen. Daraus ergibt sich folgende Formel auf Basis der Wochenarbeitstage:
30 Urlaubstage × individuelle Arbeitstage pro Woche5 Arbeitstage je Woche
Dies ergibt 24 Arbeitstage als individueller Urlaubsanspruch.Angewendet werden kann diese Formel der Berechnung auf Basis der Wochenarbeitstage immer dann, wenn sich eine durchschnittliche Tagewoche feststellen lässt, z. B. bei einer klassischen Teilzeitbeschäftigung mit fester Arbeitszeit an bestimmten Wochentagen.
Als Urlaubstag zählt dann auch nur der jeweilge Wochentag an dem dienstplanmäßig zu arbeiten ist.

MoinMoin:

--- Zitat von: McOldie am 17.04.2023 15:38 ---Dies ist meines Erachtens im Ergebnis nicht richtig.
Sofern sich die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers jede Woche gleichmäßig

--- End quote ---
Aber hier ist es doch nicht gleichmäßig jede Woche sondern gleichmäßig im 2 Wochenturnus.
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/urlaub-berechnung-teilzeit-sonderfaelle-341-unregelmaessig-verkuerzte-arbeitszeit_idesk_PI42323_HI2713480.html

Praxis-Beispiel
Unterschiedliche Anzahl von Wochenarbeitstagen
Arbeitet ein Arbeitnehmer abweichend von der ansonsten geltenden regelmäßigen 5-Tage-Woche innerhalb der ersten Woche 5 Tage (43 Stunden) und innerhalb der zweiten Woche 4 Tage (35 Stunden) und ist ein Jahresurlaub von 30 Urlaubstagen vereinbart, ergibt sich folgende Berechnung der tatsächlichen Urlaubstage für diesen Arbeitnehmer:

30 Urlaubstage × 9 Arbeitstage / 10 Regelwochenarbeitstage = 27 Arbeitstage Urlaub

tommyno:
Danke,

aber scheinbar habe ich einen gravierenden Teil vergessen, es ist nicht regelmäßig, es kann sein das ich vier Wochen hintereinander Freitags arbeite oder mal zwei oder wie geschrieben jeden 2. Freitag nur.

Das macht dann bestimmt einen Unterschied oder??

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