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Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit, jeden zweiten Freitag frei

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ISN:
27 Urlaubstage halte ich auch für richtig, aber nur, wenn der freie Tag alle 2 Wochen fest vereinbart ist, also die abzuleistenden Stunden an den anderen Tagen zu leisten sind. Wenn der freie Freitag dagegen zu Minusstunden führt, darf der Urlaub nicht gekürzt werden.

tommyno:
Ja das ist bei mir der Fall,

ich habe Mo.-Do. immer 8,5 Std. und jeden Freitag 2,5 Std.

Wenn ich Freitags nicht arbeite dann bekomm ich 2,5 Std. minus wenn ich Freitags arbeite sind es 2,5 Std. gut.

Danke für Eure Bemühungen!!!!!!

MoinMoin:
Wenn du eine 5 Tage Woche hast (Sollarbeitszeit) und die freien Tage nur durch Gleitzeit entstehen, dann hast du 30 Tage Urlaub.
Dann sollte das: "Das heißt für mich ich habe jeden zweiten Freitag frei."
also heißen: Ich mache jeden zweiten Tag frei.  ;D

Ist eine für den Urlaub großer Unterschied.

McOldie:
Bei meiner ersten Antwort hatte ich überlesen, dass nur jeder 2. Freitag frei wäre.
Bei der Berechnung des Uraubsanspruchs ist die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage aber von Bedeutung, d.h. bei einer Abweichung von der 5-Tage-Woche errechnet sich der Urlaubsanspruch anders.
Offenbar gibt es hier aber keine offizielle Absprache zur Arbeitszeitverteilung, sondern es wird je nach Bedarf mit dem unmittelbaren Vorgesetzten geregelt. Insoweit könnte man der Auffassung von MoinMoin folgen. Dann muss man sich aber auch gefallen lassen, dass der Freitag auch als Urlaubstag angerechnet wird. Probleme könnte es aber geben, wenn nur Donnerstag der Urlaub genommen wird und der folgende Freitag eigentlich frei sein sollte.

MoinMoin:

--- Zitat von: McOldie am 17.04.2023 17:40 ---Bei meiner ersten Antwort hatte ich überlesen, dass nur jeder 2. Freitag frei wäre.
Bei der Berechnung des Uraubsanspruchs ist die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage aber von Bedeutung, d.h. bei einer Abweichung von der 5-Tage-Woche errechnet sich der Urlaubsanspruch anders.
Offenbar gibt es hier aber keine offizielle Absprache zur Arbeitszeitverteilung, sondern es wird je nach Bedarf mit dem unmittelbaren Vorgesetzten geregelt. Insoweit könnte man der Auffassung von MoinMoin folgen. Dann muss man sich aber auch gefallen lassen, dass der Freitag auch als Urlaubstag angerechnet wird. Probleme könnte es aber geben, wenn nur Donnerstag der Urlaub genommen wird und der folgende Freitag eigentlich frei sein sollte.

--- End quote ---
Das eigentlich frei sein sollte gibt es in dem Sinne nicht.
Denn so wie ich es verstanden habe, gibt es keinen Dienstplan, sondern ganz normaler Zeitausgleich, der so abgesprochen wurde.
Ob man den Freitag frei (oder einen anderen Tag) machen kann, weil man Zeitausgleich nimmt, hängt alleinig an der Dienstvereinbarung.
Bei uns z.B.  müssen ganztägige Zeitausgleiche, hier egal ob 8,5 h Mo-Do oder 2,5 h Fr, immer vom Vorgesetzten genehmigt werden.
Wie das beim TE geregelt wissen wir nicht.
Ich würde aber als AG ein Freitags ZA frei, bei Mo-Do Urlaub nicht unbedingt jedesmal genehmigen.

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