Autor Thema: Kündigung zum 15.5. 10 Tage Urlaub?  (Read 1778 times)

johnbonjohnsoon

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Kündigung zum 15.5. 10 Tage Urlaub?
« am: 17.04.2023 20:59 »
Guten Abend liebes Forum.
Ich habe mein Arbeitsverhältnis zum 15.5. bei meinem Arbeitgeber gekündigt und mir stehen laut unserer Personalsoftware 10 Urlaubstage für den Zeitraum 01.01.2023-15.05.2023 zu.
Insgesamt habe ich 30 Tage Urlaub im Jahr.
Meine Frau hat sich jetzt gewundert, hat sie doch 13 bekommen.
Laut Internet wird bei 12,5 Urlaubstagen aufgerundet. Ist das bei uns im TV-V anders?

Danke euch.
LG
Johnny

MoinMoin

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Antw:Kündigung zum 15.5. 10 Tage Urlaub?
« Antwort #1 am: 17.04.2023 22:16 »
Urlaubsanspruch gibt es mWn immer nur für volle Monate.
und 4x2,5 sind 10
Deine Frau scheint Glück gehabt zu haben.
« Last Edit: 17.04.2023 22:29 von MoinMoin »

FearOfTheDuck

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Antw:Kündigung zum 15.5. 10 Tage Urlaub?
« Antwort #2 am: 17.04.2023 22:23 »
Hat deine Frau identisch zum 15.05. gekündigt und hat sie denselben Urlaubsanspruch?

ChrisK

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Antw:Kündigung zum 15.5. 10 Tage Urlaub?
« Antwort #3 am: 19.04.2023 20:36 »
Kann man so nicht sagen.

Urlaubsanspruch besteht für jeden vollen Monat. Hat das Arbeitsverhältnis am 15. begonnen und man kündigt zum 15ten des nächsten Monats, dann hat man trotzdem einen Anspruch auf den Monatsurlaub.

Eine Abrundung findet nie statt. Das heisst, hat man 12,5 Tage Urlaubsanspruch, wird das bei Kündung auf 13 Tage aufgerundet.

Aber mal angenommen, man fängt am 01.01 an:
Jan: 2,5
Feb: 2,5 (=5)
März: 2,5 (=7,5)
April: 2,5 (=10) (Gilt hier, da Mai nicht voll)
wäre der Mai voll gewesen: 2,5 (=12,5) -> Ausscheiden: wären 13 Urlaubstage.

Das ist im BUrlG geregelt:
"§ 5
Teilurlaub

"(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses..."

Zu berücksichtigen ist auch noch, ob noch Resturlaub aus dem Vorjahr besteht, etc.

MoinMoin

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Antw:Kündigung zum 15.5. 10 Tage Urlaub?
« Antwort #4 am: 20.04.2023 20:16 »
Hast du da irgendwelche Urteile o.ä. dazu, dass es sich nicht um den Kalendermonat handelt?
Bedeutet das also, dass wenn du am 15.5. anfängst du schon am 15.6. 2,5 Tage Anspruch hast?

Fragmon

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Antw:Kündigung zum 15.5. 10 Tage Urlaub?
« Antwort #5 am: 21.04.2023 11:56 »
1.)
Da braucht es keine Rechtsprechung. Das ist ein Fehler der auch seitens der Azubis zum VFA oder VFW immer wieder gemacht wird. Die Regelung ist eindeutig:

§ 5 BUrlG
"Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses...."

Wäre auf Kalendermonat abgestellt, dann würde es wie folgt heißen:

"Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Kalendermonat [seit]des Bestehens des Arbeitsverhältnisses...."

Analog auch § 26 Abs. 2 lit. b TVöD
"Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im Laufe eines Jahres, erhält die/der Beschäftigte als Erholungsurlaub für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs nach Absatz 1...."

2.)
Nein hätte man nicht, da § 5 Abs. 1 a,b,c nicht einschlägig ist. Da man während des Jahres noch die Wartezeit erfüllt, hat man keinen Anspruch auf die Zwölftelung.