Kann man so nicht sagen.
Urlaubsanspruch besteht für jeden vollen Monat. Hat das Arbeitsverhältnis am 15. begonnen und man kündigt zum 15ten des nächsten Monats, dann hat man trotzdem einen Anspruch auf den Monatsurlaub.
Eine Abrundung findet nie statt. Das heisst, hat man 12,5 Tage Urlaubsanspruch, wird das bei Kündung auf 13 Tage aufgerundet.
Aber mal angenommen, man fängt am 01.01 an:
Jan: 2,5
Feb: 2,5 (=5)
März: 2,5 (=7,5)
April: 2,5 (=10) (Gilt hier, da Mai nicht voll)
wäre der Mai voll gewesen: 2,5 (=12,5) -> Ausscheiden: wären 13 Urlaubstage.
Das ist im BUrlG geregelt:
"§ 5
Teilurlaub
"(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses..."
Zu berücksichtigen ist auch noch, ob noch Resturlaub aus dem Vorjahr besteht, etc.