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Urlaubsanspruch

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Hanno:
Hallöchen,

bin der Hanno und neu hier ;D.

Seit drei Jahren bin ich bei einer großen Stadtverwaltung angestellt. Aufgrund von Mobbing und Depressionen bin ich jedoch seit Juli letztes Jahr krankgeschrieben und erhalte Krankengeld. Jetzt habe ich eine Stelle in einer kleinen Gemeindeverwaltung in meinem Heimatort angeboten bekommen und möchte kündigen.
Bei meiner Kündigung möchte ich angeben, dass ich die Auszahlung der Überstunden und Resturlaubstage beantrage und hab hierzu eine Frage an euch.
Steht mir für dieses Jahr, wo ich krankheitsbedingt nicht in der Arbeit war, Urlaub zu oder nur der Resturlaub von letztem Jahr?
Ich bin der Meinung, dass mir für dieses Jahr kein Urlaub zusteht, aber vielleicht irre ich mich ja  ;).

tina92:
Deine Frage ist nicht eindeutig.

In welcher Tagewoche arbeitest du?
Wie viele Urlaubstage hat Du letztes Jahr eingebracht?

Für dieses Jahr findet aufgrund von Krankheit keine Kürzung des Urlaubs statt.

Hanno:
Ich habe eine 5 Tagewoche. Letztes Jahr standen mir 30 Tage Urlaub zu, wobei ich nur ca. 12 Tage genommen habe bevor ich krankgeschrieben wurde.

tina92:
Wie man ca. Tage nehmen kann ist mit nicht bekannt.

Angenommen du hast 12 Tage eingebracht, dann stehen dir die restlichen 18 Tage noch bis zum 31.5. (aufgrund Arbeitsunfähigkeit § 26 Abs. 2 a TVöD) zu.

Eine Kürzung des Anspruchs für 2023 findet nicht statt.

Hanno:
Die ca. Angabe habe ich nur geschrieben, weil ich mir nicht genau sicher bin, ob ich 12 oder 14 Tage Urlaub letztes Jahr genommen habe.

Wenn ich also weiterhin arbeitsunfähig bin, verfällt der Resturlaub von 2022 am 31.05.. Dann stimmt die Angabe im Internet wohl nicht, dass der Resturlaub bei langer Krankheit 15 Monate gültig ist.

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