Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Urlaubsanspruch
andreb:
Der gesetzliche Mindesturlaub aus 2022 wird bis zum 31.03.2024 übertragen.
Endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 31.05.2023 ergibt sich folgender Abgeltungsumfang
18 Tage aus 2022
13 Tage aus 2023
Endet das Arbeitsverhältnis später (ich verweise auf die Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende) ergibt sich
Folgender Abgeltungsanspuch :
8 Tage aus 2022 (die bereits genommenen Tage aus 2022 werden auf den gesetzlichen Mindesturlaub angerechnet, tariflicher Mehranspruch verfällt mit Ablauf des 31.05.2023)
13 Tage aus 2023
ggf. Bietet sich ein Aufhebungsvertrag an.
ChrisK:
--- Zitat von: Hanno am 19.04.2023 16:52 ---Die ca. Angabe habe ich nur geschrieben, weil ich mir nicht genau sicher bin, ob ich 12 oder 14 Tage Urlaub letztes Jahr genommen habe.
Wenn ich also weiterhin arbeitsunfähig bin, verfällt der Resturlaub von 2022 am 31.05.. Dann stimmt die Angabe im Internet wohl nicht, dass der Resturlaub bei langer Krankheit 15 Monate gültig ist.
--- End quote ---
Das mit den 15 Monaten ist schon gültig. Das Problem dabei ist, dass im Tarifvertrag TVöD der 31.05 des gleichen Jahres niedergelegt ist. Das Urteil, das sich auf die 15 Monate bezieht, ist aber am 20.12.2022 gefallen. Also erst vor sehr kurzer Zeit. Jetzt müssen die 15 Monate aber noch übernommen werden. Ob das ohne Streit übernommen werden kann, steht noch nicht fest.
Für uns Öffis gilt aktuell noch der 31.05. des gleichen Jahres.
Hanno:
Vielen Dank für eure ausführlichen Antworten :).
tina92:
--- Zitat von: andreb am 19.04.2023 17:50 ---Der gesetzliche Mindesturlaub aus 2022 wird bis zum 31.03.2024 übertragen.
Endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 31.05.2023 ergibt sich folgender Abgeltungsumfang
18 Tage aus 2022
13 Tage aus 2023
Endet das Arbeitsverhältnis später (ich verweise auf die Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende) ergibt sich
Folgender Abgeltungsanspuch :
8 Tage aus 2022 (die bereits genommenen Tage aus 2022 werden auf den gesetzlichen Mindesturlaub angerechnet, tariflicher Mehranspruch verfällt mit Ablauf des 31.05.2023)
13 Tage aus 2023
ggf. Bietet sich ein Aufhebungsvertrag an.
--- End quote ---
Sorry ich hatte das mit der Übertragung gesetzl. Mindesturlaub übersehen.
Andreb hat das sehr gut richtig gestellt.
Hanno:
Nach dem es nun zu einer Einigung in den Tarifverhandlungen kam, würde mich interessieren, ob ich, wenn ich zum 30.06.2023 kündige, die Inflationsprämie von meinem jetzigen Arbeitgeber bekomme, obwohl ich seit Juli 2022 krankgeschrieben bin und Krankengeld erhalte.
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