Autor Thema: Eingruppierung Koch Kindertagesstätte  (Read 2485 times)

Daniel E

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Eingruppierung Koch Kindertagesstätte
« am: 18.04.2023 18:58 »
Hallo zusammen und vielen Dank für die Aufnahme in diesem Forum.

Ich entschuldige mich schonmal vorab für den etwas längeren Text, aber obwohl ich schon länger in meinem Job arbeite, habe ich mich ehrlich gesagt noch nie mit den Tarifverträgen beschäftigt und mich da (eventuell fatalerweise) voll und ganz auf meine Chefs verlassen.
Um alle meine Fragen im richtigen Kontext stellen zu können muss ich leider ein wenig ausholen.

Ich arbeite seit mittlerweile 12 Jahren als Koch in einer von einem Verein geführten Kindertagesstätte mit ca 50 Kindern und 15 Erwachsenen.
Mein beruflicher Werdegang startete nach meiner Schulzeit mit einer Ausbildung im wirtschaftlichen Bereich (Steuerfachangestellter) nach deren Abschluss ich zum Zivildienst einberufen wurde und in einem Kinderhort als Koch eingesetzt war.
Da ich mich damals in den Beruf des Koches "verliebt" habe, war meine Überlegung zum Koch umzuschulen.
Zur Überbrückung der Zeit bin ich erstmal als ungelernter Koch in die Gastronomie gewechselt und habe mich in einem kleinen Betrieb zur Küchenleitung hochgearbeitet.
Da Köche auch damals schon gesucht waren und mit einer wirtschaftlichen Ausbildung im Hintergrund, hat sich schnell herausgestellt, dass Jobs auch ohne Kochausbildung ohne Probleme zu finden waren, daher habe ich mich entschlossen meine berufliche Laufbahn in der Küche ohne Kochausbildung fortzusetzen.
Nach knapp 20 Jahren in der Gastronomie hat sich 2011 die Möglichkeit ergeben, als Koch in eine Kindertagesstätte zu wechseln und diese habe ich auch wahrgenommen.

Tatsächlich habe ich mich mit meinem Arbeitsvertrag und den Tarifverträgen gar nicht weiter auseinandergesetzt, bis es im Rahmen von Corona zu einigen Unstimmigkeiten kam.
Da wurden Corona Bonusse an alle ausgezahlt, ausser der Küchenbesetzung (wurde dann nach Protest nachgeholt) und letztes Jahr kamen die Entlastungsprämien und -Tage dazu. Aber das ist ein anderes Thema, was tatsächlich auch geklärt wurde.

Ich fing also im März 2011 in der Kindertagesstätte als Koch (laut Arbeitsvetrag) an.
Eingruppiert wurde ich in Gehaltsgruppe 2, Stufe 6 (hab ich mich damals leider nicht weiter mit beschäftigt).
Meine Arbeitsaufgaben damals waren
die Erstellung des Essensplans (Mittagessen und Nachmittagsimbiss),
die Bestellung der Waren zur Erstellung der Mahlzeiten innerhalb des entsprechenden Budgets,
die selbstständige Zubereitung der Speisen,
die Anleitung der Küchenhilfe (eine sogenannte ABM Stelle),
die Reinigung der Küche im täglichen Betrieb,
die Kontrolle der Reinigung durch die Küchenhilfe,
die Einhaltung des HACCP Standards (dafür wurde ich auch extern geschult),
die Rückstellung der Speiseproben,
die Ausgabe der Speisen,
die Ausgabe der Teller an die Kinder,
die Annahme des verschmutzen Geschirs von den Kindern und
die Planung und Produktion des Nachmittagimbisses.

Mittlerweile ist über die Jahre noch dazu gekommen,
die Planung, Produktion und Dokumentation von Speisen für alle anfallenden Lebensmittelunverträglichkeiten (aktuell 5 verschiedene),
die Planung und Bestellung des Frühstücksbuffets,
die Betreuung der Küchenhilfe insgesamt (incl Personalgesprächen),
die Planung des gesamten Essensplans, sowie die schriftliche Anleitung der Aushilfsköche für meine Urlaubszeiträume,
die Kontrolle und Dokumentation der Lebensmittel nach MHD und Zutatenlisten,
die Bestellung der Getränke,
die Bestellung sämtlicher Hygieneprodukte (auch außerhalb des Küchenbereichs),
die regelmäßige Prüfung potentieller neuer Lieferanten nach Qualität und Preis,
die Bestellung der Getränke und Lebensmittel für die verschiedenen Feste,
während der Coronazeit auch die Planung und Produktion der Buffets für die verschiedenen Feste,
die Bereitstellung von Snacks für Ausflüge und
die Planung, Durchführung, Protokollierung, Anleitung und Kontrolle der Küchenhilfen bei der Grundreinigung der Küche während mindestens 4 Schließtagen im Jahr.

Ich muss gestehen, bis letztes Jahr die Problematik mit den Entlastungstagen aufkam, hab ich meinen Arbeitsvetrag nie hinterfragt.
Erst als letztes Jahr alle Erzieher, selbst die nur im Büro beschäftigten vom Staat Entlastungsgeld und vorallem -Tage erhalten haben, die uns als direkt im Tagesgeschäft involvierten Personen als einzigen nicht gewährt wurden, wurde ich etwas verstimmt.
Als für dieses Jahr die Entlastungstage auf Brückentage gelegt wurden, an denen wir uns als einzige entweder Urlaub nehmen sollten (dann wären wir bei 23 von 30 Urlsubstsgen während Schließungen gewesen) oder "halt Putzen kommen. sollten, habe ich mich angefangen einzulesen, ob das denn alles so seine Richtigkeit hat und habe mich auch erstmals mit den Entgeldgruppen/stufen befasst.

Nun (endlich) meine konkrete Fragen

Aktuell bin ich in 2(6) eingestuft.  Dies ist laut einer im Netz gefundenen Definition eine ungelernte Küchenhilfe.
- Bin ich angesichts der mir übertragenen Tätigkeiten hier korrekt eingestuft?
- Welche Einstufung wäre aufgrund meiner Tätigkeitsbeschreibung korrekt?
- Auch in Hinblick auf den Ausbildungsabschluss in einem anderen Beruf und der langen Berufserfahrung als Koch?
- Sollte eine Einstufung in eine andere Entgeltgruppe/Stufe angebracht sein, ab wann wäre diese vorzunehmen? Ist der Zeitpunkt die Entscheidung des Betriebes? Der Zeitpunkt, an dem von mir auf die falsche Eingruppierung hingewiesen wurde? Ab dem Zeitpunkt, an dem mir die Aufgaben übertragen wurden?
- Sollte eine Neueinstufung an der fehlenden, bzw falschen Berufsausbildung liegen, wäre es überhaupt zulässig mir die aktuellen Aufgaben zu übertragen?
- Sollte eine Neueinstufung an der fehlenden, bzw falschen Berufsausbildung liegen, wäre es mir aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung jederzeit möglich bei der IHK eine Externe Prüfung abzulegen. Wäre hier dann ein neuer Arbeitsvertrag abzuschließen oder würde eine Neueinstufung dann automatisch anhand meines Tätigkeitsfeldes und der dann vorhandenen abgeschlossenen Ausbildung im richtigen Beruf vorgenommen?

Leider ist ein Dialog mit der Leitung hier sehr schwierig, da eine Lösung aufgrund aktuell schon zu hoher Personalkosten aus meiner Sicht verschleppt wird. Zumindest wurden meine Anfragen diesbezüglich bisher nicht beantwortet, bzw auf Herbst verschoben.

Normalerweise Sünde ich mir zugegebenermaßen einfach einen neue. Job suchen, es mangelt hier auch nicht Angeboten.
Allerdings schätze ich (zumindest die meiste Zeit) die Arbeit um Kollegium und bisher hat die Leitung mich auch nicht boshaft benachteiligt, sondern meistens durch eine gewisse Überforderung.
Daher würde ich gerne mit etwas fundierterem Hintwegrundwissen ei. Weiteres Personalgespräch um die Unstimmigkeiten beizulegen.
Einen neuen Job kann ich mir dann immernoch suchen.

Ich entschuldige mich nochmal für den langen Text, aber ich habe soviele verschiedene Informationen im Netz gefunden, dass ich glaube, je mehr Informationen desto besser.

Vielen Dank im voraus und Viele Grüße

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung Koch Kindertagesstätte
« Antwort #1 am: 18.04.2023 19:28 »
Nach welcher Entgelttabelle wirst du denn bezahlt? Ich tippe mal, es wird nicht die Tabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst sein (also nicht S 2 Stufe 6)?

Mit der Stufe 6 wurdest du schon in höchsten Stufe eingestellt, also ist deine Berufserfahrung schon einmal als vollkommen förderlich angesehen worden.

Du bist anhand der nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeiten eingruppiert. Deine Eingruppierung kann sich also verändern, wenn sich deine Tätigkeiten ändert, du höherwertige Aufgaben bekommst. Wenn dein AG dir neue Aufgaben überträgt, müsste man also jeweils schauen, ob diese Änderung die Tätigkeit in Summe so verändert, dass sie in eine andere Entgeltgruppe führt.

Daniel E

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Antw:Eingruppierung Koch Kindertagesstätte
« Antwort #2 am: 18.04.2023 20:16 »
Doch, das sollte der Tarif sein E03 (6). Hatte mich oben verschrieben, ich bin in E03, nicht E02 eingruppiwer)

Das meine Berufserfahrung mit der (6) berücksichtigt wurde, stimmt auch.

Die Frage für mich ist, ob meine Tätigkeiten auch der Eingruppierung entspricht. Laut Definiton wäre ich als umgelernte Küchenhilfe eingruppiert, die zudem eigentlich keine oder nur leichte Arbeiten selbstständig ausführt.
Aber das erscheint mir ob meiner Aufgaben ja doch etwas am Thema vorbei  ;D

Und falls nicht, welche den die korrekte Eongruppierung wäre. Oder gibt es da keinen Vorgaben und ich muss das individuell mit meinem Arbeitgeber verhandeln? Dass kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, hab aber halt leider auch echt wenig Ahnung.

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung Koch Kindertagesstätte
« Antwort #3 am: 19.04.2023 20:47 »
Da du nicht nach dem TVÖD Teil des Sozial- und Erziehungsdienstes bezahlt wirst, sind dir auch die dortige Zulage, bzw. die Möglichkeit der Umwandlung in freie Tage verwehrt.

Wie kommst du darauf, dass eine Küchenhilfe mit leichten Arbeiten in EG 3 eingruppiert ist? Die würde ich eher in EG 1, maximal in EG 2 sehen. So gesehen könnte die EG 3 für eine ungelernte Kraft, die als Koch arbeitet, durchaus zutreffend sein.

Zu überlegen wäre, ob die hinzugetretenen Aufgaben die EG 4 rechtfertigen.

"EG 4
2. Beschäftigte mit schwierigen Tätigkeiten.
 
Schwierige Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die mehr als eine eingehende
fachliche Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe 3 erfordern. Danach
müssen Tätigkeiten anfallen, die an das Überlegungsvermögen oder das
fachliche Geschick Anforderungen stellen, die über das Maß dessen hinausgehen, was üblicherweise von Beschäftigten der Entgeltgruppe 3 verlangt werden kann.) "

Ansonsten könntest du natürlich mit dem AG verhandeln, ob er bereit ist, dir außertariflich mehr zu zahlen.


aronzo

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Antw:Eingruppierung Koch Kindertagesstätte
« Antwort #4 am: 19.04.2023 21:19 »
Als es bei uns noch eigene Küchen gab, wurde der Koch in EG 3 eingestuft. Der hat zwar nebenher auch noch ein bisschen Bauhof gemacht, aber im Wesentlichen Küche.

SozPädinJH

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Antw:Eingruppierung Koch Kindertagesstätte
« Antwort #5 am: 20.04.2023 14:26 »
Unsere Hauswirtschaftskräfte sind für die Mahlzeitenplanung, Einkauf, Kochen und Reinigung der Wohngruppen zuständig und auch in EG3 eingruppiert. Da gibt es auch keinen Spielraum nach oben, es wird aber auch kein Unterschied zwischen gelernten Hauswirtschaftlerinnen und Quereinsteigerinnen gemacht, da die Tätigkeit zählt, nicht die Qualifikation.
Reinigungskräfte erhalten nur die EG2.

Die Tage bekommst du nicht, weil du nicht im SuE-Tarif eingruppierst bist.