Autor Thema: Bundesbeamter  (Read 12321 times)

der Kardinal

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Antw:Bundesbeamter
« Antwort #15 am: 19.04.2023 18:01 »
Ich bin in der Qualitätssicherung / Systemintegration, also technischer Dienst.

Das heißt ohne Anwartschaft macht das kein Unterschied ob ich jetzt eine PV abschließe oder erst in 3 Jahren? Weil 18 Monate muss ich ja mindestens erst auf dem A11 DP sitzen.

Wo lasse ich denn sowas rechtlich prüfen? Extern oder Intern?

andreb

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Antw:Bundesbeamter
« Antwort #16 am: 19.04.2023 18:10 »
§ 20 BLV gibt Auskunft über die Anerkennung für die Laufbahnbefähigung im gehobenen Dienst.

Auch wenn Meister/Techniker dem Bachelor gem. DQR gleichgestellt sind, sind es dennoch zwei verschiedene Paar Schuhe.
Der Meister/Techniker berechtigt erst zu einem Studium an einer Hochschule; kann somit folglich dem an einer Hochschule erworbenen Abschluss (Bachelor) nicht gleichsgestellt sein.

Bastel

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Antw:Bundesbeamter
« Antwort #17 am: 19.04.2023 18:15 »
Ich bin in der Qualitätssicherung / Systemintegration, also technischer Dienst.

Das heißt ohne Anwartschaft macht das kein Unterschied ob ich jetzt eine PV abschließe oder erst in 3 Jahren? Weil 18 Monate muss ich ja mindestens erst auf dem A11 DP sitzen.

Wo lasse ich denn sowas rechtlich prüfen? Extern oder Intern?

Du wirst zu 99% nicht im gD verbeamtet. Ich würde an deiner Stelle erst einmal die Gesetze lesen.

der Kardinal

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Antw:Bundesbeamter
« Antwort #18 am: 19.04.2023 18:25 »
Wenn ich auf Paragraph 20 BLV (1) 2 lese könnte man das ja gleichsetzten... beruflich aufjedenfall 100%... bildungstechnisch muss sich ja die Personalabteilung sich was dabei denken sonst wäre ja alles für die Katz bis hier hin...

Ich werd morgen den Personaler kontaktieren weil scheinbar schaut die Sache nicht sauber aus.


Alexander79

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Antw:Bundesbeamter
« Antwort #20 am: 19.04.2023 18:49 »
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/meisterbrief-und-bachelor-sind-gleichwertig-397350#:~:text=Ausbildung%20Meisterbrief%20und%20Bachelor%20sind%20gleichwertig&text=Meisterbrief%20und%20Bachelor%20sind%20gleichwertig%20%2D%20und%20dies%20ist%20ab%20sofort,das%20Siegel%20des%20Deutschen%20Qualifikationsrahmens.

Ist aber völlig uninteressant was da steht, wenn in Gesetzen und Verwaltungsvorschriften was komplett anderes steht.

Zitat:"Einem Bachelorabschluss gleichwertig sind Diplome an Fachhochschulen sowie Abschlüsse in akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien. Meister-, Fortbildungs- oder Fachwirtprüfungen sind dagegen einem Bachelorabschluss nicht gleichwertig. Dies ergibt sich bereits daraus, dass mit einer Meister-, Fortbildungs- oder Fachwirtprüfung erst die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erworben wird (vgl. KMK-Beschluss vom 6. März 2009). Eine Qualifizierung, die eine Hochschulzugangsberechtigung vermittelt, kann nicht gleichwertig mit einem Hochschulabschluss sein. Insofern sind bei einer Meister-, Fortbildungs- oder Fachwirtprüfung (darunter auch die Verwaltungsfachwirtprüfung) die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zulassung zu einer Laufbahn des gehobenen Dienstes nicht erfüllt."
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_01122017_D230102114.htm

Amtsschimmel

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Antw:Bundesbeamter
« Antwort #21 am: 19.04.2023 21:31 »
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/meisterbrief-und-bachelor-sind-gleichwertig-397350#:~:text=Ausbildung%20Meisterbrief%20und%20Bachelor%20sind%20gleichwertig&text=Meisterbrief%20und%20Bachelor%20sind%20gleichwertig%20%2D%20und%20dies%20ist%20ab%20sofort,das%20Siegel%20des%20Deutschen%20Qualifikationsrahmens.

Beamtenrecht ist eine andere Welt. Das ist nicht polemisch oder aggressiv gemeint, ohne Studium hast du einfach keine Chance. Ich gebe dir nicht einmal das eine Prozent, das Bastel dir eingeräumt hat. Vergiss Bachelor Professional und Qualifikationsrahmenpläne, Laufbahnrecht ist hier die einzig einschlägige Erkenntnisquelle.

Amtsschimmel

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Antw:Bundesbeamter
« Antwort #22 am: 19.04.2023 21:36 »
Ja, Einstieg war als "anderer Bewerber". Nach kurzer Rücksprache mit meinem Abteilungsleiter soll auch aus E11 dann A11 werden, aber letztendlich entscheidet das die Personalabteilung. Nun ja... ich lass die dinge auf mich zukommen.

Dein Abteilungsleiter hat hier leider ungetrübt von jeder Sachkenntnis gesprochen, was ihn nicht gerade in einem positiven Licht als Führungskraft erscheinen lässt.

Bedenke aber auch immer, dass du Stelle und Kopf abstrahieren musst. Die Stelle wird vielleicht in einen Dienstposten mit Planstelle A11 dahinter umgewandelt. Du bringst aber nicht die persönlichen Voraussetzungen mit, entsprechend dieser Dienstpostenwertigkeit verbeamtet zu werden.

Amtsschimmel

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Antw:Bundesbeamter
« Antwort #23 am: 24.04.2023 19:58 »
Darf man fragen, wie es weiterging?

appr0xi

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Antw:Bundesbeamter
« Antwort #24 am: 27.04.2023 12:37 »
Dann wird er halt mit A9 eingestellt und direkt in die Aufstiegs-Schulungs-Maschinerie gesteckt. Und schwupps kann auch jemand mit Hauptschulabschluss A14 werden. Alles schon mehrfach erlebt, gesehen, begleitet und bestaunt.

@ThreadAutor: ich wünsche dir viel Erfolg in deiner Beamtenlaufbahn. Wird schon klappen.
Ich jedenfalls finde die meisten hier engstirnig. Typische Beamte und Paragraphenreiter.
Aber das ist halt der Unterschied zwischen Verwaltung und Technik/IT. Das merke ich jeden Tag.

Amtsschimmel

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Antw:Bundesbeamter
« Antwort #25 am: 27.04.2023 14:17 »
Und du bist dann der mit dem Q an der Akte. 😁
Dann wird er halt mit A9 eingestellt und direkt in die Aufstiegs-Schulungs-Maschinerie gesteckt. Und schwupps kann auch jemand mit Hauptschulabschluss A14 werden. Alles schon mehrfach erlebt, gesehen, begleitet und bestaunt.

@ThreadAutor: ich wünsche dir viel Erfolg in deiner Beamtenlaufbahn. Wird schon klappen.
Ich jedenfalls finde die meisten hier engstirnig. Typische Beamte und Paragraphenreiter.
Aber das ist halt der Unterschied zwischen Verwaltung und Technik/IT. Das merke ich jeden Tag.

TheBr4in

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Antw:Bundesbeamter
« Antwort #26 am: 27.04.2023 14:18 »
Dann wird er halt mit A9 eingestellt und direkt in die Aufstiegs-Schulungs-Maschinerie gesteckt. Und schwupps kann auch jemand mit Hauptschulabschluss A14 werden. Alles schon mehrfach erlebt, gesehen, begleitet und bestaunt.

@ThreadAutor: ich wünsche dir viel Erfolg in deiner Beamtenlaufbahn. Wird schon klappen.
Ich jedenfalls finde die meisten hier engstirnig. Typische Beamte und Paragraphenreiter.
Aber das ist halt der Unterschied zwischen Verwaltung und Technik/IT. Das merke ich jeden Tag.

Klar, Hauptschule, A14. Passiert täglich.

Er kann nicht mal A9g bekommen, da er dafür die Voraussetzungen nicht erfüllt. Das hat absolut null mit Paragraphenreiten zu tun, sondern mit Antworten die an der Realität orientiert sind. Das was Du von Dir gibst ist Stoff für eine Märchenstunde. Ich wette es gibt nicht einen einzigen Menschen der eine Karriere gemacht hat die Du hier vorgibst mehrmals erlebt zu haben.

Und selbst wenn würde das wie lange dauern? 10 Jahre? Hauptschulabschluss zu Abitur dauert ca. 4 Jahre. Danach folgt 3 Jahre Bachelor. Dann nochmal mindestens 2 - 2,5 Jahre Master. Und das dann alles am Stück geplant, ohne Pausen.

Klar. Sehe ich ständig. So wie ich ständig solche Trolls in diesem Forum sehe wie Dich.

der Kardinal

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Antw:Bundesbeamter
« Antwort #27 am: 27.04.2023 21:35 »
Guten Abend,

also die Woche war mein Personalbearbeiter vorort und es gab ein Personalgespräch. Wie ihr schon gesagt habt, gibt es leichte Abweichungen bezüglich E11/A11 mit meinem beruflichen Werdegang.

Ich werde rückwirkend auf E10 zurückgestuft aufgrund fehlender Erfahrung bzw. wegen fehlender Qualifikation. Der Fehler lag aber am BAPers. Bei mir werden nur 3 Jahre Ingenieurtätigkeiten anerkannt. Jedoch erhalte ich keine finanziellen Nachteile, weil durch die Herabstufung parallel meine Fachkräftezulage erhöht wird (plus mimus null).

Ende nächstes Jahr komme ich aber auf 5 Jahre Ingenieurerfahrung und werde dann wieder in die E11 gestuft.
Bezüglich der Verbeamtung zu A11 wollte er keine verbindliche Aussage treffen, da er nur für den öffentlichen Dienst zuständig ist. Aber er weiß, das wir alle in der Abteilung unsere Besoldungsstufe übernehmen werden.

Ich werde natürlich jetzt den zuständigen Sachbearbeiter zu einer Stellungnahme bitten, damit hier Klarheit entsteht.

Soweit ich gehört habe ist das auch möglich von E11 zu A11, wenn ich von außerhalb komme und ebend 5 Jahre Ingenieurtätigkeiten nachweisen kann trotz Techniker.

Bezüglich meiner eigentlichen Frage werde ich mich der Debeka zuwenden, um einen Überblick zu erhalten.

tochris06

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Antw:Bundesbeamter
« Antwort #28 am: 27.04.2023 22:04 »
Guten Abend,

also die Woche war mein Personalbearbeiter vorort und es gab ein Personalgespräch. Wie ihr schon gesagt habt, gibt es leichte Abweichungen bezüglich E11/A11 mit meinem beruflichen Werdegang.

Ich werde rückwirkend auf E10 zurückgestuft aufgrund fehlender Erfahrung bzw. wegen fehlender Qualifikation. Der Fehler lag aber am BAPers. Bei mir werden nur 3 Jahre Ingenieurtätigkeiten anerkannt. Jedoch erhalte ich keine finanziellen Nachteile, weil durch die Herabstufung parallel meine Fachkräftezulage erhöht wird (plus mimus null).

Ende nächstes Jahr komme ich aber auf 5 Jahre Ingenieurerfahrung und werde dann wieder in die E11 gestuft.
Bezüglich der Verbeamtung zu A11 wollte er keine verbindliche Aussage treffen, da er nur für den öffentlichen Dienst zuständig ist. Aber er weiß, das wir alle in der Abteilung unsere Besoldungsstufe übernehmen werden.

Ich werde natürlich jetzt den zuständigen Sachbearbeiter zu einer Stellungnahme bitten, damit hier Klarheit entsteht.

Soweit ich gehört habe ist das auch möglich von E11 zu A11, wenn ich von außerhalb komme und ebend 5 Jahre Ingenieurtätigkeiten nachweisen kann trotz Techniker.

Bezüglich meiner eigentlichen Frage werde ich mich der Debeka zuwenden, um einen Überblick zu erhalten.

Vielleicht liege ich ja gerade falsch, aber die Eingruppierung hat nichts mit der Berufserfahrung zu tun. Im TVöD gibt es kein Laufbahnprinzip. Die Eingruppierung hängt ausschließlich mit der Tätigkeit auf dem DP zusammen. Du kannst also nur anders Eingruppiert werden, wenn die TD angepasst wird. Und das ist nur der Fall, wenn sich die Tätigkeit ändert.
Aber BAPers passt ins Bild. Direkt Widerspruch und Klage einreichen. Die verlieren eigentlich alle Prozesse. Die Personalbearbeitung ist ein Trauerspiel und Leistungsträger wandern in andere Geschäftsbereiche.

Und eine Übernahme zu A11 wird schwierig...

Bastel

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Antw:Bundesbeamter
« Antwort #29 am: 28.04.2023 00:50 »

Soweit ich gehört habe ist das auch möglich von E11 zu A11, wenn ich von außerhalb komme und ebend 5 Jahre Ingenieurtätigkeiten nachweisen kann trotz Techniker.
.

Quelle?