Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Was sind Beschäftigungszeiten?

<< < (2/2)

jorgk37:
Mir klingt die Anfrage doch sehr 'Uni-mässig'. Ggf. wirst Du also genauer in das Wissenschaftszeitvertragsgesetz schauen müssen
(zB hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wissenschaftszeitvertragsgesetz
https://www.bmbf.de/bmbf/de/forschung/wissenschaftlicher-nachwuchs/wissenschaftszeitvertragsgesetz/wissenschaftszeitvertragsgesetz_node.html
https://www.gesetze-im-internet.de/wisszeitvg/BJNR050610007.html )

I.d.R. haben Leute die sich prima im TVöD auskennen (bzw. im Arbeitsrecht dazu) nicht unbedingt Ahnung von den Regelungen (Abweichungen) wie sie für Uni's gelten (sorry, wenn sich nun jemand auf die Füsse getreten fühlt).

Im Wikipedia Artikel zum Vorgänger-Gesetz (Hochschulrahmengesetz)
https://de.wikipedia.org/wiki/Hochschulrahmengesetz
steht auch etwas zum Stichwort 'Kettenverträge'.

NewIn:
Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Mir ist klar dass Kettenarbeitsverträge und Beschäftigungszeiten zwei verschiedene Dinge sind jedoch können sie eben aufeinander aufbauen.

Eben dieses Wissenschaftszeitvertragsgesetz macht es nicht einfach. In vielen Beispielen über Beschäftigungszeiten und Kettenarbeitsverträge habe ich aber jetzt noch nie etwas zu vorherigen hinzugerechneten studentischen Verträgen gelesen. Die Annahme dürfte also wohl sein dass studentische Tätigkeiten doch nicht hinzugerechnet werden.

MoinMoin:

--- Zitat von: NewIn am 22.04.2023 07:52 ---Vielen Dank für die Antwort aber ich muss zugeben dies ist noch etwas kryptisch für mich.

Folgende Annahme: Man arbeitet als Student im Studium fast gleich von Anfang an in einem Institut und hat somit 4 Jahre Beschäftigunszeit. Jetzt macht man dort vielleicht nun seinen PhD mit mehreren Arbeitsverträgen und braucht dafür 5 Jahre. Eine PostDoc Stelle wird angeboten aber nun beginnt das Problem. Man war insgesamt bereits 9 Jahre beschäftigt. Jetzt gibt es z.B vom Arbeitsgericht im Jahr 2012 eine Entscheidung dass Kettenbefristungen nicht erlaubt sind. Dies kann auch bei Beschäftigunsverhältnissen mit mehreren kurzen Arbeitsverträgen greifen die insgesamt über 10 Jahre gehen. Sollten die 4 Jahre im Studium zählen dann bleibt nur noch 1 Jahr bevor der Arbeitnehmer evtl sich auf unbefristet einklagen könnte. Zählen die 4 Jahre nicht dann blieben noch 5 Jahre.

--- End quote ---
Das ist doch mEn nur ein Problem, wenn man via Wissenschaftszeitvertragsgesetz oder via TzBfG und sachgrundloser Befristung einen Vertrag machen will/muss.
Mit Sachgrund (z.B. Drittmittelprojekte) kann man beliebig lange und oft Verträge machen.
So kenne ich es zumindest aus meiner Vergangenheit (habe über 20 Jahre mit befristeten Verträge mich durch die Republik geforscht)

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version