Autor Thema: Versetzung auf andere Stelle  (Read 1282 times)

Entenbauer

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Versetzung auf andere Stelle
« am: 19.04.2023 10:29 »
Guten Tag zusammen,

Zu Beginn kurz meine Ausgangsposition:
Ich habe einen unbefristeten Vertrag nach E11. Vor ca. einem Jahr habe ich mich auf eine E13 Stelle beworben. Mein aktuell höchster Bildungsabschluss ist ein Bachelor. In der Ausschreibung war ein Master Abschluss zwar gewünscht, jedoch nicht gefordert. Das Bewerbungsverfahren war intern, ich war der einzige Bewerber und habe die Stelle bekommen.

Vertragliches:
Die Stelle ist befristet. Um meine "Unbefristetheit" nicht zu verlieren, wurde ich ohne neuen Arbeitsvertrag auf die E13 Stelle versetzt und werde mit Ablauf der Stelle wieder auf meine alte Stelle gesetzt. Im Schreiben zur Versetzung wurde mir dann eröffnet, dass ich nur E12 erhalte, da ich die persönlichen Veraussetzungen für E13 nicht erfülle. Auf meiner Gehaltsabrechnung wird das als E11 mit Zulage nach E12 ausgewiesen.

Mein Anliegen:
Die E12 habe ich damals mürrisch hingenommen. Nun stelle ich mir aber langsam doch die Frage, ob das zulässig ist. Habe ich ein Recht darauf, auf einer E13 Stelle auch nach E13 bezahlt zu werden? Wenn ja, wie könnte ich das einfordern?

Vielen Dank schon mal für eure Meinungen.

Organisator

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Antw:Versetzung auf andere Stelle
« Antwort #1 am: 19.04.2023 10:49 »
Bei Nichtvorliegen einer Voraussetzung in der Person, hier der Bildungsabschluss, erfolgt die Eingruppierung eine Entgeltgruppe niedriger. Vgl. TVöD.

Da die Tätigkeit nur vorübergehend übertragen wurde, erfolgt keine Änderung der Eingruppierung, sondern es entsteht lediglich ein Anspruch auf eine entsprechende Zulage.

Insoweit handelt dein AG tarifkonform.

MoinMoin

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Antw:Versetzung auf andere Stelle
« Antwort #2 am: 20.04.2023 20:12 »
Habe ich ein Recht darauf, auf einer E13 Stelle auch nach E13 bezahlt zu werden? Wenn ja, wie könnte ich das einfordern?
Sofern in die EGO zu deiner 13er Stelle den sonstigen Beschäftigten beinhaltet, müsstest du nachweisen, dass du ein sB bist und du somit in der EG13 eingruppiert bist.
Ich tendiere aber stakr dazu, dass der AG (wie von O. dargestellt) alles richtig macht und du keinen Grund hast mürrisch zu sein.