Autor Thema: Verständnisfrage nach Antrag auf Höhhergruppierung von E9a auf E10  (Read 2211 times)

sonar

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Ich habe mittlerweile vor über einem Jahr (Anfang März 2022) einen formell korrekten Antrag auf Höhergruppierung gestellt, sprich unter klarer Angabe der derzeitigen Eingruppierung E9a auf die E10 rückwirkend datiert zu, eben Anfang März 2022 und für diesen Antrag auch vom Personal eine vom Vorstand unterzeichnete Eingangsbestätigung erhalten (Arbeitgeber ist IT-Dienstleister AöR in Trägerschaft) Nach nun mehr über einem Jahr hin und her, manch einer kennt das Spiel sicher zur Genüge, habe ich jetzt tatsächlich per Mail im März 2023 vom Personal wörtlich die Rückmeldung erhalten "...der Vorstand hat der Höhergruppierung, rückwirkend ab dem 01.10.2022 zugestimmt."

Soweit so gut, jetzt hat es sich aber so ergeben, dass zum Jahreswechsel scheinbar alle Stellen die vorher bei uns in der Abteilung E10 waren, im neuen Stellenplan 2023 nur 'noch' mit einer E9c geführt/geplant werden und dies so vom Verwaltungsrat (den Trägern) im Wirtschaftsplan 2023 bestätigt wurde, allerdings hat hier bisher nirgends eine Neubewertung von Stellen o.ä. stattgefunden, es scheint dafür derzeit auch keine Ambitionen zu geben.

Grundsätzlich stellt sich mir jetzt die Frage, der Antrag ist wie oben beschrieben für eine E10 gestellt und ebenfalls wie oben beschrieben habe ich im Wortlaut die Rückmeldung vom Personal erhalten, die können jetzt doch nicht allen Ernstes mit einer E9c um die Ecke kommen, oder? Nach meinem Verständnis hätte mein Antrag dann doch eher formell mit dem Hinweis abgelehnt werden müssen, ich könne einen neuen auf Höhhergruppierung in die E9c stellen, richtig?

Vielleicht hat ja jemand schon ähnliche Erfahrungen machen können, bin gespannt was Ihr als Community hiervon haltet.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,864
Ein Antrag auf Höhergruppierung ist gemäß TVöD nicht vorgesehen. Man ist entsprechend der übertragenen Tätigkeiten eingruppiert. Insofern frage ich mich, was sich hinter dem "formell korrekten Antrag" verbirgt. Welche Formalie sieht einen solchen Antrag vor?

Kühlschrank

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 113
Einen solchen "Antrag auf Höhergruppierung" gibt es nicht. Es könnte höchstens "beantragt" werden die Tätigkeiten einer Stelle neu bewerten zu lassen, da sich bspw. einige Änderungen zu den ursprünglichen auszuübenden Tätigkeiten ergeben haben.

Hast du denn eine aktuelle Beschreibung deiner auszuübenden Tätigkeiten erhalten?
Bist du dir sicher, dass tatsächlich keine Neubewertung von Stellen stattgefunden hat? Andererseits kann man in einen Stellenplan auch viel reinschreiben...

Hast du eine konkrete Aussage erhalten wie deine Stelle bewertet ist?

McOldie

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 669
Für eine Höhergruppierung bedarf es keines Antrages. Der Arbeitnehmer ist entsprechend seiner übertragenen Tätigkeit eingruppiert (=Tarifautomatik).
Um das entsprechende Gehalt zu erhalten, muss man - zur Wahrung der Ausschlussfrist -seinen Anspruch auf das Entgelt der entsprechenden Entgeltgruppe schriftlich geltend machen. Dieses beutet, dass man hier den Anspruch auf das monatliche Entgelt nach E 10 geltend machen muss. Ob hier der vorliegende Höhergruppierungsantrag dieses umfasst kann ich nicht beurteilen.  Wenn hier der Anspruch auf ein Entgelt nach E 10 formell richtig  geltend gemacht wurde, würde dies m.E. auch einen Anspruch auf Engelt nach 9c umfassen. Der Arbeitgeber hat hier aber im März 23 mitgeteilt, dass nur ab 1.10.22 (d.h. 6 Monate rückwirkend)ein höheres Entgelt gezahlt wird. Dies wäre aber nur zulässig, wenn die übertragene Tätigkeit erst ab 1.10.22 den höheren Tätigkeitsmerkmalen entspricht.
Es gibt hier also einiges aufzuklären.

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,558
Richtig. Deshalb kannst du schon froh sein, dass dein "Antrag" dazu führte, dass die Personalabteilung deine Eingruppierung überhaut überprüft hat.

Da man immer korrekt eingruppiert ist, haben irgendwelche Stellenpläne, Wirtschaftsräte oder - pläne keinen Einfluss darauf. Lediglich könnte der AG seine Rechtsmeinung über die Eingruppierung korrigiert haben.

Da es rechtlich keinen solchen Antrag gibt und man eben anhand der übertragenen Tätigkeiten eingruppiert ist, kann letztendlich nur eine Eingruppierungsfeststellungsklage Klarheit darüber schaffen, sofern ein Dissens darüber vorliegt.

sonar

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Was ich gemacht habe ist ein Schreiben mit folgendem Inhalt aufzusetzen und es dann persönlich im Personalbüro abzugeben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin in der Entgeltgruppe 9a TVöD eingruppiert und meine Tätigkeit weist Merkmale auf, welche einer höheren Entgeltgruppe im TVöD angehören.
Aus diesem Grund beantrage ich eine Höhergruppierung sowie eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe E10 rückwirkend ab dem 01.03.2022.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt meines Antrages schriftlich.


Keine weitere Begründung o.ä. grundlegend beruht der Antrag darauf, dass ich inhaltlich gleiche Tätigkeiten wie meine jetzigen Kollegen auf E10er Stellen wahrnehme und ich überdies noch Aufgaben aus anderen Fachbereichen in Vertretung auf den Tisch habe die ich 'mal eben so' machen "darf". Ich bin 2021 in die jetzige Fachabteilung gewechselt und habe seit dem keine neue Stellenbeschreibung erhalten sondern wurde auf die zu diesem Zeitpunkt noch mit 9a bewertete Stelle umgesetzt, meine im Moment vorliegende Stellenbeschreibung bezieht sich auf eine vorherige Stelle die ebenfalls schon mit einer E9a bewertet war.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,864
Was ich gemacht habe ist ein Schreiben mit folgendem Inhalt aufzusetzen und es dann persönlich im Personalbüro abzugeben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin in der Entgeltgruppe 9a TVöD eingruppiert und meine Tätigkeit weist Merkmale auf, welche einer höheren Entgeltgruppe im TVöD angehören.
Aus diesem Grund beantrage ich eine Höhergruppierung sowie eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe E10 rückwirkend ab dem 01.03.2022.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt meines Antrages schriftlich.


Keine weitere Begründung o.ä. grundlegend beruht der Antrag darauf, dass ich inhaltlich gleiche Tätigkeiten wie meine jetzigen Kollegen auf E10er Stellen wahrnehme und ich überdies noch Aufgaben aus anderen Fachbereichen in Vertretung auf den Tisch habe die ich 'mal eben so' machen "darf". Ich bin 2021 in die jetzige Fachabteilung gewechselt und habe seit dem keine neue Stellenbeschreibung erhalten sondern wurde auf die zu diesem Zeitpunkt noch mit 9a bewertete Stelle umgesetzt, meine im Moment vorliegende Stellenbeschreibung bezieht sich auf eine vorherige Stelle die ebenfalls schon mit einer E9a bewertet war.

Dann hättest du ohne Änderung der übertragenen Tätigkeiten in der neuen Fachabteilung keine neuen Aufgaben wahrnehmen dürfen. Dass du es dennoch getan hast, wäre streng genommen sogar abmahnwürdig.

Sobald dir neue Tätigkeiten übertragen werden, bist du entsprechend dieser Tätigkeiten eingruppiert. Nicht früher, nicht später. Rückwirkend ist dies tariflich nicht möglich, denn rückwirkend können auch keine anderen Tätigkeiten übertragen und somit wahrgenommen werden.

Somit hast du Glück, dass dein Antrag überhaupt betrachtet und zum Anlass genommen wurde, dir höherwertige Tätigkeiten zu übertragen. Wenn du mit der Rechtsmeinung deines Arbeitgebers hinsichtlich der neuen Eingruppierung nicht einverstanden bist, kannst du das von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen, die die Eingruppierung auch feststellt.

Kühlschrank

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 113

Keine weitere Begründung o.ä. grundlegend beruht der Antrag darauf, dass ich inhaltlich gleiche Tätigkeiten wie meine jetzigen Kollegen auf E10er Stellen wahrnehme und ich überdies noch Aufgaben aus anderen Fachbereichen in Vertretung auf den Tisch habe die ich 'mal eben so' machen "darf". Ich bin 2021 in die jetzige Fachabteilung gewechselt und habe seit dem keine neue Stellenbeschreibung erhalten sondern wurde auf die zu diesem Zeitpunkt noch mit 9a bewertete Stelle umgesetzt, meine im Moment vorliegende Stellenbeschreibung bezieht sich auf eine vorherige Stelle die ebenfalls schon mit einer E9a bewertet war.

OK, das bedeutet also du hast bei Übernahme der aktuellen Stelle keinen Überblick über die aktuell auszuübenden Tätigkeiten erhalten?
Wenn die auszuübenden Tätigkeiten deiner direkten Kollegen zu einer Eingruppierung in EG 10 führen und deine Tätigkeiten tatsächlich zu 100% derer entsprechen (Arbeitsvorgänge und Zeitanteile identisch), sollte ebenfalls eine Eingruppierung in EG 10 erfolgen. Unterscheiden sich deine auszuübenden Tätigkeiten und/oder Zeitanteile, könnte die Bewertung anders ausfallen.

Noch ein Wort zu den "Aufgaben aus anderen Fachbereichen in Vertretung":

Hat dir jemand diese Tätigkeiten wirksam übertragen? Wirksam heißt, dass nicht der Bürokollege sagen kann "mach das mal". Spid hatte es immer wie folgt ausgeführt: "Der Arbeitgeber (nicht irgendwelches subalternes Führungspersonal) überträgt wirksam die andere(n) auszuübende(n) Tätigkeit(en)."

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,558
Eine wirksame Geltentmachung deiner Geldansprüche kann ich nicht erkennen.

sonar

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
OK, das bedeutet also du hast bei Übernahme der aktuellen Stelle keinen Überblick über die aktuell auszuübenden Tätigkeiten erhalten?

Nein, nicht schriftlich, ich wusste aber aus Gesprächen mit dem Teamleiter worauf ich mich von den Tätigkeiten her in der Abteilung einlasse, es war auch eine interne Bewerbung samt erneutem 'Vorstellungsgespräch' für die Umbesetzung notwendig.

Noch ein Wort zu den "Aufgaben aus anderen Fachbereichen in Vertretung":

Hat dir jemand diese Tätigkeiten wirksam übertragen? Wirksam heißt, dass nicht der Bürokollege sagen kann "mach das mal". Spid hatte es immer wie folgt ausgeführt: "Der Arbeitgeber (nicht irgendwelches subalternes Führungspersonal) überträgt wirksam die andere(n) auszuübende(n) Tätigkeit(en)."

Ich war in der vorherigen Fachabteilung Service Owner (ohne Vertretung) dieser Aufgaben, die Tätigkeiten sind in Hauptverantwortung gesplittet von mir an nun zwei andere Kollegen übergeben worden. Ich hänge hier aber nach wie vor in der Vertreterrolle und zwar für beide Services fest, dazu gibt es wiederum auch nur eine Absprache zwischen den Fachbereichsleitern das dieser Zustand so aufrechterhalten wird, nichts schriftliches für mich und Gott bewahre vielleicht noch etwas wie ein Zulage obwohl auch dies einmal im Raum stand.  ::)

Schon toll wenn wohl alles irgendwo geregelt ist, es aber bei der Anwendung scheitert.  ::)

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,864
OK, das bedeutet also du hast bei Übernahme der aktuellen Stelle keinen Überblick über die aktuell auszuübenden Tätigkeiten erhalten?

Nein, nicht schriftlich, ich wusste aber aus Gesprächen mit dem Teamleiter worauf ich mich von den Tätigkeiten her in der Abteilung einlasse, es war auch eine interne Bewerbung samt erneutem 'Vorstellungsgespräch' für die Umbesetzung notwendig.

Dann bleibt festzuhalten, dass dein AG in deinem Sinne förderlich gehandelt hat, indem er den "Antrag" zum Anlass einer Höhergruppierung genommen hat. Die im Antrag genannte Entgeltgruppe ist insoweit egal, da sich die Eingruppierung nach den übertragenen Tätigkeiten richtet.

sonar

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Dann bleibt festzuhalten, dass dein AG in deinem Sinne förderlich gehandelt hat, indem er den "Antrag" zum Anlass einer Höhergruppierung genommen hat. Die im Antrag genannte Entgeltgruppe ist insoweit egal, da sich die Eingruppierung nach den übertragenen Tätigkeiten richtet.

Naja, im Moment habe ich vom Personal lediglich eine Mail mit der mir bestätigt wird das meinem Antrag stattgegeben wurde und der Vorgang noch dem Personalrat vorgelegt wird. Ich weiß also letztlich nicht ob nun E10 oder E9c und da ich, nach hier einstimmiger Meinung, mit meinem Antrag und einer Rückmeldung auf diesen bisher Glück hatte, weil sich dem jemand vom Personal überhaupt angenommen hat, muss ich mir wohl nicht viel Hoffnung auf eine E10 machen. Eine Stellen-/Tätigkeitsbeschreibung wird es dann ja mit Glück auch erst geben, wenn die formellen Schritte abgeschlossen sind.  ::)

Da kann ich also vorerst nur wieder abwarten was da kommen mag und derweil schon etwas über den Tellerrand schauen ob noch jemand IT-Fachkräfte sucht.  ;D

Danke für euer Feedback  :)

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,864
Da kann ich also vorerst nur wieder abwarten was da kommen mag und derweil schon etwas über den Tellerrand schauen ob noch jemand IT-Fachkräfte sucht.  ;D

Danke für euer Feedback  :)

Das kann ich nur so unterschreiben, so seltsam wie sich dein AG verhält. Zu erwarten wäre, dass vor der Übernahme der neuen Tätigkeiten klar ist, nach welcher Entgeltgruppe die neue Tätigkeit bezahlt werden soll und dies dann zu Beginn der neuen Tätigkeiten auch umgesetzt wird.

Das von dir abverlangte Nachhaken und Wartenmüssen ist unprofessionell und unseriös seitens des AG.

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,558
Aktenzeichen XY würde berichten: "Leider kein Einzelfall." Manche Personaler scheinen sich persönlich verantwortlich  für die Personalausgaben zu fühlen.

In diesem Sinne so oder so viel Erfolg!