Ich habe mittlerweile vor über einem Jahr (Anfang März 2022) einen formell korrekten Antrag auf Höhergruppierung gestellt, sprich unter klarer Angabe der derzeitigen Eingruppierung E9a auf die E10 rückwirkend datiert zu, eben Anfang März 2022 und für diesen Antrag auch vom Personal eine vom Vorstand unterzeichnete Eingangsbestätigung erhalten (Arbeitgeber ist IT-Dienstleister AöR in Trägerschaft) Nach nun mehr über einem Jahr hin und her, manch einer kennt das Spiel sicher zur Genüge, habe ich jetzt tatsächlich per Mail im März 2023 vom Personal wörtlich die Rückmeldung erhalten "...der Vorstand hat der Höhergruppierung, rückwirkend ab dem 01.10.2022 zugestimmt."
Soweit so gut, jetzt hat es sich aber so ergeben, dass zum Jahreswechsel scheinbar alle Stellen die vorher bei uns in der Abteilung E10 waren, im neuen Stellenplan 2023 nur 'noch' mit einer E9c geführt/geplant werden und dies so vom Verwaltungsrat (den Trägern) im Wirtschaftsplan 2023 bestätigt wurde, allerdings hat hier bisher nirgends eine Neubewertung von Stellen o.ä. stattgefunden, es scheint dafür derzeit auch keine Ambitionen zu geben.
Grundsätzlich stellt sich mir jetzt die Frage, der Antrag ist wie oben beschrieben für eine E10 gestellt und ebenfalls wie oben beschrieben habe ich im Wortlaut die Rückmeldung vom Personal erhalten, die können jetzt doch nicht allen Ernstes mit einer E9c um die Ecke kommen, oder? Nach meinem Verständnis hätte mein Antrag dann doch eher formell mit dem Hinweis abgelehnt werden müssen, ich könne einen neuen auf Höhhergruppierung in die E9c stellen, richtig?
Vielleicht hat ja jemand schon ähnliche Erfahrungen machen können, bin gespannt was Ihr als Community hiervon haltet.