Autor Thema: Wechsel von Land zu Bunde Anerkennung Dienstalters- bzw. Erfahrungsstufen  (Read 2871 times)

Alastar

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Hallo,

im Moment bin ich vom Land Niedersachsen zu einer Bundesbehörde mit dem Ziel der Versetzung abgeordnet.

Ich habe mit 31 mein Studium als Beamter angefangen. Nach erfolgreichen Abschluss bin ich nach dem Besoldungssdienstalter (BDA) eingestuft worden.
Nach den glorreichen Klagen und der damit verbundenen Einführung der Erfahrungsstufen frage ich mich, wie der Bund die Einstufung vornehmen wird. Meine Stufen wurden nach einer Günstigerprüfung vom Land beibehalten. Aktuell werden mir nach dem BDA 24 Jahre angerechnet. Mit der Anrechnung nach den Erfahrungsstufen wären es ja nur 14 Jahre.   
Kennt sich da jemand mit aus?

Simba

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Moin moin.

Bei jedem Wechsel von einem Land zum Bund wirst du durch den Bund komplett neu berechnet.
Du wirst wie beschrieben in der Erfahrungsstufe landen, die der Anzahl deiner tatsächlich geleisteten Jahre (ab Beamter auf Probe) + ggfs. förderliche Jahre von draußen.

Sollte finanziell eine Differenz zu deinen alten Bezügen entstehen, dann erhältst du eine Ausgleichszulage gem.
§ 19b BBesG.

Bundesbesoldungsgesetz
§ 19b Besoldung bei Wechsel in den Dienst des Bundes
(1) Verringert sich auf Grund einer Versetzung, die auf Antrag erfolgt, die Summe aus dem Grundgehalt, den grundgehaltsergänzenden Zulagen und der auf diese Beträge entfallenden Sonderzahlung, ist eine Ausgleichszulage zu gewähren. Dies gilt nicht für einen Wechsel in die Besoldungsgruppe W 2 oder W 3.
(2) Die Ausgleichszulage bemisst sich nach dem Unterschied zwischen den Summen nach Absatz 1 in der bisherigen Verwendung und in der neuen Verwendung zum Zeitpunkt der Versetzung. Sie verringert sich bei jeder Erhöhung des Grundgehaltes um ein Drittel des Erhöhungsbetrages.
(3) Bei einer Versetzung aus dienstlichen Gründen, einer Übernahme oder einem Übertritt gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. Zur Bestimmung der Ausgleichszulage ist in diesen Fällen auch eine in der bisherigen Verwendung nach Landesrecht gewährte Ausgleichszulage oder eine andere Leistung einzubeziehen, die für die Verringerung von Grundgehalt und grundgehaltsergänzenden Zulagen zustand. Die Ausgleichszulage nach den Sätzen 1 und 2 ist ruhegehaltfähig, soweit sie ruhegehaltfähige Dienstbezüge ausgleicht. Als Bestandteil der Versorgungsbezüge verringert sie sich bei jeder auf das Grundgehalt bezogenen Erhöhung der Versorgungsbezüge um ein Drittel des Erhöhungsbetrages.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend beim Eintritt eines Richters in ein Dienstverhältnis nach § 1 Absatz 1 Nummer 1.

Kurhesse

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Ich denke mal rein praktisch wird die Zulage wohl nie gezahlt, zum einem ist der Bund (besser das entsprechende Gesetz) großzügig was Erfahrungen angeht und zum anderen ist die Bundesbesoldung meist deutlich höher.

Was manche Länder machen ist schon fast eine Frechheit, ich wäre bei einem Wechsel zum Land Hessen z.B. von Stufe 5 beim Bund in die Stufe 1 beim Land gefallen, weil Hessen zum Teil nur Zeiten anrechnet, die wirklich in der Laufbahn im öD geleistet wurden, externe Zeiten überhaupt nicht.

Und dann wundern wenn man Posten nicht besetzt bekommt.

Simba

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Komplett falsch!

Ich bekomme die Ausgleichszulage selber.
Ich war vorher Landesbeamter und wie viele Andere auch war ich noch ursprünglich in Dienstaltersstufen eingestellt worden, die dann noch 1:1 zu Erfahrungsstufen umgeschrieben.

Beim Wechsel wurde dann die tatsächliche Erfahrungszeit berechnet.
Ohne Vorbereitungsdienst, ohne Ausbildung, ohne Studium etc..

Desweiteren gibt es Bundesbehörden wie den Zoll, der nur im Eingangsamt A7 und A9g Beamte übernimmt.

Ich kenne zig Kollegen mit der Ausgleichszulage!

Und die Bundesbesoldung ist besser?

Das ist zumindest derzeit absolut nicht der Fall.

Alastar

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Hi,

danke für die Rückmeldung. Die Ausgleichzulage kannte ich bisher noch nicht. Wird wohl auch nur beim Bund so umgesetzt.