Autor Thema: Angestellt ab 1.5. - gibt es die Sonderzahlungen lt. neuem Vertrag dann auch ?  (Read 2506 times)

NickyF

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Hallo,

gelten die neu zu vereinbarenden Sonderzahlungen auch für Angestellte, die jetzt erst eingestellt werden ? Also bekomme ich die Sonderzahlung 1250 EUR (wenn so beschlossen) im Juni, obwohl im im Mai erst anfange oder gilt das nur für die, die zum 1.1. schon beschäftigt waren ? Wäre ja ein nettes Bonbon gleich zu Beginn.
Bei der Jahressonderzahlungen gibt es da ja auch Grenzen, daher meine Frage ob das hier auch so sein wird. Danke

FearOfTheDuck

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Hallo,

gelten die neu zu vereinbarenden Sonderzahlungen auch für Angestellte, die jetzt erst eingestellt werden ? Also bekomme ich die Sonderzahlung 1250 EUR (wenn so beschlossen) im Juni, obwohl im im Mai erst anfange oder gilt das nur für die, die zum 1.1. schon beschäftigt waren ? Wäre ja ein nettes Bonbon gleich zu Beginn.
Bei der Jahressonderzahlungen gibt es da ja auch Grenzen, daher meine Frage ob das hier auch so sein wird. Danke

Das kann dir noch niemand wirklich sagen. Zuerst müssen die Tarifverhandlungen erfolgreich abgeschlossen sein und dann kommt es darauf an, welche Bedingungen für die einzelnen Punkte festgelegt, bzw. in den nachstehenden Redaktionsverhandlungen bestimmt werden.

ChrisK

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Fearoftheduck hat völlig Recht. Zuallererst müssen die Tarifverhandlungen mal abgeschlossen werden. Und wenn es so weit ist, dann schaut man nochmal nach. Bzw. werden die Infos dann auch für alle verständlich veröffentlicht.

Aktuell ist es einfach so: "Wir fordern xyz. Das bekommen wir vielleicht." Die Arbeitgeberseite kann aber immer noch mauern. Auch aus dem einfachen Grund heraus, dass je später die einwilligen, umso später sie auch zahlen müssen.

NickyF

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Hallo,

gelten die neu zu vereinbarenden Sonderzahlungen auch für Angestellte, die jetzt erst eingestellt werden ? Also bekomme ich die Sonderzahlung 1250 EUR (wenn so beschlossen) im Juni, obwohl im im Mai erst anfange oder gilt das nur für die, die zum 1.1. schon beschäftigt waren ? Wäre ja ein nettes Bonbon gleich zu Beginn.
Bei der Jahressonderzahlungen gibt es da ja auch Grenzen, daher meine Frage ob das hier auch so sein wird. Danke

Das kann dir noch niemand wirklich sagen. Zuerst müssen die Tarifverhandlungen erfolgreich abgeschlossen sein und dann kommt es darauf an, welche Bedingungen für die einzelnen Punkte festgelegt, bzw. in den nachstehenden Redaktionsverhandlungen bestimmt werden.

Also wenn ich den neuen Vertragsentwurf nun lese, bekommt nach diesem jeder der zum 1.5. im TVÖD-VKA beschäftigt ist, die Sonderzahlung Junin von 1240 EUR. Es geht daraus nicht hervor, dass es anteilig nach Beschäftigungsmonaten zwischen Jan-Juni gezahlt wird,. Also der Neuling, der zum 1.5. anfängt bekommt die volle Leistung und die langjährige Kollegin, die zum 30.4. in Rente geht, bekommt nichts ?

Börnie

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Für die Inflationsausgleichsprämie wird es keine Redaktionsverhandlungen geben, da für diese direkt ein sofort wirksamer TV abgeschlossen wurde.
In § 2 Abs. 1 TV Inflationsausgleich ist als Stichtag der 1.5. für das Bestehen des Arbeitsverhältnis festgesetzt, d.h. alle die zum 1.5. angestellt sind, bekommen die 1.240 EUR in voller Höhe (§ 24 Abs. 2 TVöD gilt, als TZ-Beschäftige anteilig ;). Also haben alle, die am 30.04. das Arbeitsverhältnis beendet haben, keinen Anspruch auf die einmalige Inflationsausgleichsprämie. Eine anteilige Zahlung ist nicht vorgesehen. So ist das nunmal mit Stichtagsregelungen. Mal hat man Glück, mal hat man Pech.

Iselith

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Hallo,

gelten die neu zu vereinbarenden Sonderzahlungen auch für Angestellte, die jetzt erst eingestellt werden ? Also bekomme ich die Sonderzahlung 1250 EUR (wenn so beschlossen) im Juni, obwohl im im Mai erst anfange oder gilt das nur für die, die zum 1.1. schon beschäftigt waren ? Wäre ja ein nettes Bonbon gleich zu Beginn.
Bei der Jahressonderzahlungen gibt es da ja auch Grenzen, daher meine Frage ob das hier auch so sein wird. Danke

Das kann dir noch niemand wirklich sagen. Zuerst müssen die Tarifverhandlungen erfolgreich abgeschlossen sein und dann kommt es darauf an, welche Bedingungen für die einzelnen Punkte festgelegt, bzw. in den nachstehenden Redaktionsverhandlungen bestimmt werden.

Also wenn ich den neuen Vertragsentwurf nun lese, bekommt nach diesem jeder der zum 1.5. im TVÖD-VKA beschäftigt ist, die Sonderzahlung Junin von 1240 EUR. Es geht daraus nicht hervor, dass es anteilig nach Beschäftigungsmonaten zwischen Jan-Juni gezahlt wird,. Also der Neuling, der zum 1.5. anfängt bekommt die volle Leistung und die langjährige Kollegin, die zum 30.4. in Rente geht, bekommt nichts ?


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