Autor Thema: Gibt es in BW die Vorarbeiterzulage?  (Read 1051 times)

LL42

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Gibt es in BW die Vorarbeiterzulage?
« am: 20.04.2023 13:00 »
Hallo,

gibt es in BW eine Vorarbeiterzulage für Mitarbeiter des Bauhofs (Eingruppierung gem. handwerkliche Tätigkeiten)? Falls ja, Mitteilung Rechtsgrundlage event. Höhe der Zulage wäre super.

Besten Dank im Voraus.

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Antw:Gibt es in BW die Vorarbeiterzulage?
« Antwort #1 am: 20.04.2023 13:26 »
10% vom Bruttogrundgehalt bei uns.

LL42

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Antw:Gibt es in BW die Vorarbeiterzulage?
« Antwort #2 am: 20.04.2023 14:16 »
Rechtsgrundlage?

LL42

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Antw:Gibt es in BW die Vorarbeiterzulage?
« Antwort #3 am: 20.04.2023 15:03 »
Ergibt sich wohl aus § 4 I Bezirkslohntarifvertrag Nr. 5 G:

§4 Vorarbeiterzulage
(1) Arbeiter, die vom Arbeitgeber zum Vorarbeiter bestellt wurden, weil sie andere Arbeiter (mindestens zwei) zu beaufsichtigen haben, erhalten eine Vorarbeiterzulage von 10 v. H. des Monatstabellenlohnes der Stufe 1 der jeweiligen Lohngruppe oder des auf die Arbeitsstunde umgerechneten Monatstabellenlohnes der Stufe 1 der jeweiligen Lohngruppe.

Kann mir jemand beantworten, ob der Bezirkslohntarifvertrag überhaupt noch anwendbar ist bzw. ob dieser auf einen neu eingestellten (also nicht übergeleiteten) Mitarbeiter angewandt werden kann?