Hallo zusammen,
verstehe ich § 34 Abs. 3 Satz 3 TVöD richtig, dass wenn ich zuvor bspw. bereits 4 Jahre bei einem Arbeitgeber im öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) beschäftigt war und weitere 4 Jahre bei einem anderen öffentlichen Arbeitgeber bin (ebenfalls TVöD-VKA) und nun kündigen möchte, dass ich dann von einer Beschäftigungszeit von insgesamt 8 Jahre ausgehen muss und somit gemäß § 34 Abs. 1 TVöD die Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende beträgt?
Komischerweise wird auf der anderen Seite in § 34 Abs. 3 Satz 1 TVöD wiederum nur von "demselben" Arbeitgeber gesprochen, Satz 3 weicht dies aber ja dann wieder auf!?
Grüße und danke