Autor Thema: Kündigungsfrist nach TVÖD-VKA bei öD-Arbeitgeberwechsel  (Read 977 times)

Peace1487

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Hallo zusammen,

verstehe ich § 34 Abs. 3 Satz 3 TVöD richtig, dass wenn ich zuvor bspw. bereits 4 Jahre bei einem Arbeitgeber im öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) beschäftigt war und weitere 4 Jahre bei einem anderen öffentlichen Arbeitgeber bin (ebenfalls TVöD-VKA) und nun kündigen möchte, dass ich dann von einer Beschäftigungszeit von insgesamt 8 Jahre ausgehen muss und somit gemäß § 34 Abs. 1 TVöD die Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende beträgt?

Komischerweise wird auf der anderen Seite in  § 34 Abs. 3 Satz 1 TVöD wiederum nur von "demselben" Arbeitgeber gesprochen, Satz 3 weicht dies aber ja dann wieder auf!?

Grüße und danke

Peace1487

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Ok danke für die schnelle Antwort.

Aber wofür ist dann § 34 Abs. 3 Satz 3 TVöD überhaupt relevant, wenn nicht für die Kündigungsfrist? Für den warmen Händedruck nach 40 Dienstjahren?

Peace1487

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Ah ok, alles klar. Vielen Dank für die schnellen und fundierten Antworten :)

Peace1487

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Stimmt, danke für den Hinweis. Ich muss schauen, dass ich davor wegkomme, um eine kürzere Kündigungsfrist zu haben :D

Da wird einem ja das Leben schwer gemacht, wenn man wechseln will... der neue Arbeitgeber hat ja auch nicht unbedingt Lust so lange zu warten, insbesondere wenn man grad knapp das Quartalsende verpasst haben sollte  :-\

FearOfTheDuck

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Naja, die Kündigungsfristen dürften ja alle AG kennen. Dementsprechend müssen sich auch alle AG entsprechend darauf einstellen. Der AN kann seine Kündigungsfrist einfach bestimmen und so dem neuen AG gegenübertreten.

Daneben bliebe auch die Möglichkeit, einen anderen Zeitpunkt zur Beendigung des AV mit dem AH zu verhandeln.