Autor Thema: Geeignete Master für Dipl.Verwaltungswirte (FH) und LL.B.  (Read 3071 times)

Eukaryot

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Hallo zusammen,

welche Masterabschlüsse haltet Ihr für einen verbeamteten Dipl.-Verwaltungswirt (FH) - entspricht einem LL.B. - grundsätzlich für geeignet, um die langfristig eine Chance in einem externen Aufstiegsverfahren für den hD zu haben?

Um dies herauszubekommen habe ich einerseits in einigen (vorwiegend Bundes-) Behörden gefragt, welche Abschlüsse gesucht werden und andererseits von Hochschulen prüfen lassen, für welche berufsbegleitenden Studiengänge eine Zulassung möglich ist.

Die Auskünfte nicht weniger Personaler waren eher ernüchternd. Für viele Personaler gilt einzig ein Master of Public Administration als konsekutiv (also als passend zum Grundstudium). Gleichzeitig gab es den Hinweis, dass der kaum extern ausgeschrieben wird. Vereinzelt gab es den Hinweis, dass die Anforderungen für Abschlüsse in Wirtschaftsfächern weniger streng seien.

Zudem bekam ich oft zu hören, dass FH-Master nicht anerkannt werden können, wohl aber Abschlüsse an Hochschulen und Universitäten. Doch seit dem Bologna-Prozess gibt es keine Abgrenzung mehr zwischen Fachhochschulen und Hochschulen. Universitäten heben sich meist durch ihr Promotions- und Habilitationsrecht ab. Über dieses verfügen nur wenige Fachhochschulen und Hochschulen. Dafür bieten diese fast keine berufsbegleitenden Studiengänge an. In den letzten Jahren benennen sich reihenweise FHs aus Imagegründen in Hochschulen um ohne etwas an ihrer Zertifizierung oder den Konzepten ändern zu müssen.

Von Seiten der Hochschulen sind insbesondere diese Studiengänge möglich:

Master of Public Administration (MPA) und Master of Public Management (MPM)
Master of Laws (LL.M.)
Master of Business Administration (MBA)
Master Wirtschaft & Management (oder ähnliche Bezeichnungen)
Master Recht & Management
Master Human Resource Management (HRM)
Master Wirtschaftspsychologie
Vereinzelte „soziologische“ Master wie „Staatsrecht“; reine Politologie hingegen nicht
Ganz vereinzelt klassische Betriebswirtschaft (aber eher an fraglichen Instituten)

Vielleicht gibt es noch andere Studiengänge, die ich übersehen habe. Auch könnte ich mir gut vorstellen, dass die Anforderungsprofile der Personaler in Deutschland geografisch abweichen oder sich zwischen Bund, Land und Kommune unterscheiden.

Die Diskussion will ich bewusst offen halten, ohne auf meine persönlichen fachlichen Präferenzen einzugehen, damit möglichst viele davon profitieren können.

Beste Grüße
Eukaryot
Vollzeitäquivalent

BeamterNorden

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Moin,

ich bin auch gerade auf der Suche nach einem geeignetem Masterstudium. Habe vorher klassisch den B.A. Public Administration abgeschlossen.

Für mich stehen aktuell nur 2 zur Auswahl (aufgrund Fernstudium & unter 10.000€ Kosten)

Master Public Administration in Berlin (Berlin Professional School)
Master of Science Wirtschaftsinformatik (Digitalisierungsprojekte werden immer mehr etc.)

Aus Erfahrungen die mir zugetragen wurden, wird beim abgeschlossenen Master nicht wirklich drauf geschaut welche Inhalte dort nun behandelt worden sind. Der Master muss "einigermaßen" passen. Wenn ich mich nun auf eine Stelle mit Digitalisierungsaspekten bewerben möchte, dann passt der Master in Wirtschaftsinformatik z.B. besser als der MPA etc. Ich würde immer darauf achten, dass man mit BA und Master auf insgesamt 300 ECTS kommt, sodass einem der "Mastertitel" auch verliehen werden darf. Oftmals hat der BA nur 180 ECTS und die Master nur 90 ECTS. Dann entweder die fehlenden 30 ECTS über die Praxiserfahrung anrechnen lassen oder Zusatzmodule belegen.

In Hinblick auf den steigenden Fachkräftemangel, hoffe ich sowieso auf eine Anpassung mit der ganzen Masterthematik und Zulassung für den höheren Dienst. Denn aktuell, zumindest in SH, bringt mir als gDler ein Masterstudium lediglich die Bildungsvoraussetzungen für den HD - mehr aber auch nicht.

PS: Ich hoffe die Einblicke aus Sicht von SH sind in diesem Unterforum für die Beamten des Bundes in Ordnung.

Organisator

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Stimme BN zu, insbesondere zu den insgesamt 300 ECTS. Zu ergänzen wäre noch, dass der Studiengang akkreditiert sein muss.

Inhaltlich würde ich mich auch an meinem angestrebten Berufsziel orientieren und dementsprechend meinen Schwerpunkt sehen. So z.B. der MPA, wenn der angestrebten Job einen verwaltungswissenschaftlichen Abschluss erfordert.

Das Nichtanerkennen von FH-Mastern widerspricht dem Beamten- bzw. Laufbahnrecht, jedoch besteht bei den Dienstherren bei der Definition der gewünschten Bildungsvoraussetzungen wohl ein breiter Spielraum. Nach meiner Beobachtung ist dies jedoch abnehmend.

fcesc4

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Evtl. der Master an der HS Schmalkalden?

Hallo zusammen,

welche Masterabschlüsse haltet Ihr für einen verbeamteten Dipl.-Verwaltungswirt (FH) - entspricht einem LL.B. - grundsätzlich für geeignet, um die langfristig eine Chance in einem externen Aufstiegsverfahren für den hD zu haben?

Um dies herauszubekommen habe ich einerseits in einigen (vorwiegend Bundes-) Behörden gefragt, welche Abschlüsse gesucht werden und andererseits von Hochschulen prüfen lassen, für welche berufsbegleitenden Studiengänge eine Zulassung möglich ist.

Die Auskünfte nicht weniger Personaler waren eher ernüchternd. Für viele Personaler gilt einzig ein Master of Public Administration als konsekutiv (also als passend zum Grundstudium). Gleichzeitig gab es den Hinweis, dass der kaum extern ausgeschrieben wird. Vereinzelt gab es den Hinweis, dass die Anforderungen für Abschlüsse in Wirtschaftsfächern weniger streng seien.

Zudem bekam ich oft zu hören, dass FH-Master nicht anerkannt werden können, wohl aber Abschlüsse an Hochschulen und Universitäten. Doch seit dem Bologna-Prozess gibt es keine Abgrenzung mehr zwischen Fachhochschulen und Hochschulen. Universitäten heben sich meist durch ihr Promotions- und Habilitationsrecht ab. Über dieses verfügen nur wenige Fachhochschulen und Hochschulen. Dafür bieten diese fast keine berufsbegleitenden Studiengänge an. In den letzten Jahren benennen sich reihenweise FHs aus Imagegründen in Hochschulen um ohne etwas an ihrer Zertifizierung oder den Konzepten ändern zu müssen.

Von Seiten der Hochschulen sind insbesondere diese Studiengänge möglich:

Master of Public Administration (MPA) und Master of Public Management (MPM)
Master of Laws (LL.M.)
Master of Business Administration (MBA)
Master Wirtschaft & Management (oder ähnliche Bezeichnungen)
Master Recht & Management
Master Human Resource Management (HRM)
Master Wirtschaftspsychologie
Vereinzelte „soziologische“ Master wie „Staatsrecht“; reine Politologie hingegen nicht
Ganz vereinzelt klassische Betriebswirtschaft (aber eher an fraglichen Instituten)

Vielleicht gibt es noch andere Studiengänge, die ich übersehen habe. Auch könnte ich mir gut vorstellen, dass die Anforderungsprofile der Personaler in Deutschland geografisch abweichen oder sich zwischen Bund, Land und Kommune unterscheiden.

Die Diskussion will ich bewusst offen halten, ohne auf meine persönlichen fachlichen Präferenzen einzugehen, damit möglichst viele davon profitieren können.

Beste Grüße
Eukaryot


Powernapster

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Ich bin in einer ähnlichen Situation (Dipl.-Verwaltungswirt FH – 3.QE) und habe mich für ein berufsbegleitendes Studium Master of Public Management entschieden.

Ich habe die begründete Hoffnung, dass es damit aufgrund des zunehmend eklatanten Mangels an qualifizierten Führungskräften im ÖD auf absehbare Zeit sehr gut aussieht, mit einer Verbeamtung im höheren Dienst.
Eine Garantie gibt einem natürlich keiner.

Aber ich gehe dieses „Risiko“ ein, da ich mir in ein paar Jahren vermutlich nicht verzeihen würde, es nicht gemacht zu haben und sich dieses berufsbegleitende Studium zudem gut mit meiner aktuellen Stelle vereinbaren lässt.

Ich hoffe darauf, dass einem der Master zusätzliche Möglichkeiten eröffnet und immer mehr Behörden sich diesem wohl durchaus praxisnahen Studium gegenüber aufgeschlossen zeigen.
Dies ist aktuell vor allem bzw. nahezu ausschließlich im kommunalen Bereich der Fall.

Die ~16+k € kann ich mir glücklicherweise leisten und bin hinsichtlich der Kosten-/Nutzenrechnung vorsichtig optimistisch.

Fragmon

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Sachsen bietet an der HSF Meißen einen 120 ETCS M. Sc. Public Governance an. Dieser Abschluss inkl. einer dreijährigen hauptberufliche Tätigkeit wird in Sachsen generell für Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst anerkannt (Abschnitt IV Nr. 2b  VwV-LAVoV)

Flyer:
https://www.hsf.sachsen.de/fileadmin/user_upload/studium/masterstudiengaenge/public-governance/Flyer_Masterstudiengang_PublicGovernance_2023_mit_Bewerbungsschluss.pdf

Aufgrund des "landeseigenen" Studiengangs werden mittlerweile immer mehr Ausschreibungen explizit für diesen Abschluss auf Landesebene geöffnet.

Amtsschimmel

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MPA in Kassel.

Man kann es damit schaffen, empirisch belegt.  :D

Bellerophon1986

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Aus der Bundeswehrverwaltung und der Abteilung V (Personalführung Beamte und zivile Mitarbeitende) wurde mir mitgeteilt, dass der MPA aus Kassel anerkannt wird. Es studieren auch einige aus der Abteilung V an dieser Hochschule. Zudem gibt es jedes Jahr zum Herbst hin eine Ausschreibung für den Aufstieg i.V.m. mit einem Masterstudium. Viele der Bewerber haben in Kassel studiert.

Es werden wohl 5-10 Beamte übernommen. Die Bewerberzahlen steigen aber jedes Jahr. Aktuell bewerben sich 20-30 Beamte auf diesen Aufstieg.

Vielleicht noch ergänzend: Die Uni Kassel stellt Unterlagen bereit, die einem konkret sagen, welche Wahlkurse man am Besten besuchen sollte. Zudem gibt es auch ein Schreiben vom Land NRW, dass bei Beachtung der Wahl der zu belegenden Kurse die Anerkennung grundsätzlich zusagt.

Falls jemand die Dokumente haben möchte, kann er Sie oder Er mir gerne Bescheid geben.

Matze1986

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Aus der Bundeswehrverwaltung und der Abteilung V (Personalführung Beamte und zivile Mitarbeitende) wurde mir mitgeteilt, dass der MPA aus Kassel anerkannt wird. Es studieren auch einige aus der Abteilung V an dieser Hochschule. Zudem gibt es jedes Jahr zum Herbst hin eine Ausschreibung für den Aufstieg i.V.m. mit einem Masterstudium. Viele der Bewerber haben in Kassel studiert.

Es werden wohl 5-10 Beamte übernommen. Die Bewerberzahlen steigen aber jedes Jahr. Aktuell bewerben sich 20-30 Beamte auf diesen Aufstieg.

Vielleicht noch ergänzend: Die Uni Kassel stellt Unterlagen bereit, die einem konkret sagen, welche Wahlkurse man am Besten besuchen sollte. Zudem gibt es auch ein Schreiben vom Land NRW, dass bei Beachtung der Wahl der zu belegenden Kurse die Anerkennung grundsätzlich zusagt.

Falls jemand die Dokumente haben möchte, kann er Sie oder Er mir gerne Bescheid geben.


Würde mich interessieren.

tochris06

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Es werden keine 300 ECTS mehr benötigt.
Die BLV erwähnt explizit 240, 270 oder 300 ECTS. Der einzige Unterschied besteht bei der Wartezeit bis zur Beförderung Eingangsamt A13h.

Bastel

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Außer die Behörde besteht darauf.

nonchalantagreeable

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Aus der Bundeswehrverwaltung und der Abteilung V (Personalführung Beamte und zivile Mitarbeitende) wurde mir mitgeteilt, dass der MPA aus Kassel anerkannt wird. Es studieren auch einige aus der Abteilung V an dieser Hochschule. Zudem gibt es jedes Jahr zum Herbst hin eine Ausschreibung für den Aufstieg i.V.m. mit einem Masterstudium. Viele der Bewerber haben in Kassel studiert.

Es werden wohl 5-10 Beamte übernommen. Die Bewerberzahlen steigen aber jedes Jahr. Aktuell bewerben sich 20-30 Beamte auf diesen Aufstieg.

Vielleicht noch ergänzend: Die Uni Kassel stellt Unterlagen bereit, die einem konkret sagen, welche Wahlkurse man am Besten besuchen sollte. Zudem gibt es auch ein Schreiben vom Land NRW, dass bei Beachtung der Wahl der zu belegenden Kurse die Anerkennung grundsätzlich zusagt.


Falls jemand die Dokumente haben möchte, kann er Sie oder Er mir gerne Bescheid geben.

Würde mein Interesse wecken.

Quereinsteiger12

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Außer die Behörde besteht darauf.

"Hallo, wir wissen, dass die BLV hier ein Rahmenwerk vorgibt. Wir entscheiden uns jedoch dazu dies nicht zu befolgen". Oder wie kann man sich das vorstellen? Kann eine Behörde Richtlinien vorgeben, die die BLV einschränkt?

Eine Frage an den ursprünglichen Post. Bisher habe ich noch kaum eine Ausschreibungen gesehen, bei denen ein Master in Wirtschaftspychologie für den hD gefordert wurde. Handelt es sich dabei um eine grundsätzliche Möglichkeit, wenn geeignete Studiengänge verlangt werden (wenn ja, wo steht das?) oder war das im Kontext der theoretisch studierbaren Studiengänge aufgelistet bzw. im Einzelfall?
« Last Edit: 16.06.2023 08:19 von Quereinsteiger12 »