Seit 26.4.2022 ist ein AN krankgeschrieben, im öffentlichen Dienst tätig.
Aus dem letzten Jahr besteht noch ein Urlaubsanspruch von 21tg, die aufgrund der längeren AU nicht genommen/beantragt werden konnten.
Nun hat dieser vom Dienstherren ein Informationsschreiben erhalten, dass dieser bis 31.3.2023 oder spätestens bis zum 31.5.2023 gemäß TV-L anzutreten ist.
Lt Google (EU Gesetz) hab ich aber was von Verfall des Urlaubs bei längerer Krankheit , erst ab 15 Monate nach Anspruchsjahr gelesen. Was ist nun korrekt?
Es besteht die Zusage einer Reha Maßnahme und somit könnte der AN ja den Urlaub nicht mehr antreten.