Autor Thema: Tvöd _ Bevorstehende Einmalzahlung 06.2023 und Krankengeld  (Read 6013 times)

Oliv01

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Ich befinde mich seit 05.2022 im Krankengeld. Geplant ist eine Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell. Dieses soll am Fr 03.06.2023 abgeschlossen sein. Ich starte also regulär mit meiner Arbeit am Mo 05.06.2023 wieder im vollem Stundenunfang.

Jetzt habe ich gelesen...
Beschäftigten, die unter den TVöD oder TV-V fallen, wird ein Inflationsausgleichsgeld gezahlt, beginnend mit einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023

Meine Frage
Habe ich Anrecht auf diese Zahlung?
Habe ich Anrecht auf die volle Zahlung?
Oder bekomme ich, auf die gearbeiteten Tage gesehen, anteilig eine Zahlung?
 

Da ich ja nicht den vollen Monat Juni gearbeitet habe, bin ich mir mit meinen Fragen unsicher.

In anderen Worten:
Welcher Berechnungszeitraum ist für die Zahlung maßgebend?



Nerostar

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Ich möchte das auch mal aufgreifen:

Unter dem §4 Abs. 2 steht der Passus mit dem
Bezug von Krankengeld. Genauer, dass der Bezug von Krankengeld der Entgeltleistung gleichgestellt ist. Liege ich daher richtig in der Annahme, dass trotz eines Krankengeldbezuges die Einmalzahlung im Juni 2023 gezahlt wird?

https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230422_ekr_bund_kommunen_2023_tv_inflationsausgleich.pdf

Sana2023

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Ich verstehe es so, dass Angestellte im Bezug von Kinderkrankengeld nach Paragraph 45 SGB V Anspruch haben. Allerdings nicht die Bezieher von normalem Krankengeld.

McOldie

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Ich befinde mich seit 05.2022 im Krankengeld. Geplant ist eine Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell. Dieses soll am Fr 03.06.2023 abgeschlossen sein. Ich starte also regulär mit meiner Arbeit am Mo 05.06.2023 wieder im vollem Stundenunfang.

Jetzt habe ich gelesen...
Beschäftigten, die unter den TVöD oder TV-V fallen, wird ein Inflationsausgleichsgeld gezahlt, beginnend mit einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023

Meine Frage
Habe ich Anrecht auf diese Zahlung?
Habe ich Anrecht auf die volle Zahlung?
Oder bekomme ich, auf die gearbeiteten Tage gesehen, anteilig eine Zahlung?
 

Da ich ja nicht den vollen Monat Juni gearbeitet habe, bin ich mir mit meinen Fragen unsicher.

In anderen Worten:
Welcher Berechnungszeitraum ist für die Zahlung maßgebend?
Ein Anspruch auf die Einmalzahlung besteht nur, wenn mindestens für 1 Tag in 2023 eine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber (einschl. Krankengeldzuschuss) gezahlt wurde. Wenn nur Krankengeld von der Krankenversicherung gezahlt wurde, besteht kein Anspruch.

Sana2023

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Vielen Dank für die Antwort.
Wird LOB denn als Entgeltzahlung betrachtet? Liebe Grüße

McOldie

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Vielen Dank für die Antwort.
Wird LOB denn als Entgeltzahlung betrachtet? Liebe Grüße

M.E. nein, denn mit Engelt sind die laufenden Zahlungen gemeint und zudem ist LOB eine Zahlung für Leistungen aus dem vergangenen Jahr

SchrödingersKatze

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Ich sehe die LOB schon als maßgeblich, sie heißt schließlich Leistungs*emtgelt*. Dass sie für letztes Jahr gewährt wird sehe ich im Rahmen des Zuflussprinzips auch unproblematisch.

MichaelBochum

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Ich habe mir den Absatz aus dem Tarifvertrag durchgelesen.

Als Entgelt im Sinne des TV Inflationsausgleich sind neben dem laufenden Entgelt auch folgende
Zahlungen/Ansprüche zu verstehen (§ 4 Absatz 2):

Bezug von Krankengeld nach § 45 SGB V oder entsprechender gesetzlicher Leistung;


Was bedeutet der Punkt? : oder entsprechender gesetzlicher Leistung.
Fällt das "normale" Krankengeld unter gesetzliche Leistungen?

Was wäre wenn ich am 31.05.2023 den Tag arbeiten geh? Hätte ich dann anspruch drauf? Mein Arbeitsvertrag wurde nich gekündigt, ruht nur da ich seit 2021 krank war und bis 3/2023 krankengeld erhalten habe. Wiedereingliederung läuft lustigerweise auch bis zum 3.06.2023.

SusiE

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Wenn ich du wäre, würd ich die Eingliederung verkürzen und ab 31.05. wieder gehen.