Ich befinde mich seit 05.2022 im Krankengeld. Geplant ist eine Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell. Dieses soll am Fr 03.06.2023 abgeschlossen sein. Ich starte also regulär mit meiner Arbeit am Mo 05.06.2023 wieder im vollem Stundenunfang.
Jetzt habe ich gelesen...
Beschäftigten, die unter den TVöD oder TV-V fallen, wird ein Inflationsausgleichsgeld gezahlt, beginnend mit einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023
Meine Frage
Habe ich Anrecht auf diese Zahlung?
Habe ich Anrecht auf die volle Zahlung?
Oder bekomme ich, auf die gearbeiteten Tage gesehen, anteilig eine Zahlung?
Da ich ja nicht den vollen Monat Juni gearbeitet habe, bin ich mir mit meinen Fragen unsicher.
In anderen Worten:
Welcher Berechnungszeitraum ist für die Zahlung maßgebend?