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Tvöd _ Bevorstehende Einmalzahlung 06.2023 und Krankengeld

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Oliv01:
Ich befinde mich seit 05.2022 im Krankengeld. Geplant ist eine Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell. Dieses soll am Fr 03.06.2023 abgeschlossen sein. Ich starte also regulär mit meiner Arbeit am Mo 05.06.2023 wieder im vollem Stundenunfang.

Jetzt habe ich gelesen...
Beschäftigten, die unter den TVöD oder TV-V fallen, wird ein Inflationsausgleichsgeld gezahlt, beginnend mit einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023

Meine Frage
Habe ich Anrecht auf diese Zahlung?
Habe ich Anrecht auf die volle Zahlung?
Oder bekomme ich, auf die gearbeiteten Tage gesehen, anteilig eine Zahlung?
 

Da ich ja nicht den vollen Monat Juni gearbeitet habe, bin ich mir mit meinen Fragen unsicher.

In anderen Worten:
Welcher Berechnungszeitraum ist für die Zahlung maßgebend?


Nerostar:
Ich möchte das auch mal aufgreifen:

Unter dem §4 Abs. 2 steht der Passus mit dem
Bezug von Krankengeld. Genauer, dass der Bezug von Krankengeld der Entgeltleistung gleichgestellt ist. Liege ich daher richtig in der Annahme, dass trotz eines Krankengeldbezuges die Einmalzahlung im Juni 2023 gezahlt wird?

https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230422_ekr_bund_kommunen_2023_tv_inflationsausgleich.pdf

Sana2023:
Ich verstehe es so, dass Angestellte im Bezug von Kinderkrankengeld nach Paragraph 45 SGB V Anspruch haben. Allerdings nicht die Bezieher von normalem Krankengeld.

McOldie:

--- Zitat von: Oliv01 am 21.04.2023 22:05 ---Ich befinde mich seit 05.2022 im Krankengeld. Geplant ist eine Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell. Dieses soll am Fr 03.06.2023 abgeschlossen sein. Ich starte also regulär mit meiner Arbeit am Mo 05.06.2023 wieder im vollem Stundenunfang.

Jetzt habe ich gelesen...
Beschäftigten, die unter den TVöD oder TV-V fallen, wird ein Inflationsausgleichsgeld gezahlt, beginnend mit einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023

Meine Frage
Habe ich Anrecht auf diese Zahlung?
Habe ich Anrecht auf die volle Zahlung?
Oder bekomme ich, auf die gearbeiteten Tage gesehen, anteilig eine Zahlung?
 

Da ich ja nicht den vollen Monat Juni gearbeitet habe, bin ich mir mit meinen Fragen unsicher.

In anderen Worten:
Welcher Berechnungszeitraum ist für die Zahlung maßgebend?

--- End quote ---
Ein Anspruch auf die Einmalzahlung besteht nur, wenn mindestens für 1 Tag in 2023 eine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber (einschl. Krankengeldzuschuss) gezahlt wurde. Wenn nur Krankengeld von der Krankenversicherung gezahlt wurde, besteht kein Anspruch.

Sana2023:
Vielen Dank für die Antwort.
Wird LOB denn als Entgeltzahlung betrachtet? Liebe Grüße

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