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Tvöd _ Bevorstehende Einmalzahlung 06.2023 und Krankengeld

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McOldie:

--- Zitat von: Sana2023 am 21.05.2023 11:12 ---Vielen Dank für die Antwort.
Wird LOB denn als Entgeltzahlung betrachtet? Liebe Grüße

--- End quote ---

M.E. nein, denn mit Engelt sind die laufenden Zahlungen gemeint und zudem ist LOB eine Zahlung für Leistungen aus dem vergangenen Jahr

SchrödingersKatze:
Ich sehe die LOB schon als maßgeblich, sie heißt schließlich Leistungs*emtgelt*. Dass sie für letztes Jahr gewährt wird sehe ich im Rahmen des Zuflussprinzips auch unproblematisch.

MichaelBochum:
Ich habe mir den Absatz aus dem Tarifvertrag durchgelesen.

Als Entgelt im Sinne des TV Inflationsausgleich sind neben dem laufenden Entgelt auch folgende
Zahlungen/Ansprüche zu verstehen (§ 4 Absatz 2):

Bezug von Krankengeld nach § 45 SGB V oder entsprechender gesetzlicher Leistung;

Was bedeutet der Punkt? : oder entsprechender gesetzlicher Leistung.
Fällt das "normale" Krankengeld unter gesetzliche Leistungen?

Was wäre wenn ich am 31.05.2023 den Tag arbeiten geh? Hätte ich dann anspruch drauf? Mein Arbeitsvertrag wurde nich gekündigt, ruht nur da ich seit 2021 krank war und bis 3/2023 krankengeld erhalten habe. Wiedereingliederung läuft lustigerweise auch bis zum 3.06.2023.

SusiE:
Wenn ich du wäre, würd ich die Eingliederung verkürzen und ab 31.05. wieder gehen.

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