Autor Thema: "15/40"-Regel in Berlin  (Read 1242 times)

Wstahl

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"15/40"-Regel in Berlin
« am: 22.04.2023 06:17 »
Hallo,

im TV-L heißt es unter § 34 (2): "Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr vollendet haben
und unter die Regelungen des Tarifgebiets West fallen, können nach einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) von mehr als 15 Jahren durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. [...]"

Ferner heißt es unter § 38 (1) c): "Abweichend von den Buchstaben a und b gelten für Beschäftigte, die in
einem Arbeitsverhältnis zum Land Berlin stehen, einheitlich die Regelungen des Tarifgebietes West, soweit nicht ausdrücklich für das Land Berlin etwas anderes bestimmt ist."

Folgt daraus, dass diese Regelung für alle Taribeschäftigten im Land Berlin gilt oder wird hier auch diese unsägliche Unterscheidung zwischen Ost und West vorgenommen?

Gruß

Muschebubu

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Antw:"15/40"-Regel in Berlin
« Antwort #1 am: 23.04.2023 12:04 »
Berlin ist Tarifgebiet West, einheitlich!