Autor Thema: Höhergruppierungsantrag in die EG 9b  (Read 2396 times)

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Höhergruppierungsantrag in die EG 9b
« am: 22.04.2023 11:24 »
Hallo liebes Forum, ich werde aus der Entgeltordnung TVöD VKA nicht schlau.
Hintergrund: Ich befinde mich derzeit in der EG 9a. Nach einer internen Umstrukturierung im Haus habe ich letztes Jahr im Juli die Abteilung gewechselt und neue Aufgaben von der Dienststellenleitung übertragen bekommen. Diese Übertragung der Tätigkeiten fand zum 31.03.2023 seinen Abschluss. Nun habe ich einen Höhergruppierungsantrag von der EG 9a in die EG 9b gestellt.
Wie ich aus der Entgeltordnung entnehmen konnte, sind die Voraussetzungen für die EG 9b Folgende: Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

Jetzt zu meiner Frage: Ich bin seit 27 Jahren in der Behörde beschäftigt und habe bereits meine Ausbildung dort absolviert, leider habe ich KEIN abgeschlossenes Hochschulstudium, sondern nur Abitur. Somit könnte ich zur Eingruppierung nur noch auf die in Frage kommende Voraussetzung "sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben" setzen.

Meine jetzigen Tätigkeiten sind die Digitalisierung als Digitalisierungsbeauftragte, interne Datenschutzbeauftragte, Versicherungsamt, Tätigkeiten für das Personalamt, Registratur und Archiv sowie Organisation. Des Weiteren bin ich für die Benennung der Wahlhelfer zuständig. Außerdem obliegen mir die Vorbereitung der Schöffen- und Jugendschöffenwahlen, die Ortsgerichte und Schiedspersonen. Urlaubs- und Krankheitsvertretungen mache im Bereich Personal, Fuhrpark und EDV und während der Abwesenheit meiner Abteilungsleiterin bin ich die Ansprechperson in Angelegenheiten die Abteilung Zentrale Dienste betreffend.

Mir wurde von der Firma, die die Stellenbewertungen für unser Haus durchführt, gesagt, dass meine auszuübende Tätigkeit einer abgeschlossenen Hochschulbildung gleich kommen muss, um überhaupt für die EG 9b qualifiziert zu sein ! Was bedeutet das denn nun ? Was muss ich denn dafür erbringen ?

Wenn ich ehrlich bin glaube ich mittlerweile, dass sogar eine EG 10 für die Stelle gerechtfertigt wäre.
Sorry für den langen Text............


MoinMoin

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Antw:Höhergruppierungsantrag in die EG 9b
« Antwort #1 am: 22.04.2023 13:08 »
Zum einen gibt es einen solchen Antrag tariflich nicht.
Wenn du eine andere Rechtsmeinung über deine auszuübenden Tätigkeiten hast, dann kannst du natürlich mit einen solchen Anschreiben (den du Antrag nennst) diese andere Rechtsmeinung deinem Ag mitteilen und man kann darüber reden.
Reagieren muss dein Ag darauf nicht.
Wenn also weiterhin Uneinigkeit herrscht bleibt nur das ArbG.

Zum anderen:
9b kann auch via Fallgruppe 2 eingruppiert sein.

2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und
selbstständige Leistungen erfordert.
(Gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in den
Entgeltgruppen 6 bis 9a geforderten gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.)

Fazit:
Für die EG9b des allg. Teils der EGO  braucht man keine Studium, tarifliche gesehen braucht man noch nicht einmal einen Schulabschluss!
Wenn deine auszuübenden Tätigkeiten der EG9b Fg2 entsprechen, dann bist du seit Übertragung (31.3.)  der Tätigkeiten in der Eg9b und hast Anrecht auf die Bezahlung seit März.

und gerechtfertigt ist leider kein tarifliches Merkmal.
Wenn die aT zur EG10 führen, dann bist du eben in der EG10.

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Antw:Höhergruppierungsantrag in die EG 9b
« Antwort #2 am: 22.04.2023 14:45 »
Moin Moin vielen Dank für Deine Nachricht.

Kannst Du mir erklären, warum es einen solchen Antrag im tariflichen Sinne nicht gibt. Ich kann doch einen Höhergruppierungsantrag stellen ... wenn von meinem Arbeitgeber von allein nix kommt .....

Mein Arbeitgeber hat dahingehend auf mein Schreiben reagiert, dass er eine Stellenbewertung durch eine Firma durchführen lassen möchte, da meine Stelle so noch nicht existiert hat und neu gegründet wurde.

Ich hatte es auch so mit der Fallgruppe gesehen. Die Frage ist nun, wie stelle ich der Firma gegenüber die gründlichen und umfassenden Fachkenntnisse plausibel dar.

FearOfTheDuck

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Antw:Höhergruppierungsantrag in die EG 9b
« Antwort #3 am: 22.04.2023 21:03 »
Ein Antrag wäre auch unlogisch. Die Möglichkeit eines solchen Antrags würde implizieren, dass dem AG irgendeine Entscheidung bei der Eingruppierung zustünde. Da dem nicht so ist und man stets korrekt eingruppiert ist, steht es ihm lediglich zu, sich eine Rechtsmeinung darüber zu bilden.