Hallo liebes Forum, ich werde aus der Entgeltordnung TVöD VKA nicht schlau.
Hintergrund: Ich befinde mich derzeit in der EG 9a. Nach einer internen Umstrukturierung im Haus habe ich letztes Jahr im Juli die Abteilung gewechselt und neue Aufgaben von der Dienststellenleitung übertragen bekommen. Diese Übertragung der Tätigkeiten fand zum 31.03.2023 seinen Abschluss. Nun habe ich einen Höhergruppierungsantrag von der EG 9a in die EG 9b gestellt.
Wie ich aus der Entgeltordnung entnehmen konnte, sind die Voraussetzungen für die EG 9b Folgende: Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Jetzt zu meiner Frage: Ich bin seit 27 Jahren in der Behörde beschäftigt und habe bereits meine Ausbildung dort absolviert, leider habe ich KEIN abgeschlossenes Hochschulstudium, sondern nur Abitur. Somit könnte ich zur Eingruppierung nur noch auf die in Frage kommende Voraussetzung "sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben" setzen.
Meine jetzigen Tätigkeiten sind die Digitalisierung als Digitalisierungsbeauftragte, interne Datenschutzbeauftragte, Versicherungsamt, Tätigkeiten für das Personalamt, Registratur und Archiv sowie Organisation. Des Weiteren bin ich für die Benennung der Wahlhelfer zuständig. Außerdem obliegen mir die Vorbereitung der Schöffen- und Jugendschöffenwahlen, die Ortsgerichte und Schiedspersonen. Urlaubs- und Krankheitsvertretungen mache im Bereich Personal, Fuhrpark und EDV und während der Abwesenheit meiner Abteilungsleiterin bin ich die Ansprechperson in Angelegenheiten die Abteilung Zentrale Dienste betreffend.
Mir wurde von der Firma, die die Stellenbewertungen für unser Haus durchführt, gesagt, dass meine auszuübende Tätigkeit einer abgeschlossenen Hochschulbildung gleich kommen muss, um überhaupt für die EG 9b qualifiziert zu sein ! Was bedeutet das denn nun ? Was muss ich denn dafür erbringen ?
Wenn ich ehrlich bin glaube ich mittlerweile, dass sogar eine EG 10 für die Stelle gerechtfertigt wäre.
Sorry für den langen Text............