Das Krankengeld wird auf 100% auf das letzte Nettogehalt ohne Prämie aufgestockt.
Da solltest du dich noch mal sicherheitshalber informieren. Ist in der Regel nicht so, dass du quasi einen vollen Ausgleich bekommst. Das habe ich nämlich auch mal gedacht und mir dann berechnen lassen. Der Unterschied ist teilweise schon deutlich
Vereinfachtes Beispiel: Du hast 3000 EUR Brutto und 2000 EUR Netto und eine Einmalzahlung von 1600 EUR in den letzten 12 Monaten gehabt. Dann beträgt dein tägliches Brutto Krankengeld ca. 62,67 EUR. (1880,10 EUR Brutto) Das ist aber nicht der Auszahlungsbetrag. Sozialversicherung wird abgezogen. Du bekommst dann 55,07 EUR ausgezahlt. Macht bei 30 Tagen 1652,10 EUR. Wenn du jetzt auf deine 2000 EUR Netto kommen möchtest, müsste dein Arbeitgeber, der ja dem TVÖD Bund zu unterliegen scheint, dir 347,90 EUR auszahlen. Der Krankengeldzuschuss, der tariflich vereinbart ist, berechnet sich aber anders.
in §22 TVöD steht "...Krankengeldzuschuss in Höhe des Unterschiedbetrags zwischen den tatsächlichen Barleistungen des SV-Trägers und dem Nettoentgelt."
Die Barleistung ist aber das Bruttokrankengeld.
Du bekommst also die Differenz zwischen 2000 EUR Netto und 1888,10 EUR Bruttokrankengeld. Demnach 119,90
EUR.
Demnach hast du dann nicht 2000 Euro zur Verfügung, sondern 1772 EUR. Das sind 228 Euro weniger als man mit der verklausulierten Aussage "Differenz Krankengeld zu Nettoentgelt" vermutet und erwartet.
Also Augen auf beim Eierkauf!