Da die EVG für die Tarifverträge verschiedene Wahlmodelle eingeführt hat ist es sehr schwierig da überhaupt Erhöhungen festzulegen. Ich hatte damals die Wahlmodelle jeweils 6 Tage mehr Urlaub (insgesamt 40 Tage) gewählt und dadurch ein anderes Jahresbrutto als nur bei 28 Tagen. Nach welchem wird dann wohl eingestuft? Aber gut, das ist hier nicht Thema. Meine Position im öD, gleiche Tätigkeiten, ist mit über 500 brutto (vor der Erhöhung nächstes Jahr) besser bezahlt als es bei der DB war.