Der Entwurf zum Besoldungs .... Anpassungsgesetz kommt jetzt ins Kabinett.
Der Entwurf zum Angemessensheitsgesetz (mal kurz ausgedrückt) kommt bis zum 01.24 ins Kabinett.
Die Nachzahlung als VO, wohl danach.
Alle Zulagen, welche nicht dynamisch sind, z.B. PolZulage, bleiben wie sie sind.
Der Familienzuschlag Stufe 1 wird für alle, die ihn bereits erhalten, weitergezahlt als Ausgleichszulage in gleicher Höhe, ruhegehaltsfähig und ohne Abschmelzung. Für alle nach in Kraft treten des Gesetzes, gibt es diese Stufe 1 nicht mehr, so der Entwurf bisher. Von daher bringt eine Erhöhung also noch etwas.