Autor Thema: Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion  (Read 483562 times)

Soldat12

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #960 am: 02.06.2023 06:25 »
Guten Morgen,
Die besagte Mail vom Obersten Personalrat ist nun auch in der kleinsten Kompanie per Rundschreiben angekommen. Somit ist diese Mail sehr wohl richtig und keine „Fake“ Information.

Matze1986

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« Antwort #961 am: 02.06.2023 07:19 »
Guten Morgen,
Die besagte Mail vom Obersten Personalrat ist nun auch in der kleinsten Kompanie per Rundschreiben angekommen. Somit ist diese Mail sehr wohl richtig und keine „Fake“ Information.

Na von wem denn nun?
Bundeswehrverband - GVPA - HPR?

BRUBeamter

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« Antwort #962 am: 02.06.2023 08:03 »
Guten Morgen,
Die besagte Mail vom Obersten Personalrat ist nun auch in der kleinsten Kompanie per Rundschreiben angekommen. Somit ist diese Mail sehr wohl richtig und keine „Fake“ Information.

Na von wem denn nun?
Bundeswehrverband - GVPA - HPR?

Guten Morgen!

Ich habe die originale Mail hier vorliegen und diese ist direkt vom Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch signiert.
Mag sein, dass diese duch diverse Verteiler umformuliert etc. wurde, jedoch kommt diese Information hier direkt vom:

Vorsitzender Fachbereich
Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht
im Bundesvorstand des
Deutschen BundeswehrVerbandes e.V .




Bastel

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« Antwort #963 am: 02.06.2023 08:11 »
Das ist doch mal eine Aussage.

BWBoy

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #964 am: 02.06.2023 08:36 »
https://www.merkur.de/wirtschaft/mehr-geld-fuer-beamte-aktuell-gehaelter-inflationsausgleich-bringen-noch-92228435.html

Wie sie immer wieder ihren Artikel über die Nachzahlungen in NRW verlinken, und das obwohl sie im jetzigen Artikel doch explizit darauf hinweisen, dass es einen Unterschied zwischen Landes und Bundesbeamten gibt ::)
Das diese Beamtengruppe gegen die sie hier Stimmung machen diese Nachzahlung gar nicht erhalten haben lassen sie natürlich unter den Tisch fallen.

Aber was will man von einem Schmutzblatt erwarten, dass die BILD als Quelle anführt :D

Pendler1

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #965 am: 02.06.2023 10:37 »
Die Nachricht von BRUBeamter ist ja gut!

Was mich etwas wundert, auf den pages von DBwV, DBB und VBOB ist nix zu lesen.

Die müssten doch die Meldung ganz fett auf der ersten Seite stehen haben. Oder haben die auch Personalmangel?

emdy

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #966 am: 02.06.2023 10:48 »
Die Nachricht von BRUBeamter ist ja gut!

Was mich etwas wundert, auf den pages von DBwV, DBB und VBOB ist nix zu lesen.

Auf mich wirkt das so, als versuchte "die Truppe" das BMI durch das Öffentlichmachen von etwas Durchgestochenem zu treiben. BalBund schreibt von "hellhörig" und "Prüfauftrag". Leute, es wird weiterhin versucht, bei der Übertragung was abzuschleifen.

Es kann eben nicht sein was nicht sein darf. Und damit meine ich die verfassungsrechtlich vollkommen unproblematische Vorgehensweise, die prozentuale Steigerung für die unterste ENTGELTgruppe (TB) auszurechnen und diese dann auf die Beamten zu übertragen. Das wäre halt mit 14% fast ein Inflationsausgleich. Das darf nicht kommen.  >:( ;)

Ozymandias

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« Antwort #967 am: 02.06.2023 11:09 »
Zitat
7. Aufgrund der historisch einmalig hohen Inflation wird es eine verfassungsrechtlich exceptionelle Ausnahme geben, was die Zahlung eines Sockelbetrages möglich macht. Soll heißen, anders als zuvor beabsichtigt, wird es zu keiner prozentualen Umrechnung des Sockelbetrages kommen, sondern die 200 Euro Sockelbetrag werden auch für Besoldung und Versorgung gezahlt. Diese werden dann um 5,3 % (Abzug Versorgungsrücklage 0,2 %!) erhöht werden. Bis auf die Besoldungsgruppe A3 in der Erfahrungsstufe 1 werden alle mindestens die 340 Euro Erhöhung erreichen. In der A3/1 werden es 337 Euro sein.

Wäre eine super Steilvorlage für alle Kläger. Dann gibt es noch mal Nachschlag für die erneute Missachtung des Abstandgebots.

maxg

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #968 am: 02.06.2023 11:59 »
Zitat
7. Aufgrund der historisch einmalig hohen Inflation wird es eine verfassungsrechtlich exceptionelle Ausnahme geben, was die Zahlung eines Sockelbetrages möglich macht. Soll heißen, anders als zuvor beabsichtigt, wird es zu keiner prozentualen Umrechnung des Sockelbetrages kommen, sondern die 200 Euro Sockelbetrag werden auch für Besoldung und Versorgung gezahlt. Diese werden dann um 5,3 % (Abzug Versorgungsrücklage 0,2 %!) erhöht werden. Bis auf die Besoldungsgruppe A3 in der Erfahrungsstufe 1 werden alle mindestens die 340 Euro Erhöhung erreichen. In der A3/1 werden es 337 Euro sein.

Wäre eine super Steilvorlage für alle Kläger. Dann gibt es noch mal Nachschlag für die erneute Missachtung des Abstandgebots.

Das sehe ich absolut kontrovers. Die außergewöhnliche Inflationslage gerade auf den Lebensgrundbedarf (Essen und Wohnen) gibt doch eine belastbare Begründung, um hier eine Teil-Erhöhung durch gleichen Betrag zu rechtfertigen.
Das gleiche Problem (sogar noch zugespitzter) und meine gleiche Bewertung ergibt sich ja für die Inflationsausgleichszahlung, die alle Besoldungsempfänger in gleicher Höhe erhalten sollen. An dieser Stelle ist aber sowohl das BMI in der Begründungsformulierung gefragt wie auch sicher eine Diskussion in der Expertenanhörung erfolgen wird.

tigertom

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« Antwort #969 am: 02.06.2023 12:06 »
Ich brauch ja kleine Goldesselchen. Wobei, dafür muss ich nach NRW :D

Goldesselchen?

tigertom

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« Antwort #970 am: 02.06.2023 12:07 »
Leute, wir wissen doch langsam, dass DeepBlue an irgendeiner Störung aus dem psychischen Formenkreis leidet. Also bitte, blast die Threads mit seinem Unsinn nicht so auf :-)

Danke jedenfalls den Kollegen aus dem Flecktarn-Bereich, ich denke nach der EU Klausur kommende Woche wird es auch von anderswo wieder ein bisschen was geben, bis dahin ist die Hausleitung und der für unsere Besoldung zuständige StS etwas, nun ja, eingespannt.

Herrlich wie leicht sich die Beamten doch triggern lassen aber so ist das nun mal wenn man sonst nur am schlafen ist 🤣🤣🤣🤣🤣

Tagelöhner bist Du es ? Nur unter anderem Namen ?

Du verschenrzt es Dir nun also nicht nur mit Einzelnen hier, sondern mobbst auch noch mit Aussagen wie dieser alle Beamte?
Da muss wohl ein Stachel ziemlich tief sitzen...

Phoenix

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« Antwort #971 am: 02.06.2023 13:02 »
Zitat
7. Aufgrund der historisch einmalig hohen Inflation wird es eine verfassungsrechtlich exceptionelle Ausnahme geben, was die Zahlung eines Sockelbetrages möglich macht. Soll heißen, anders als zuvor beabsichtigt, wird es zu keiner prozentualen Umrechnung des Sockelbetrages kommen, sondern die 200 Euro Sockelbetrag werden auch für Besoldung und Versorgung gezahlt. Diese werden dann um 5,3 % (Abzug Versorgungsrücklage 0,2 %!) erhöht werden. Bis auf die Besoldungsgruppe A3 in der Erfahrungsstufe 1 werden alle mindestens die 340 Euro Erhöhung erreichen. In der A3/1 werden es 337 Euro sein.

Wäre eine super Steilvorlage für alle Kläger. Dann gibt es noch mal Nachschlag für die erneute Missachtung des Abstandgebots.

Da zeigt der gehobene und höhere dienst wieder seine ekelseite

Ab A13 beginnt ja die armut

Bastel

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #972 am: 02.06.2023 13:22 »
Zitat
7. Aufgrund der historisch einmalig hohen Inflation wird es eine verfassungsrechtlich exceptionelle Ausnahme geben, was die Zahlung eines Sockelbetrages möglich macht. Soll heißen, anders als zuvor beabsichtigt, wird es zu keiner prozentualen Umrechnung des Sockelbetrages kommen, sondern die 200 Euro Sockelbetrag werden auch für Besoldung und Versorgung gezahlt. Diese werden dann um 5,3 % (Abzug Versorgungsrücklage 0,2 %!) erhöht werden. Bis auf die Besoldungsgruppe A3 in der Erfahrungsstufe 1 werden alle mindestens die 340 Euro Erhöhung erreichen. In der A3/1 werden es 337 Euro sein.

Wäre eine super Steilvorlage für alle Kläger. Dann gibt es noch mal Nachschlag für die erneute Missachtung des Abstandgebots.

Da zeigt der gehobene und höhere dienst wieder seine ekelseite

Ab A13 beginnt ja die armut

Warum? Steht hier irgendwo das man es niemanden gönnt? Man  hätte auch einfach allen +14% geben können oder?

emdy

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« Antwort #973 am: 02.06.2023 13:37 »
Was das mit Ekelseite zu tun hat weiß ich auch nicht. Als gehobener Dienst bin ich auf der Arbeit doch sowieso nur Arsch mit Ohren. Unter A16 ist bei uns keiner irgendwie relevant in dem Sinne, dass man sein Votum ernst nimmt.

Von daher wünsche ich uns allen einfach, dass man anständig leben kann vom Sold. Und das wiederum ist nicht nur im mD in Gefahr.

MasterOf

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« Antwort #974 am: 02.06.2023 14:49 »
https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/service-recht/beitrag/uebertragung-der-tarifergebnisse-auf-die-besoldungs-und-versorgungsempfaenger-bedarf-eines-gesetzes

Hier postet der deutsche Bundeswehrverband, von welchem ja scheinbar auch die anderweitigen (internen) Infos kommen, keine näheren Details, insbesondere zur Übernahme Bzw. Zahlung der Inflationsprämie.