Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion

<< < (4/405) > >>

BVerfGBeliever:
2018 wurde gesagt, die Angestellten würden im ersten Schritt "durchschnittlich 3,19%" erhalten (bei einer Spanne zwischen 2,85% und 5,70%), also gab es für die Beamten einheitlich 2,99% (nach Abzug der 0,2%).

Wenn es also jetzt "durchschnittlich 11,2%" für die Angestellten gibt, dann sollten es in der Tat einheitlich 11,0% für uns sein.

Time will tell..

vh:

--- Zitat ---22.04.2023
Die Tarifverhandlungen TVöD 2023 führen zu einer Einigung: Nach 14 Monaten ohne Entgelterhöhung ("Nullrunde") steigen zum 01.03.2024 die Entgelte um 200 € und zeitgleich in einem zweiten Erhöhungsschritt um 5,5%. Es wird ein Mindesterhöhungsbetrag von insgesamt 340 € festgelegt.
Des weitere sind 9 steuerfreie Einmalzahlungen ("Inflationsausgleichsheld") in Höhe von insgesamt 3000 € vorgesehen.
Bundesinnenministerin Faeser kündigt eine Übertragung des Tarifabschlusses auf die Besoldung der Bundesbeamten an.

--- End quote ---
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/tr/2023/

Hallo zusammen,
aus der Besoldungsrunde 2020 wurde die Besoldung für Bundesbeamte und Pensionäre ja zuletzt im April 2022 um 1,8 % erhöht.
Hat hier jemand bereits einigermaßen fundierte Informationen, ob und was vom aktuellen Ergebnis 2023 auf pensionierte Bundesbeamte übertragen werden könnte?
Zumindest für den "Verhandlungspartner" dbb müsste das ja ein Thema sein.
Beim "Inflationsausgleich" wird stets von "für die Beschäftigten" gesprochen.

Werden Bundes-Pensionäre 2023 und bis 01.03.2024 eher leer ausgehen?  :o

Zum Vergleich die aktuellen Erhöhungen der gesetzlichen Renten:
01.07.2022: alte Bundesländer +5,35 % und neue Bundesländer +6,12 %
01.07.2023: alte Bundesländer +4,39 % und neue Bundesländer +5,86 %

Unknown:
Sollten die 200 Euro nicht auf die Beamte übertragen werden, so braucht man ja schon annähernd 11 Prozent damit bei A6 bis A8 die 200 Euro plus die 5,5 Prozent ankommen.
Eine gestaffelte prozentuale Erhöhung ist meiner Meinung nach nicht zulässig, habe jedoch keine Quelle dazu. Vielleicht kann jemand was dazu sagen.
Ist der Sockelbetrag bei Beamten unzulässig?

Rollo83:

--- Zitat von: Unknown am 23.04.2023 13:08 ---Sollten die 200 Euro nicht auf die Beamte übertragen werden, so braucht man ja schon annähernd 11 Prozent damit bei A6 bis A8 die 200 Euro plus die 5,5 Prozent ankommen.
Eine gestaffelte prozentuale Erhöhung ist meiner Meinung nach nicht zulässig, habe jedoch keine Quelle dazu. Vielleicht kann jemand was dazu sagen.
Ist der Sockelbetrag bei Beamten unzulässig?

--- End quote ---
Der ein Sockelbetrag das Abstandsgebot verändert, ja, aber da dies jetzt schon keinen interessiert würde ein Sockelbetrag daran auch nichts ändern.

HyDiHo:
Bei 11% stellt sich in der Tat die Frage, ob dann auf den Grundbetrag erst 5,5% angerechnet werden und dann - nach einer logischen Sekunde - im zweiten Schritt auf den neuen, erhöhten Grundbetrag wiederum 5,5%. Sozusagen eine Erhöhung in zwei Stufen.

Ich befürchte allerdings auch, dass es das nicht geben wird, sondern schlichtweg (im besten Falle) der Grundbetrag am 01.03.24 um 11% angehoben wird. Oder man erhöht die 11% um den prozentuellen Betrag, den eine zweistufige Erhöhung rein rechnerisch im Durchschnitt zusätzlich erbracht hätte.

Man wird ja noch träumen dürfen :-)

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version